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Bundesgerichtshof: Bankkunden haften für Fehler beim Online-Banking
CorbisWer beim Online-Banking leichtfertig auf Betrüger hereinfällt, muss selbst für den Schaden haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall wurde ein Rentner um 5000 Euro geprellt. Er hatte zehn Tan-Nummern weitergegeben.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...829504,00.html
- #1 24.04.2012 15:23 von
Ich kann doch nicht für jede Dummheit, die ich begehe, andere verantwortlich machen.
- #2 24.04.2012 15:24 von
Die offizielle Seite der Bank wird gehackt und der Kunde haftet? WTF?
- #3 24.04.2012 15:24 von
Auf eine griechische Bank ?
Die Bundesregierung soll die 5000 Euro doch von den 100 Trillionen abziehen die sie nach Griechenland überweist und sie dem Rentner geben. - #4 24.04.2012 15:25 von
alt wie Methusalem
Die "geben Sie Ihre TANs in das beigefügte Formular ein" Methode von Phishing-Mails und -Seiten ist alt wie Methusalem. Die allgemeinen Warnungen und Hinweise, sich nur und ausschließlich über die Seite seiner Bank in seinen Bank-Account einzuloggen, wie auch die Hinweise, daß die Bank niemals nach mehreren TANs fragt, sind allgegenwärtig. Wer nicht in der Lage ist, simpelste Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen, muß eben für seine Dummheit zahlen. Da habe ich kein Mitleid.
- #5 24.04.2012 15:26 von
- #6 24.04.2012 15:27 von
Ich denke, ein richtiges Urteil...
Natürlich ist es für den Mann bitter 5 000 Euro verloren zu haben, aber er hat einfach dumm gehandelt.
Man sagt ja auch nicht irgendwelchen Fremden seine Pin-Nummer und überlässt ihm die EC-Karte. Auch dann nicht, wenn es sich um einen (tatsächlichen oder vermeintlichen) Bankangestellten handelt.
Steht doch in jedem Brief, z.B. wenn eine neue Karte versendet wird, dass die Bank NIE (!!!) nach der Geheimnummer fragt... - #7 24.04.2012 15:27 von
- #8 24.04.2012 15:27 von
- #9 24.04.2012 15:27 von
Sorry, aber wer so doof ist
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