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Blendung des Täters: Gericht verschiebt Racheakt des Säureopfers

Das iranische Säureopfer Amene Bahrami kann vorerst keine Rache an ihrem Peiniger nehmen: Die iranische Justiz hat die Vollstreckung eines Urteils verschoben, mit dem die Frau den Täter hätte blenden dürfen. Ein neuer Termin ist offen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...762521,00.html
  1. #250

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    Zitat von mindphuk Beitrag anzeigen
    Kaum Drogenkriminalität oder kaum AUFGEDECKTE Drogenkriminalität? Das ist ein gewaltiger Unterschied, besonders wenn da noch die Korruption mit in's Spiel kommt.
    Die Korruption in Singapur ist eine der niedrigsten weltweit.
  2. #251

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    Zitat von el_turco Beitrag anzeigen
    Ich finde es auf jeden Fall gut das das Gericht es der Frau überlässt ob sie ihm Verzeiht (Schadensersatz) oder halt Rache nimmt.
    Wozu wird das Gericht dann überhaupt gebraucht?

    Und wie würden Sie über den Fall „urteilen“, wenn die Frau dem Mann komplett verzeihen würde und gar keine Strafe will?
  3. #252

    -

    Zitat von trompetenmann Beitrag anzeigen
    Wenn man die Kommentare hier liest, wie und warum eine Rache in diesem Fall gerecht oder gerechtfertigt ist usw., dann kann man sich ungefähr ein Bild davon machen, welche Leistung es von JESUS in der damaligen Zeit war, sich ganz öffentlich gegen das damalige geltende Recht zu Stellen und die "Täter" zu "schützen". Und das sage ich ohne missionarischen Hintergedanken o. ä . Und wie man sieht: Das Thema hat seit 2000 Jahren nichts von seiner Aktualität und brisanz verloren.
    Auge" Prinzip.
    ...
    Und bitte jetzt nicht die obligatorische Gutmenschbetitelung, das bringt in der Sache nicht weiter.
    Wenn es der Frau nach der Rache nicht besser geht - was dann?
    Jesus hatte recht. Natürlich ist es weise Schlechtem mit Gutem zu begegnen.
    Für das Opfer wäre dieses Verhalten nur dann sinnvoll, wenn es sich freiwillig dafür entscheiden würde. Dann würde es tatsächlich daran wachsen.
    Diese Entscheidung - entsprungen einer Einsicht - kann aber allein das Opfer treffen. Der Wunsch nach Vergeltung ist zwar wenig edel, aber gerecht.

    Das Opfer kann, aber muss nicht wie ein Heiliger handeln.
  4. #253

    Au Weia

    Daß sich der Iran nach dem islamischen Kalender im Mittelalter befindet, ist ja klar. Aber manche Kommentare hier lassen die Vermutung aufkommen, daß Teile unserer (deutschen) Bevölkerung auch nicht so weit davon entfernt sind. Kotz und Würg ...
  5. #254

    Ich empfehle

    den Film 'die Steinigung der Soraya M.' wenn dann noch jemand den Racheakt ablehnt dann hat er/sie nichts verstanden.
  6. #255

    Das beweist die Humanität der Todesstrafe.

    Das ganze Problem wäre einfach und günstig gelöst mit der chinesischen Methode.

    Kurzer Prozeß, und dann öffentlicher Genickschuß.

    Kostengünstig, keine Luxushotels für Mörder und andere Schwerverbrecher, stattdessen Schutz der Gesellschaft.
    Wirksame Abschreckung ohne Rückfallgefahr!
  7. #256

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    Zitat von Clawog Beitrag anzeigen
    Es wäre anders, wenn eine Frau einen Mann geblendet hätte. Sie wäre längst gesteinigt worden.
    Das glaube ich nicht. M.E. nimmt der Iran rücksicht auf die internationalen Proteste - wie sooft in der Vergangenheit, als es darum ging zum Tode verurteilte Journalisten freizulassen. Auch hier gab der Iran oft genug nach. Aber für den Fall des Säureopfers erhoffe ich mir, dass das Gesetz eingehalten wird. Nur das Opfer darf sich zwischen Vergeltung und Vergebung entscheiden - anderen steht das schlicht und einfach nicht zu!
  8. #257

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    Zitat von Michael Giertz Beitrag anzeigen
    Also worauf ich hinaus will: in Deutschland muss kein Vergewaltigungsopfer ihren Vergewaltiger vergewaltigen, damit Recht geschieht. Aber wenn der Vergewaltiger einfach nicht wirkungsvoll bestraft werden kann (unfähig, Schmerzensgeld zu zahlen, zu krank für's Gefängnis usw) - wieso kann man dann keine wirkungsvolle "Ersatzstrafe" wählen? Kastration wäre doch menschlich vertretbar, oder?
    Das kombinieren Sie dann am Besten noch mit der schwedischen Gesetzgebung und deren radikalfeministischer Definition von "Vergewaltigung"...

    Das maximal aufsehenerregende Bestrafungen auch nur ansatzweise abschreckend sind, hat sich in mehreren tausend Jahren Kulturgeschichte erwiesen und sollte sich mal so langsam rumgesprochen haben. Wer aus einem Impuls heraus handelt, denkt in dem Moment nicht an Konsequenzen - und wer mit Vorsatz handelt, geht eh davon aus nicht erwischt zu werden, oder es ist ihm egal

    Hier geht's schlicht darum, niederste Instinkte zu bedienen. Nämlich Rache. Das mag für das Opfer befriedigend sein, aus gesellschaftlicher Sicht ist das aber extrem kontraproduktiv. RECHTsprechung sollte aber mit der Bedienung niedriger Instinkte rein gar nichts zu tun haben, sondern der Gesellschaft dienen. Jedenfalls in einem Umfeld, welches sich als zivilisiert bezeichnet.

    Alle anderen können ja gerne in Staaten auswandern, wo Recht und Rache im Gleichklang sind. Iran böte sich da an (nur für Männer allerdings), die USA wären auch eine passende Wahl
  9. #258

    Rechtsfrieden

    Zitat von Pyr Beitrag anzeigen
    Jedenfalls nicht hier.

    Gerechtigkeit gibt es eben fast nie. Und da kann man auch wenig dran ändern. Ist es gerecht, einen Mord mit 12 Jahren Haft zu "bestrafen"? Kaum. Würden Sie aber einen Staat als gerecht bezeichnen, der 100% nach dem "Auge um Auge" Prinzip handelt? Unter Ausblendung aller Umstände, "weltlicher" Rechtsgrundsätze etc.?

    Mir fällt da nichts zu ein.

    Nur: Wenn es schon keine Gerechtigkeit gibt, dann doch bitte volle Aufmerksamkeit und Entschädigung dem Opfer bzw. den Hinterbliebenen. Und nicht immer nur dem Täter.
    In einem Rechtsstaat westlicher Prägung ist es zwar auch möglich, Gerechtigkeit zu schaffen. In den meisten Fällen sprechen wir aber davon, daß "Rechtsfrieden" geschaffen wird. Ein gerichtlicher Vergleich schafft zB nie Gerechtigkeit, weil der Anspruch des Klägers ja nur teilweise durchgesetzt wird. Genauso ist es bei Kapitalverbrechen wie Körperverletzung oder Totschlag gar nicht möglich, Gerechtigkeit zu schaffen. Die Gesellschaft gibt sich durch das Strafgesetzbuch einen konsensfähigen Sühnekatalog, der durch den Resozialisierungsgedanken ergänzt wird. Das unterscheidet uns vom Faustrecht. Wer Rache will, muß sich eine andere Gesellschaft suchen; es gibt ja noch genug davon auf der Welt.
  10. #259

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    Zitat von 59755 Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass Leute wie Sie nicht unterscheiden zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz.
    Macht das aus Sicht des Opfers irgendeinen Unterschied? Zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz zu unterscheiden ist typisch für unsere Justiz, die immer nur die Sicht des Täters kennt und sich einen Dreck um die Gefühle des Opfers kümmert.








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