Bundesgerichtshof: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten als Gäste ablehnen

DPABetreiber von Hotels dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen - das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. Geklagt hatte der frühere NPD-Chef Udo Voigt.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...820276,00.html
  1. #130

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    Zitat von fuzzi-vom-dienst Beitrag anzeigen
    Wie wäre der Tenor des SPIEGEL-Artikel gewesen, wenn der Hotelbesitzer einer mehrfach in stinkende Lappen eingewickelten, kopftuch-bewehrten Multikulkti-Bereicherin die Tür gewiesen hätte?

    Diese Frage ist keinesfalls ironisch gemeint, soll nur zeigen, dass hier mit (mindestens) zweierlei Maß argumentiert wird!
    Auf die Antworten der selbsternannten linken Anti-Rechts-Wächter dieser Nation bin sicherlich nicht nur ich gespannt!
    Würden die Lappen stinken, wie Sie selbst schreiben ist von einer nicht unwesentlichen Geruchsbelästigung, ggf. auch von Gesundheitsrisiken auszugehen. Ergo: Kein Problem
  2. #131

    Zitat von _ab Beitrag anzeigen
    Tja, ausser es handelt sich um "Südländer", denen von erfahrenen Türstehern aus nur zu gut bekannten Gründen der Eintritt in die Disco verwehrt wird. Die können sich dann mit grossem Diskriminierungsgeheule reinklagen.
    1.) Nur, wenn nachweisbar ist, dass sie wegen ihrer Herkunft ("Südländer") nicht reingelassen wurden. Dieser Nachweis dürfte in 99,9 % aller Fälle von rassistischer Dikothekentüren-Diskriminierung nicht gelingen, da Leute von Türstehern in aller Regel ohne nähere Begründung abgewiesen werden.
    2.) Solche Fälle von rassistischer Diskothekentür-Diskriminierung sind Alltag und kommen TAGTÄGLICH überall in Deutschland vor - wieviele Diskriminierungsklagen wegen rassistischer Türpolitik gibt es im Vergleich dazu? Die können sie locker an einer Hand abzählen... von wegen "Die können sich dann mit grossem Diskriminierungsgeheule reinklagen" - schön wäre es! Tut aber so gut wie NIEMAND.
    3.) Was sind denn das für "nur zu gut bekannte Gründe", aus denen Menschen allein aufgrund ihrer südländischen Herkunft abgewiesen werden? Ich z.B. sehe ziemlich "südländisch" aus. Warum sollte ich deshalb Ihrer Meinung nach nicht in eine Diskothek reindürfen?

    4.) Für seine Herkunft und sein Aussehen kann niemand etwas - für seine faschistischen und rassistischen Ansichten dagegen sehr wohl.
  3. #132

    Zitat von fuzzi-vom-dienst Beitrag anzeigen
    Wie wäre der Tenor des SPIEGEL-Artikel gewesen, wenn der Hotelbesitzer einer mehrfach in stinkende Lappen eingewickelten, kopftuch-bewehrten Multikulkti-Bereicherin die Tür gewiesen hätte?

    Diese Frage ist keinesfalls ironisch gemeint, soll nur zeigen, dass hier mit (mindestens) zweierlei Maß argumentiert wird!
    Jetzt wissen die Hoteliers Bescheid: sie können jungen Leuten, die irgendwie nach linkem Umfeld aussehen, aus genau denselben Gründen den Aufenthalt verweigern. Oder den von Ihnen genannten Bereicherern. Schliesslich könnten es nationalistische Türken sein.

    Die Tür für ganz allgemeine Diskriminierungen ist jetzt offen durch dieses Urteil des BGH.
  4. #133

    Rassismus von oberster Stelle.

    Wenn das Urteil auch richtig ist, ist es dennoch falsch.
    In der nächsten Instanz wird das Urteil wohl wieder gekippt werden, oder wie ist es wenn ein Hotelier jemanden aus seinem Hotel wirft, weil es ein SPD-Wähler ist. ;-)
  5. #134

    Langsam.

    Zitat von cs01 Beitrag anzeigen
    Dann pappen Sie mal ein Schild: "Ausländer müssen leider draussen bleiben." an Ihre Hoteltür, dann werden Sie ganz schnell sehen, dass dem nicht so ist.
    Sie würden sich eine Menge Ärger einhandeln, womöglich gegen etwaig bestehende Gesetze gegen Diskriminierung verstoßen, sich unter Umständen deswegen auch Sanktionen einhandeln, aber ein Anwalt, der Sie (wie der von Voigt) einer Grundrechtsverletzung bezichtigen würde, würde sich lächerlich machen. Btw.: dass Sie u.U. wegen eines solchen Schildes sanktionierbar wären, würde auch nicht zwangsläufig bedeuten, dass man Sie dazu verpflichten könnte, die so ausgesperrten Personen aufzunehmen. Letztlich sind Sie niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig darüber, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen Sie rechtsverbindliche Verpflichtungen und Interaktionen eingehen.
  6. #135

    Was schon?

    Zitat von ddg28 Beitrag anzeigen
    wenn sich die Betreiber der Köln-Arena geweigert hätten für die von Erdogan in türkischer Sprache geworbener und in türkisch gehaltener Rede vor 16.000 türkischen Zuhörern im Jahre 2008 diesen Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen?!
    Nix. Außer, dass den Betreibern eine (grob geschätzt) fünfstellige Summe durch die Lappen gegangen wäre.
  7. #136

    Zitat von Ingmar E. Beitrag anzeigen
    ... Wenn ich als Privatmensch eine Kleinanzeige aufgebe und etwas verkaufen will, und da kommt ein Nazi, und ich sage: "an dich verkaufe ich nichts, weil ich deine politische Einstellung nicht ok finde", dann ist das evtl. diskriminierend, aber dennoch legal! Versuchen Sie mal vor Gericht mich zu zwingen den Kaufvertrag mit ihnen abzuschließen...
    Wenn Sie als Privatmensch etwas verkaufen gilt Zivilrecht.
    Verkaufen als Gewerbetreibender gilt jedoch das HGB.

    Ein Bäcker muss seine Brötchen an jeden verkaufen. Auch wenn er Mitglied der FDP ist muss er seine Brötchen zum angebotenen Preis an einen Gewerkschafter verkaufen.

    Wie demokratisch eine Gesellschaft ist erkennt man vor allem daran, wie sie mit Minderheiten und politischen Randgruppen umgeht. Da sind wir in Deutschland auf einem ganz schlimmen Weg nach unten.
  8. #137

    Zitat von dasistdiezukunft Beitrag anzeigen
    Das müsste in Deutschland mal Mitgliedern der Grauen Wölfe bei einem ihrer Massentagungen passieren. - Aber das wäre dann Diskriminierung!!
    Äh... NEIN... wäre es doch eben gerade NICHT.

    Das besagt doch das aktuelle BGH-Urteil gerade ausdrücklich: Dass Hoteliers die Beherbergung aufgrund der politischen Gesinnung ablehnen dürfen. Wenn der Vorsitzende der rechtsradikalen "Grauen Wölfe" bei einem Hotel aufgrund seiner politischen Aktivitäten abgewiesen wird, ist das selbstverständlich genau so wenig verbotene Diskriminierung wie im vorliegenden Falle des rechtsradikalen NPD-Vorsitzenden.
  9. #138

    Zitat von _ab Beitrag anzeigen
    Jetzt wissen die Hoteliers Bescheid: sie können jungen Leuten, die irgendwie nach linkem Umfeld aussehen, aus genau denselben Gründen den Aufenthalt verweigern. Oder den von Ihnen genannten Bereicherern. Schliesslich könnten es nationalistische Türken sein.

    Die Tür für ganz allgemeine Diskriminierungen ist jetzt offen durch dieses Urteil des BGH.
    Unsinn. Das Urteil hat lediglich nochmals eine längst bestehende (!) Rechtslage (§ 19 AGG) klargestellt. Damit ändert sich in Deutschland nicht das Geringste.
    In der Praxis dürfte es im Übrigen 99% aller Hotelbesitzer völlig Latte sein, ob ihre Hotelzimmer nun von Linksradikalen, Rechtsradikalen, nationalistischen Türken, Deutschen oder kommunistischen Marsmännchen belegt sind.
  10. #139

    Thema

    Zitat von Reqonquista Beitrag anzeigen
    ... kann jetzt jeder Hotelier nach Gesinnung seine Gäste ablehnen?

    Wenn einer ...
    Das eine ist Rassismus, das andere nicht! Das ist der ganz ganz grosse Unterschied!