Man sollte nicht von sich auf andere Leute schließen
Stimmt schon, hat aber mit dem aktuellen Fall überhaupt nichts zu tunErstens, hat kein Mensch wegen seiner Hilflosigkeit oder seines Alters verdient, übers Ohr gehauen zu werden. Sogar ein Blinder muss darauf vertrauen können, dass eine Kassiererin ihn nicht beim Wechselgeld betrügt.
Allgemeinplätze, die wiederum mit der Sache nichts zu tun habenZweitens werden die Banken dieses Urteil nutzen, um die Haftung für ihr Onlinebanking noch weiter in die Verantwortung der Kunden zu schieben, weil Banken nun mal noch grössere Gauner sind als die Pisher.
Seit Jahr und Tag wird mitgeteilt, dass man niemals TAN-Ziffern herausgeben soll. Geben Sie Ihre Brieftasche ab, wenn ich Sie darum bitte ? Na also !Davon würden auch die Schlaumeier hier betroffen sein, wenn ihr Onlinekonto mit Methoden geplündert wird, die nur noch IT-Fachleute durchschauen.
Hat mit der Weitergabe von TAN-Nummern überhaupt nichts zu tun. Die Weitergabe hätte auch kein Virenscanner und kein anderes Betriebssystem verhindert.Die Banken behaupten dann nämlich, dass man nicht alle Updates seines Betriebssystems und vielleicht auch nicht rechtzeitig eine Aktualisierung des Virenscanners vorgenommen hat usw. Der der Kunde muss dann das Gegenteil beweisen, weil die Bank immer beweisen können wird, dass ihr Portal nicht gehackt worden ist, sondern der Kunde. Dies so zu drehen, wird schon jetzt von den Banken versucht.
Wie einfach hätten Sie es denn gern noch ? Dass Ihnen eine Mitarbeiterin der Bank bei der Online-Überweisung die Finger auf die Tastatur legt ?Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Banken, die mit Onlinebanking Personal einsparen, sich nicht um eine 100% Sicherheit beim Onlinebanking bemühen müssen. Sie dürfen die Abwicklung des Banking so einfach gestalten, dass auch weniger Intelligente damit zurecht kommen. Und zwar auf Kosten der Sicherheit. So kommen sie zu einer möglichst grossen Zahl von Onlinekunden.
Erinnert mich irgendwie an die Methode vor Äonen, wo man mit einer Überweisung zur Bank rennen mußte. Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden ?Richtig und rechtlich sauber wäre es, wenn der Vorgang des Onlinebanking ohne Rücksicht auf technisch weniger Begabte auf Sicherheit ausgelegt wäre. So dass Menschen, wie der Rentner gar nicht erst versuchen, an diesem Verfahren Teil zu nehmen und die Bankfiliale aufsuchen müssen, wo ihnen -hoffentlich ehrliche- Mitarbeiter behilflich sind.
Der Richter - wenigstens einer mit Hirn....Aber auch die Richter scheinen die hilflose Bevölkerungsgruppe zum Abschuss frei gegeben haben.

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