Zitat von
Rodelkönig
Steht nicht in den AGB von Twitter, Facebook & Co., dass die Nutzer dem Social Network ein komplettes Nutzungs- und Weitergaberecht sämtlicher Daten (auch hochgeladene Bilder) einräumen, sobald sie das Netzwerk nutzen? Und als der Fotograf die Bilder da hochgeladen hat, hat er damit Twitter vollständige Nutzungs- und Weitergaberechte eingeräumt. Hätten die betroffenen Agenturen, die die Bilder genutzt haben, sich das denn nicht nachträglich von Twitter lizenzieren lassen können?