Zitat von
nebenjobber
Sie haben Recht, wir haben in DTL vergleichsweise niedriege monetäre Strafen.
Allerdings ist man bei Ihrem Beispiel geneigt zu meinen, sie wollen strafen der Strafe wegen. Die Gefährdung Anderer ( und nur darum gehts letzendlich bei der Verfolgung von Verkehrsdelikten ) spielt in Ihrem Bsp doch eine sehr untergeordnete Rolle.
Um Sie besser einordnen zu können noch folgende Frage:
Wie möchten Sie denn andere Ordungswidrigkeiten wie z. Bsp. einen abgelaufenen Sanikasten, kaputte / fehlendes Warndreieck, einseitig kaputtes Abblendlicht bestrafen?
Sind Sie auch für die Enteignung von Fahrzeugen wie im schönen Italien oder wäre da die Grenze, weil dann auch der geliebte Wackeldackel, der Abendhut und die Rolle für die Not gleich mit weg wären :)