AFP/California Department of Corrections and RehabilitationBruce Davis sitzt wegen Beteiligung an zwei Morden seit 40 Jahren in einem US-Gefängnis, nun soll der frühere Anhänger des berüchtigten Serienkillers und Sektenführers Charles Manson freikommen. Eine Bewährungskommission sprach sich für eine Begnadigung aus - nicht zum ersten Mal.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-859597.html
Wir sind nicht bei der Bildzeitung dachte ich hier, oder? Also bitte keine so unsachlichen Angriffe von anderen. Vor allem nicht, wenn man nichts inhaltich Substantielles vorzubringen hat, sondern "nur" eine offenbar emotional getragene Meinung. Und was der Vordiskutant mit "Urheberschaft" meint, liegt doch auf der Hand, nämlich ein "Mehr" im Tatbeitrag, sei es nun planend oder ausführend. Ich denke, hier sollte die SPON-Redaktion manche Beiträge entschärfen. Denn Debattenkultur ist ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieter Nuhr´s "einfach mal die Fresse halten" ist ja fein. Aber stillos. So weit unten sind wir noch nicht, außer wir halten RTL für den Maßstab Deutschen Intellekts.
Es war ein Orgie von Gewalt und der Lust am Töten. Ich kann mich noch gut an die damalige Abschlachtung durch die Manson-Mörder erinnern.
Wenn ich gegen die Todesstrafe bin, und das bin ich, muss ich doch für solche ein Verbrechen lebenslange Haft als angemessen ansehen.
Ich bin, Gott sei's gedankt, nicht für eine Entscheidung verantworlich, den Tatbeteiligten oder die Täter zu begnadigen. Hätte er meine Frau ermordet......
Man kann also Verständnis dafür haben, wenn er weiter einsitzen muss.
Wenn man das deutsche Rechtssystem, mit all seinen zum Scheitern verurteilten Resozialisierungsmaßnahmen, als Maßstab nimmt, dann erscheinen einem (Laien) 40 Jahre Gefängnis möglicherweise als ausreichend. Versetzt man sich allerdings in die Lage der Hinterbliebenen des Opfers - oder auch in die der potenziellen Nachbarschaft des Täters - ist eine zumindest lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung (in der Psychiatrie o.ä. Einrichtungen) das, was am plausibelsten scheint.
Je nach dem, wie man es sieht. Manson ist nach meiner Ansicht ein Fall der mittelbaren Täterschaft. Dies ist jemand, der Kraft überlegenden Wissens oder Willens den Mord durch jemand anderen begeht. Also jemand, der einen anderen Menschen als Werkzeug benutzt. In Deutschland hätte man ihn durchaus als Mörder und nicht nur als Anstifter verurteilen können. Als was er in den USA verurteilt wurde, weiß ich aber nicht. Und ob man in den USA den Rechtsgebriff der mittelbaren Täterschaft kennt, weiß ich auch nicht.
Die Dauer der Haft sollte für die Entscheidung nicht maßgeblich sein, wichtig ist ob der Mann weiterhin eine Gefahr darstellt oder ob er begriffen hat das seine Tat falsch war und anzunehmen ist, dass er nicht rückfällig wird. Ist das gegeben, kann er begnadigt werden. In Deutschland wäre er ohnhin seit 20 Jahren schon wieder auf freiem Fuß.
Inhaftierten, hat nicht ein einziger verdient, jemals wieder frei zu kommen. Es ist völllig egal ob sie noch eine aktuelle Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Bei der Anzahl und Kaltblütigkeit mit der diese Morde damals begangen wurden, haben sie ihr Recht auf Freiheit eingebüßt.