Bundesgerichtshof: Der beste Freund des Kunden

DPAImmer wieder fällt der Bundesgerichtshof verbraucherfreundliche Entscheidungen, die allzu freche Unternehmen in die Schranken weisen. Nur blöd, dass so manches schöne Urteil von der Wirtschaft einfach ignoriert wird.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...793778,00.html
  1. #1

    Kleinvieh macht auch Mist

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Immer wieder fällt der Bundesgerichtshof verbraucherfreundliche Entscheidungen, die allzu freche Unternehmen in die Schranken weisen. Nur blöd, dass so manches schöne Urteil von der Wirtschaft einfach ignoriert wird.

    Bundesgerichtshof: Der beste Freund des Kunden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
    Die Wirtschaft weiss genau (und rechnet damit), dass es sich bei solch kleinen Beträgen nicht lohnt, die einzuklagen.

    Das läuft dann nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.

    So schaffen sich einige Firmen halt einen rechtsfreien Raum.
  2. #2

    macht nix

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Immer wieder fällt der Bundesgerichtshof verbraucherfreundliche Entscheidungen, die allzu freche Unternehmen in die Schranken weisen. Nur blöd, dass so manches schöne Urteil von der Wirtschaft einfach ignoriert wird.

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    ob die wirtschaft das nun ignoriert oder nicht ist unwichtig, man kann dann ja klagen.

    Wenn ich z.b. ein geraet zurueckbringe und der Verkaeufer mir erklaert das er das nur in Orginal verpackung annehmen kann, weisst man hoeflich darauf hin das es unsinn ist und es ein EU gesetzt dieses als schwachsinn erklaert hat, wird er es annehmen.
    Das ist mir schon bei vielen hotlines aufgefallen, das man mir mit Firmen Policy und son kram kommt, ich weise dann immer darauf hin das mir die Firmen Policy relativ egal ist da EU recht gilt.
    Bei Mobilfone anbietern kommt das heufig vor, wenn man aufeinmal fuer premium SMS zahlen soll obwohl man diese nicht angefordert hat (durch apps ...etc) MUESSEN die es einem erstatten, nach ein wenig meckern machen die das auch.
  3. #3

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Immer wieder fällt der Bundesgerichtshof verbraucherfreundliche Entscheidungen, die allzu freche Unternehmen in die Schranken weisen. Nur blöd, dass so manches schöne Urteil von der Wirtschaft einfach ignoriert wird.

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    Dafür gibts ein einfaches Mittel: eMail schreiben und mit Kündigung drohen.

    Mir persönlich gings ähnlich, wir sind umgezogen, Internet war noch nicht verfügbar, also: surfen über's Handy. Vorsorglich nochmal nachgeschaut: bei meinem Tarif kostet das 0,04€ pro MB. Am Ende des Monats kam eine Rechnung über 500€, weil beim Abschluss des Tarifs der Preis pro MB noch 1,20€ war. Der Tarif wurde zwar geändert, nicht aber dessen Name, und es gibt für "Altkunden" keinerlei Hinweis was sie wirklich zu zahlen haben. (Zitat Kundendienst: "stimmt, das ist im Internet leider nicht ersichtlich"). Damit wäre die Forderung vermutlich vor Gericht sogar durchgekommen.
    Daraufhin hab ich mir die Mühe gemacht, einen freundlichen Brief geschrieben, Tenor: "zufriedener Kunde seit einigen Jahren, fühle mich abgezockt, mal sehen ob's nicht andere Anbieter gibt, die einen Kunden besser behandeln". Darauf hin haben sie eingelenkt, und die Rechnung von über 500 auf 50 ("Unkostenbeitrag") gesenkt.

    Mir kommts vor als handelten die allermeisten Unternehmen nach dem Motto "versuchen kann man's ja mal". Ich jedenfalls lass mir nichts mehr gefallen. Solange sich keiner wehrt wird sich nichts ändern.
  4. #4

    Entweder oder?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Immer wieder fällt der Bundesgerichtshof verbraucherfreundliche Entscheidungen, die allzu freche Unternehmen in die Schranken weisen. Nur blöd, dass so manches schöne Urteil von der Wirtschaft einfach ignoriert wird.

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    Durch seine kindischen Verallgemeinerungen über faule, inkompetente Einzelhändler hat sich Tom König für mich bereits vor Tagen disqualifiziert... In seinem Artikel machte er ganz unverblümt Werbung für die Internetkonzerne und Versandhändler, da man den armen Kunden ja nicht der inkompetenz und unfreundlichkeit des Einzelhändlers aussetzen könne.
    Jetzt werden die Konzerne für Ihre Geschäftsbedingugen kritisiert.
    Es ist schon verdammt blöd, Herr König, aber glaubten Sie wirklich, Sie könnten mit einem Millionenschweren Unternehmen auf einer Augenhöhe sprechen wie mit dem (natürlich gänzlich aus der Zeit geratenen) Händler um die Ecke?
  5. #5

    SPON verbreitet falsche Informationen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Immer wieder fällt der Bundesgerichtshof verbraucherfreundliche Entscheidungen, die allzu freche Unternehmen in die Schranken weisen. Nur blöd, dass so manches schöne Urteil von der Wirtschaft einfach ignoriert wird.

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    Die Bankkosten für Rücklastschriften betragen 6 Euro!
    Es sind zwei Banken beteiligt, und jede berechnet 3 Euro!

    Da auch der Verwendungszweck von den Banken geändert ist, ist oft eine mühevolle, manuelle Zuordnung zum Kunden notwendig.
  6. #6

    Zitat von Nonvaio01 Beitrag anzeigen
    ob die wirtschaft das nun ignoriert oder nicht ist unwichtig, man kann dann ja klagen.

    Wenn ich z.b. ein geraet zurueckbringe und der Verkaeufer mir erklaert das er das nur in Orginal verpackung annehmen kann, weisst man hoeflich darauf hin das es unsinn ist und es ein EU gesetzt dieses als schwachsinn erklaert hat, wird er es annehmen.
    Das ist mir schon bei vielen hotlines aufgefallen, das man mir mit Firmen Policy und son kram kommt, ich weise dann immer darauf hin das mir die Firmen Policy relativ egal ist da EU recht gilt.
    Bei Mobilfone anbietern kommt das heufig vor, wenn man aufeinmal fuer premium SMS zahlen soll obwohl man diese nicht angefordert hat (durch apps ...etc) MUESSEN die es einem erstatten, nach ein wenig meckern machen die das auch.
    wenn Sie ein Gerät zurück bringen weil es Ihnen dann doch nicht gefällt und kein defekt vorliegt, muß der Verkäufer es NICHT zurück nehmen er macht es dann nur aus Kulanz.
    Es gibt keine Rückgaberecht!
    (nur bei Kauf über Internet oder Katalog können Sie zurück Senden, leider!)
    Das mit der Verpackung stimmt, obwohl es kompletter Irrsin ist.
    Kein Kunde möchte ein Gerät ohne Ovp kaufen, kann es aber beim Onlinekauf ohne Ovp zurücksenden.
    So etwas sind keine kundenfreundlichen Urteile sondern "Todesurteile" für so manch kleinen Onlinehändler!
  7. #7

    ?

    Zitat von earl grey Beitrag anzeigen
    Die Wirtschaft weiss genau (und rechnet damit), dass es sich bei solch kleinen Beträgen nicht lohnt, die einzuklagen.

    Das läuft dann nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.
    So schaffen sich einige Firmen halt einen rechtsfreien Raum.
    Wenn der Vertrag nur unter der Maßgabe des Lastschrifteinzugsverfahrens zustande kommt, weil diese Preise für andere Zahlungswege nicht angeboten werden UND die Kosten einer Rücklastschrift im Voraus in den AGB vertraglich vereinbart sind, dürfte diese "Gebühr", auch wenn sie den zusätzlichen Aufwand einbezieht, nicht zu beanstanden sein.

    Anders sieht die Sache aus, wenn die Höhe der Gebühr offen gehalten ist und/oder der Preis auch bei Einzelüberweisung, Zahlung per Kreditkarte oder Barzahlung der gleiche wäre.

    In der pauschalen Darstellung, die hier im Artikel dargestellt wird, macht man es sich zu einfach - auch im Sinne der Kunden, die die Unkompliziertheit und Sicherheit des Lastschriftverfahrens mögen.
    So ist das eben, selbst bei höchstricherlichen Entscheidungen: Es ist und bleibt ein Einzelfall, zu dem geprüft werden muss, ob er sich auch auf ähnliche Sachverhalte überhaupt anwenden lässt. Für generelle Regelungen ist nun mal nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber zuständig.
  8. #8

    Zitat von sokrates1950 Beitrag anzeigen
    Da auch der Verwendungszweck von den Banken geändert ist, ist oft eine mühevolle, manuelle Zuordnung zum Kunden notwendig.
    Was mir als Kunden laut BGH ja schnuppe sein kann.
  9. #9

    Wieso klagen? Verklagen lassen!

    Zitat von earl grey Beitrag anzeigen
    Die Wirtschaft weiss genau (und rechnet damit), dass es sich bei solch kleinen Beträgen nicht lohnt, die einzuklagen.

    Das läuft dann nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.

    So schaffen sich einige Firmen halt einen rechtsfreien Raum.
    Wenn jemand von mir Geld will - und ich es ihm nicht gebe -, gibt's doch für mich keinen Anlass zu klagen.

    Der andere muss mich verklagen - und genau das machen die Firmen nicht. Also, Tee trinken, abwarten und immer schön alle Abbuchungen zurückholen. Geht leichter, als man denkt.
    Bei mir hat noch jeder aufgegeben. Selbst die hartnäckigsten Abzocker. Ich kenne meine Rechte. Und notfalls auch die Linke.