Bonusprogramm mit Tücken: Vielflieger verklagt Lufthansa nach Meilenentwertung

Dürfen Fluggesellschaften die "Preise" für ihre Meilen-Flüge kurzfristig anheben? Ein Vielflieger hat die Lufthansa verklagt, weil sie seiner Meinung nach rechtswidrig sein Konto beim Bonusprogramm "Miles and More" entwertet hat. Ein Grundsatzurteil dazu wäre für die Airline teuer.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...799715,00.html
  1. #20

    Irre

    Zitat von Sergeij Beitrag anzeigen
    Das kenne ich auch zur Genüge. Witzigerweise funktioniert das bei anderen Airlines oftmals besser. So ist es mir schon diverse Male passiert, dass beim Einchecken auf dem Schalter ein Hinweisschild stand, welches einem gegen Zahlung von z.B. 500 USD (ORD-CPH) ein Upgrade in die fast leere Business erlaubte, weil die Eco überbucht war. Oder ich wurde direkt gefragt, ob ich nicht umbuchen wolle. Das alles übrigens mit ordnungsgemäßem Zahlungsbeleg...
    Da gönnt sich das Prekariat ja was ganz tolles. 500 USD Aufpreis um 8h lang 3cm mehr Sitzbreite zu mieten...
    In den Lounges hats nur Drohnen im Anzug. Sozusagen die Ersatzhandlung für den fehlenden Vertreter-Benz.
    Fliegen ist Lebenszeitverschwendung für die sinnlose Existenz des Produktvertreters dessen Produkt sinnlos ist und deshalb mit Nachdruck vor Ort mit Sinn versehen werden muss.

    Bin ich froh das die sich einen eigenen Gulag Lounge und Businessclass geschaffen haben. Der Vorhang schützt halt doch vor den Korporatisten.
  2. #21

    Vielflieger hört die Signale

    Zitat von wakaba Beitrag anzeigen
    Da gönnt sich das Prekariat ja was ganz tolles. 500 USD Aufpreis um 8h lang 3cm mehr Sitzbreite zu mieten...
    In den Lounges hats nur Drohnen im Anzug. Sozusagen die Ersatzhandlung für den fehlenden Vertreter-Benz.
    Fliegen ist Lebenszeitverschwendung für die sinnlose Existenz des Produktvertreters dessen Produkt sinnlos ist und deshalb mit Nachdruck vor Ort mit Sinn versehen werden muss.

    Bin ich froh das die sich einen eigenen Gulag Lounge und Businessclass geschaffen haben. Der Vorhang schützt halt doch vor den Korporatisten.
    OMG, Gulag Lounge, 3cm mehr Sitzbreite,Korporatisten schöne Weltsicht und es gibt noch die "Linken" Spiegel Leser, erstaunlich. Drohnen im Anzug, jap sicherlich nicht zu wenige, aber in den Lounges gibt es mittlerweile schon ein durchaus gemischteres Publikum. "Fliegen ist Lebenszeitverschwendung" jo, solange aber das Beamen noch nicht funktioniert, gibt es keine wirkliche Alternative, wenn man a) ganz gerne mal seinen Horizont erweitern möchte, b) weltweit arbeitet (pöse, pöse Kapitalisten) und c) eben nicht ein paar Tage Lebenzeit auf nem Dampfer oder Zug verschwenden möchte.
  3. #22

    Weiteres Argument gegen den kriminellen Meilenblödsinn:

    Zitat von Gestatten?_Schmidt Beitrag anzeigen
    100 % Zustimmung. ... Und so weiter usf. Das gehört nicht abgeschafft, sondern unter Strafe gestellt!
    Richtig so ! Wie siehts denn aus mit der Redlichkeit des ganzen Meilenblödsinns ?

    In der Regel zahlt nicht der Reisende die Kosten der Bonusprogramme wie Lounge, Freiflüge, Rabatte, Prämien usw. sondern der Arbeitgeber des Reisenden oder sein Unternehmen. Die stehen dem ganzen Meilenblödsinn aber ziemlich hilflos gegenüber und müssen mitansehen, wie der Reisende nicht die Flugverbindung auswählt, die für das Unternehmen am wirtschaftlichsten wäre (Lenkungszweck von Preisen in einer Volkswirtschaft), sondern dort bucht, wo der individuelle Vorteil für den Reisenden selber am grössten ist.

    Im Grunde genommen ist das nichts anderes als ein Griff in die Unternehmenskasse, zu denen die Airlines anstiften.

    Endeffekt: ausser Kraft gesetzter Wettbewerb - allseitige Verschwendung - angefixte Passagiere - beeinträchtigte Volkswirtschaft - Riesenschaden für die Umwelt.

    Statt mal die Staatsanwälte, Wettbewerbshüter oder die neumodischen "Compliance"-Abteilungen auf das Meilen-Phänomen anzusetzen, beklatschen wir allseits die Goldkarten- und Phantasietitel-träger und sehen jetzt noch mit an, wie die Justiz sich mit dem Unsinn an der völlig falschen Front auseinandersetzen muss. Hohes Gericht, fragen Sie doch mal in dem vorliegenden Fall genau nach, wer denn das Meilenkonto gefüllt hat, dessen Entwertung durch die LH der Kläger jetzt bejammert ! Dem Typ fehlt wahrscheinlich die Klagebefugnis - weisen Sie die klage als unzulässig ab !

    Wieso regt sich über diese Art von systemimmanenter Unredlichkeit und volkswirtschaftlichem Schaden niemand mehr auf ? ? ?
  4. #23

    Zitat von super.constellation Beitrag anzeigen
    Richtig so ! Wie siehts denn aus mit der Redlichkeit des ganzen Meilenblödsinns ?

    In der Regel zahlt nicht der Reisende die Kosten der Bonusprogramme wie Lounge, Freiflüge, Rabatte, Prämien usw. sondern der Arbeitgeber des Reisenden oder sein Unternehmen. Die stehen dem ganzen Meilenblödsinn aber ziemlich hilflos gegenüber und müssen mitansehen, wie der Reisende nicht die Flugverbindung auswählt, die für das Unternehmen am wirtschaftlichsten wäre (Lenkungszweck von Preisen in einer Volkswirtschaft), sondern dort bucht, wo der individuelle Vorteil für den Reisenden selber am grössten ist.
    Es soll dem Vernehmen auch Privatreisende geben, die ihren Status nur durch solche Reisen erreicht haben.

    Zitat von super.constellation Beitrag anzeigen
    Statt mal die Staatsanwälte, Wettbewerbshüter oder die neumodischen "Compliance"-Abteilungen auf das Meilen-Phänomen anzusetzen, beklatschen wir allseits die Goldkarten- und Phantasietitel-träger und sehen jetzt noch mit an, wie die Justiz sich mit dem Unsinn an der völlig falschen Front auseinandersetzen muss.

    Wieso regt sich über diese Art von systemimmanenter Unredlichkeit und volkswirtschaftlichem Schaden niemand mehr auf ? ? ?
    Sie scheinen in einer Firma zu arbeiten, in der
    a) das Selbstbuchen bei Dienstreisen der Fall zu sein scheint,
    b) bei Dienstreisen erworbene Meilen auch für private Reisen herangezogen werden dürfen,
    c) die Firmenleitung die Nutzung dienstliche erworbener Meilen bei privater Nutzung nicht pauschal als geldwerter Vorteil versteuert,
    d) falls c) nicht zutrifft, Sie dienstlich erworbene Meilen bei Privatreisen einsetzen ohne sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben (kommt der Dienstwagen-Steuer gleich).
    Zitat von super.constellation Beitrag anzeigen
    Hohes Gericht, fragen Sie doch mal in dem vorliegenden Fall genau nach, wer denn das Meilenkonto gefüllt hat, dessen Entwertung durch die LH der Kläger jetzt bejammert ! Dem Typ fehlt wahrscheinlich die Klagebefugnis - weisen Sie die klage als unzulässig ab !
    Im Übrigen ärgert es Sie aber vermutlich, dass Sie kein Status-Passagier sind, sonst würden Sie eine solche juristische Fehleinschätzung nicht an den Tag legen.
  5. #24

    Ja ich ärgere mich !

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    ...Im Übrigen ärgert es Sie aber vermutlich, dass Sie kein Status-Passagier sind, sonst würden Sie eine solche juristische Fehleinschätzung nicht an den Tag legen.
    Lieber Hans58 !

    Über meinen Status brauche ich mich nicht zu ärgern, ich gehöre auch zu denen, die in die inzwischen überfüllten Lounges reindürfen (wenn ich die Zeit dazu hätte). Ärgern tut mich allerdings als kritischer Zeitgeist das Verhalten meiner Statuskolleginnen und Kollegen, die um mich herum ohne Sinn und Verstand alles dransetzen, um ihren Schwachsinnsstatus zu erhalten und das Meilenkonto in die Höhe zu treiben. Die ausgeführten Punkte a) bis d) haben die Anbieter der Programme längstens erkannt und zu ihren Gunsten durch perfide Anwendungsbedingungen entschärft. Kein Arbeitgeber kann mittlerweile mehr verlangen, die Privatnuzung der Dienstmeilen zu unterlassen, ganz abgesehen vom Kontrollaufwand. Unser tolles Steuerrecht privilegiert die Unredlichkeit der Meilenprogramme, denn die Versteuerung der geldwerten Vorteile wird der Einfachheit halber pauschal von der Fluggesellschaft übernommen und nicht mehr vom Passagier bzw. demjenigen, der die Prämien kassiert.

    Immer noch der Auffassung, dass das alles redlich ist ?
  6. #25

    Zitat von super.constellation Beitrag anzeigen
    Lieber Hans58 !

    Über meinen Status brauche ich mich nicht zu ärgern, ich gehöre auch zu denen, die in die inzwischen überfüllten Lounges reindürfen (wenn ich die Zeit dazu hätte). Ärgern tut mich allerdings als kritischer Zeitgeist das Verhalten meiner Statuskolleginnen und Kollegen, die um mich herum ohne Sinn und Verstand alles dransetzen, um ihren Schwachsinnsstatus zu erhalten und das Meilenkonto in die Höhe zu treiben. Die ausgeführten Punkte a) bis d) haben die Anbieter der Programme längstens erkannt und zu ihren Gunsten durch perfide Anwendungsbedingungen entschärft. Kein Arbeitgeber kann mittlerweile mehr verlangen, die Privatnuzung der Dienstmeilen zu unterlassen, ganz abgesehen vom Kontrollaufwand. Unser tolles Steuerrecht privilegiert die Unredlichkeit der Meilenprogramme, denn die Versteuerung der geldwerten Vorteile wird der Einfachheit halber pauschal von der Fluggesellschaft übernommen und nicht mehr vom Passagier bzw. demjenigen, der die Prämien kassiert.

    Immer noch der Auffassung, dass das alles redlich ist ?
    Wenn Sie mir jetzt noch verraten, warum Sie Ihre Erwiderung mir auch als PN zugeschickt haben und eine Empfangsbestätigung haben wollen?

    Ihre erneute rechtlich unzutreffende Auffassung habe ich Ihnen per PN widerlegt.