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Bundesgerichtshof: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten als Gäste ablehnen

DPABetreiber von Hotels dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. Geklagt hatte der frühere NPD-Chef Udo Voigt.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...820276,00.html
  1. #30

    Zitat von republica_banana Beitrag anzeigen
    Das dürfte wohl kaum zu praktizieren sein. Mit dem potentiellen Gast erst einmal ein politisches Quiz veranstalten...
    Es ging dem Hotelier wohl eher um die Tatsache, daß Herr Voigt ja eine gewisse Prominenz hat, also eventuell von anderen Gästen erkannt werden könnte - und diese sich dann durch seine Anwesenheit gestört fühlen könnten.

    Ich denke nicht, daß ein unbekannter Rechter das gleiche Problem haben wird, oder gar daß jetzt an Hotelrezeptionen ein Gesinnungs-TÜV eingeführt wird. Solange so jemand nicht in der typischen Montur mit Springerstiefeln und Bomberjacke "einmarschiert" oder im Hotel mit kruden Äusserungen um sich wirft, werden sich schwerlich Gäste gestört fühlen - Gedanken lesen können wohl die wenigsten. Somit dürfte dann auch die Hotelleitung kaum die Beherbergung verweigern...
  2. #31

    wir müssen leider draußen bleiben

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Betreiber von Hotels dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. Geklagt hatte der frühere NPD-Chef Udo Voigt.

    Bundesgerichtshof: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten als Gäste ablehnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
    Gefällt mir! Als Hotelbesitzer würde ich direkt so einen schönen Aufkleber wie man ihn für Hunde kennt an die Tür pappen "Wir müssen leider draußen bleiben" mit nem Bild von einem stilisierten Nazi.
    Diskriminierung ist nicht ok, gegen Nazis hab ich aber nix dagegen :D
  3. #32

    Gutes Urteil

    Aus meiner Sicht eine gute Entscheidung.
    Zitat von muehle79 Beitrag anzeigen
    Nunja, wieder mal ein klarer Fall von "Wasch mich, aber mache mich nicht nass". Selbstverständlich wird der in Rede stehende ungewollte Gast seine Hotelbuchung im Bewusstsein um die differenzierten Ansichten gegenüber seiner Person lieber seine Frau mit der Hotelbuchung beauftragen. Die geht nun ins Reisebüro und bucht unter dem Allerweltsnamen Voigt das Zimmer, woraufhin das Hotel gegenüber dem Reisebüro mitteilt, dass das Zimmer zur fraglichen Zeit frei ist und zur Vefügung steht.

    Dass der mitreisende Partner dieser Frau genau eben jener aus politischen Interessenkonflikten ungeliebte Udo Voigt ist, weiß der zusagende Hotelier doch gar nicht.
    In diesem Fall liegt aber dann ein Fall von Täuschung vor und damit kann der Hotelier den Gast sofort rausschmeissen, auch wenn die Buchung bereits durchgeführt wurde.
    Das Urteil vom BGH, über das hier berichtet wird, hatte darüber zu entscheiden, ob ein Hotelier einen Gast ablehnen kann, weil dessen Gesinnung des Hotels unwürdig ist. Und da hat der BGH richtig entschieden. Denn man kann auch niemanden zwingen, streunende Hunde aufzunehmen. Die kann man ins Tierheim bringen. Und letztere sind für ihren Zustand nicht immer selbst verantwortlich während es die braunen Zeitgenossen durchaus sind.
  4. #33

    Wasn Zeug`s

    Es gibt nur wenige Gewerbe, z.B. Taxigewerbe, oder als Arbeitgeber wo man nicht frei entscheiden darf mit wem man einen Vertrag eingeht oder nicht eingeht.[/QUOTE]

    Selbstverständlich stelle Ich als Arbeitgeber keine Schwarzen,Schwulen, Schlampen und sonstwas Gläubige ein wenn mir das nicht gefällt.
    "Wo man nicht frei entscheiden darf."Da lachen ja die Hühner!
    Frei entscheiden kann man ja ,aber keinesfalls frei begründen.
    Um der Politicall-correctness genüge zu tun muß dann nur das Auswahlverfahren entsprechend modifiziert werden.
    Das ganze Antidiskiminierungsgetue ist doch nur der Heuchelei förderlich.Nur die ganz Doofen lassen sich da doch noch was vorgaukeln.
  5. #34

    Diskriminierung? Ich lach mich tot ...

    Zitat von 1heinz Beitrag anzeigen
    Bin ja mal gespannt, was der EUGH dazu sagen wird - ist rechtlich eigentlich ein klarer Fall von Diskriminierung. Ob SPOn darüber dann auch berichtet?
    Klar. Man kann jetzt natürlich bellen und behaupten: Dieses Urteil fördert die Diskriminierung. Dem sind aber zwei grundsätzliche Prinzipien entgegenzuhalten:

    Zunächst ist von der Vertragsfreiheit auf dem Gebiet der BRD auch umfasst, mit wem jemand Verträge schließt; es gibt keinen Zwang, der darauf ausgerichtet, dass ich mit jedem dahergelaufenen (Neo)Nazi einen Vertrag abschließen muss, nur weil ich auch mit anderen Verträge abschließe.

    Zum anderen handelt es sich bei Hotels nicht um solche öffentliche Räume, wie es vom BGH für normale Geschäftsräume etwa eines Supermarktes in Bezug auf Hausrechts-Rechtsfragen entwickelt hat; der öffentliche Raum eines Hotels endet an der Rezeption. Erst mit dem konkreten Beherbungsvertrag wird der Zugang zu weiteren Bereichen der Hotelanlage eröffnet, die damit aber noch immer nicht zum öffentlichen Raum für den Gast werden, sondern ihm aufgrund des exklusiven Zugangsrechts durch den Beherbungsvertrag zugänglich werden. Wenn man so will, so sind zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Gäste und das Hotel als eine Art geschlossene Gesellschaft im Verhältnis zur Außenwelt zu betrachten; das per se führt zu einer "Ungleichbehandlung" dieses Innenverhältnisses im Verhältnis zum Außenverhältnis.

    Und überhuapt: Der EuGH soll (Neo)Nazis, braunen Politikern und Verfassungsfeinden den Weg ebnen? Das ist albern, lächerlich und größenwahnsinnig. Der EuGH ist nicht der Reichsgerichtshof für (Neo)Nazis, sondern ist ein Gerichtshof für sogenannte EU-Bürger.
  6. #35

    ...

    Zitat von kjartan75 Beitrag anzeigen
    Es gilt trotzdem weiterhin das Hausrecht des Hotels, das hat mit Diskriminierung erstmal nichts zu tun. Hotels können sehr wohl selbst entscheiden, wen sie nehmen oder nicht. Das hat das BGH nochmal bestätigt, nur einen einmal geschlossenen Vertrag können sie dann nicht mehr aufkündigen. Ihr aufgeworfener Gedanke zieht jedenfalls nicht und wird garantiert vom EU-GH genauso gesehen.
    paperlapap auch das hausrecht hat seine grenzen und ist kein freifahrtsschein. klarer verstoß gegen das grundgesetz. hier ist ganz klar die grenze des "hausrechts" überschritten.
  7. #36

    ...

    Zitat von politik aktuell Beitrag anzeigen
    Bevor ich ein Hotel buche, muss ich jetzt meine politische Überzeugung, angeben? Das gabs ja noch nicht mal in der DDR. Überholt die BRD jetzt, die DDR, in diesem Punkt? Toll, Glückwunsch "Demokratische" BRD!
    Nö. Wenn ich aber meine faschistische und menschenverachtende Weltanschauung über die Medien verbreite, dann ist diese eben bekannt! Gefragt wurde niemand. Aber der Herr Voigt war eben bekannt als geistig Minderbemittelter.
  8. #37

    Zitat von franko_potente Beitrag anzeigen
    Heute dürfen Sie als rechtsradikaler nciht ins Hotel einchecken, morgen als DIE LINKE Mitgleid, übermorgen weil Sie mal geraucht haben und nächste Woche, weil Sie aus dem Osten sind.

    Merken Sie nciht wie all das immer nur vorgeschoben wird? Wie immer mehr Rechte und Freiheiten eingeschränkt werdne auf Grund von "Terror"
    Ja, neuerdings heisst es rechtsterror
    hanebüchen- was sie schreiben. als hotelier darf man es sich doch wohl aussuchen wen man reinläßt, als clubbesitzer ebenso.
  9. #38

    Wulff????

    Zitat von Schäfer Beitrag anzeigen
    Ein Hotelier unterliegt keinem "Kontrahierungszwang". Ebenso können Claudia Roth oder Christian Wulff abgelehnt werden.
    Wer würde denn Christian Wulff ablehnen? Diesen Musterschüler, totaaaaalen Schwiegersohn, ehrbaren Überbürger, Superhero Germany's?

    Im Gegenteil sollte man den IMMER buchen und "vernünftige" Preise verlangen. Er zahlt (durch andere) - und das garantiert!

    ;)
  10. #39

    Falscher Ansatz

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    Man darf wegen seiner Weltanschauung diskriminiert werden.

    Lesen Sie mal das Gesetz, die Weltanschauung fällt nicht unter den Schutz vor Diskriminierung.

    Wenn ich als Privatmensch eine Kleinanzeige aufgebe und etwas verkaufen will, und da kommt ein Nazi, und ich sage: "an dich verkaufe ich nichts, weil ich deine politische Einstellung nicht ok finde", dann ist das evtl. diskriminierend, aber dennoch legal! Versuchen Sie mal vor Gericht mich zu zwingen den Kaufvertrag mit ihnen abzuschließen.
    Würde ich ihn wegen seiner weißen Hautfarbe diskriminieren oder seiner altgermanischen Religion wäre es etwas anderes.

    Es gibt nur wenige Gewerbe, z.B. Taxigewerbe, oder als Arbeitgeber wo man nicht frei entscheiden darf mit wem man einen Vertrag eingeht oder nicht eingeht.
    Die Unterscheidung zwischen Religion und Weltanschauung ist willkürlich, ein juristischer Fehlgriff. Man sollte besser zwischen pluralismus- bzw. demokratiefeindlichen Weltanschauungen und solchen die demokratiekompatibel sind unterscheiden. Zu den letzteren gehören auch alle drei großen monotheistischen Religionen.
    Im übrigen bin ich der Meinung, dass dieses Urteil im Kampf gegen solche Weltanschuungen gar nix bringt. Man muss die Ideologie bekämpfen und nicht die Menschen.
    Da helfen nur Bildung und Argumente....


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