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Bürgerrechte: BKA-Vizechef lehnt Privatsphäre im Netz ab

CorbisPrivatsphäre nur offline: Der Vizepräsident des Bundeskriminalamts sieht Bürgerrechte im Netz als nur bedingt gültig. Wer das Internet nutze, bewege sich im öffentlichen Raum und handele nicht privat. Nach dieser Logik dürften Ermittler jeden Nutzer jederzeit überwachen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-884580.html
  1. #90

    Grundgesetz, Bundestrojaner

    Also - irgendwas stimmt mit meiner Version des Grundgesetzes nicht ..... da steht doch glatt (noch) NIX von Ausnahmen wie Internet oder Bundestrojanern drin. Gibts da schon eine neuere Version - in der der Staat seine Bürger ausschnüffeln darf? Das "unbefugte" Ausspähen mit Bundestrojaner u.ä. - Orwell war gestern!
  2. #91

    De facto...

    ...gibt es keine Anonymität im Internet. Zumindest kann jeder, der es wirklich will, jeden im Internet verfolgen, überwachen, bespitzeln, ihm Daten stehlen, seine Bilder, Musik und Videos ansehen, ja sogar bei eingeschaltetem PC seine Wohnung überwachen. Es wäre wirklich besser klarzustellen, dass es eben faktisch die Anonymität nicht gibt. Dann könnte sich der Normalnutzer auch danach richten und würde weniger zum Opfer weil im falschen Glauebn, es existiere Privatsphäre im Netz








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