Nachrechnen sei denen überlassen, die eine für die Gesellschaft förderliche und notwendige Bereitsstellung infrastruktureller Möglichkeiten wie u.a. z.B. Kitas als Steuerverschwendung wahrnehmen und damit auch eine staatl. Verpflichtung dazu negieren.
Das gilt erst Recht im Zusammenhang mit einer so hahnebüchenen Erkenntnis, dass diese Steuergelder bezahlt würden, "nur damit man untertags keine Kinder im Haus hat und sich mit Freunden treffen kann".
Im Übrigen - zum besseren Verständnis - wurde das Betreuungsgeld ausdrücklich als eine Anerkennung erzieherischer Leistung angedient und wird damit der freien persönlichen Verwendung der Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt.
Ohne schlechtes Gewissen dürfen die Empfänger damit machen, was sie möchten, weil die Leistung nicht zur Verwendung i.s.d. Kindes verpflichtet.

Antworten / Zitieren

