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Bilderklau auf Twitter: Erdbeben-Fotograf verlangt 120 Millionen Dollar Entschädigung

APDas kann teuer werden: Vor zwei Jahren postete der Fotograf Daniel Morel Bilder des Haiti-Erdbebens auf Twitter. Die Presseagentur AFP bediente sich, ohne ihn zu fragen - jetzt wird vor Gericht geklärt, ob Morel wegen Verletzung seiner Urheberrechte ein Millionenbetrag zusteht.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...831511,00.html
  1. #10

    Marios Kochbuch

    Gut so!

    Seit Jahren plagen große und kleine Konzerne Internet-Nutzer mit übertrieben hohen Mahnungen. Ein Bild einer Tomate auf die homepage geladen: 1000€. Ein Bild einer Melone: 2000€.

    Die Bilder sind in extrem hoher Auflösung und ohne Copy-Right Zeichen auf google zu finden. Bei dem bekannten Marios Kochbuch kann man sogar unterstellen, dass er bewusst seine Seite so anlegt, dass seine Bilder in hoher Qualität ganz weit oben stehen.

    Sollen die Konzerne, die sich seit Jahren gegen eine Lockerung des Urheberrechts in diesem Sinne stellen, ihre eigene Medizin zu spüren bekommen.
  2. #11

    Hier ein widerwärtiges Beispiel der dapd nachrichten GmbH

    Hier ein Beispiel, wie der dapd nachrichten GmbH über die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg gegen ein Verein für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien vorgeht.

    http://www.agsp.de/assets/applets/ksp_dapd.pdf

    Der Verein
    http://www.agsp.de

    Der gemeinnützige Verein – der sich ehrenamtlich für Kinder einsetzt - wird angehalten, viele Tausend Euro an KSP zu zahlen.

    Ich finde die Vorgehensweise der Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg absolut widerwärtig.
  3. #12

    Getty Images - unverschaemt.

    Betreibe ein kleines russischsprachiges Forum mit ca. 5000 aktiven Benutzern.

    Einer der Benutzer benutzte wohl ein Bild von "Getty Images" als sein Avatar.

    Prompt hatte ich eine EUR 1058,75 teure Rechnung in meinem Briefkasten, obwohl auch ein Hinweis genuegen wuerde (meine Kontakdaten stehen ja im Impressum).

    Die Firma durchforstet mit ihren Skripten das Web, nun sollte sie auch mal zahlen.

    Gruesse aus Bochum
    A. Farber
  4. #13

    Zitat von Rodelkönig Beitrag anzeigen
    Steht nicht in den AGB von Twitter, Facebook & Co., dass die Nutzer dem Social Network ein komplettes Nutzungs- und Weitergaberecht sämtlicher Daten (auch hochgeladene Bilder) einräumen, sobald sie das Netzwerk nutzen? Und als der Fotograf die Bilder da hochgeladen hat, hat er damit Twitter vollständige Nutzungs- und Weitergaberechte eingeräumt. Hätten die betroffenen Agenturen, die die Bilder genutzt haben, sich das denn nicht nachträglich von Twitter lizenzieren lassen können?
    Diese Bestimmungen in den AGB sind rechtlich mehr als zweifelhaft. Jedenfalls entsprechen sie nicht den europäischen Gesetzen. Wie es in den USA damit aussieht, weiß ich nicht, bestimmt nicht viel anders, denn ganz egal was in den AGB drin steht, letztendlich hat der Urheber die alleinigen Rechte, den Twitter wiederum entschädigen müsste.

    Eine nachträgliche Lizensierung ist genau genommen auch gar nicht möglich. Man kann auch nicht schwarzfahren und nachdem man erwischt wurde dann "freiwillig" den normalen Fahrpreis zahlen.

    Bisher hat es allerdings noch nie eine gerichtliche Auseinandersetzung gegeben, in denen diese zweifelhaften AGB eine Rolle gespielt hätten und wurde deshalb auch noch nicht rechtlich geklärt.
  5. #14

    Zitat von Hupert Beitrag anzeigen
    ...das würde mich auch mal interessieren. Aktueller Fall aus meinem eigenen Freundschaftskreis. Die Freundin A einer guten Freundin B meinerseits lädt ein Foto ihrer und meiner Freundin B bei Flickr hoch. Die Bildredaktion der GEO gräbt dieses Foto auf Flickr aus und druckt es in einer Spezialausgabe (GEO Special Meck Pomm) ohne die Fotografin zu fragen. Man hat die Sache auf sich beruhen lassen weil man 1. Keine Freunde vor den Kadi zieht und 2. Die Bildrechte ja vermeintlich ohnehin an Flickr abgetreten wurden. Ja was denn nun???
    Allein GEO ist zur Verantwortung zu ziehen, ganz egal woher das Foto bezogen wurde, und nicht Flickr, egal was in deren AGB drin steht. GEO hat nämlich dieses Foto ohne Genehmigung des Urhebers verwendet.
  6. #15

    Zitat von DocSommer Beitrag anzeigen
    Also dem kann ich mich nur anschliessen. Selbst als Laie weiß ich, wie man die Auflösung von Bildern herunterskalieren und Wasserzeichen einfügen kann, so dass die Bilder nicht professionell weiter verwertet werden können (=Interessenten müssten dann auf den Fotografen zukommen und einen Deal aushandeln).
    Die Fotos sind von einem anderen Tweeter ohne Namensnennung weiter verbreitet worden.

    Hier erschleicht sich beinahe schon der Verdacht, dass der Fotograf dieses Szenario bewusst inszeniert hat,
    Der Fotograf, der einen Vertrag mit der Konkurrenz-Agentur Corbis hat, soll die weltweite unlizensierte Verbreitung geplant haben?

    denn mit Schadensersatz lässt sich nicht selten mehr Geld einfahren, als im seriösen Geschäftsleben (Lesetip zu dem Thema: "Marions Kochbuch" bei Google oder Youtube eingeben und staunen).
    Mit Schadensersatz lässt sich für Fotografen überhaupt nichr mehr Umsatz machen, eher im Gegenteil. Die bekommen im Höchstfall nur den Betrag, den die Verwendung sowieso gekostet hätte.
    Alles was darüber hinaus geht sind Kosten der rechtlichen Seite. Und die sind gesetzlich geregelt. Die Folge ist, dass bei kleineren Verstößen, wie z.B. bei Marions Kochbuch, der Schadensersatz für den Urheber nur etwa 10% der gesamten Summe beträgt. Bei größeren Verstößen, eher gewerblicher Art, ändert sich das Verhältnis.
  7. #16

    ach wenn es doch nur recht bald geschehe...

    "Würde man dies anders handhaben, würde das bedeuten, dass Retweeten ein Regelverstoß ist, was in der Praxis das Ende von Twitter und ähnlichen Social-Media-Seiten bedeuten würde", heißt es nach Angaben des "Journal of Photography" in einem Schriftstück der Verteidiger.

    und hoffentlich bekommt der fotograf bald sein recht.
  8. #17

    das leben ist hart

    oft ist die situation so, dass man als fotograf kaum ein chance hat, seine rechte am bild zu behalten. ich hatte für einen kunden meines chefs private bilder an eine zeitung weiter gegeben, unter der bedingung eines honorars mit der genehmigung zur einmaligen veröffentlichung. die zeitung wandte sich dann ohne mein wissen an meinen arbeitgeber, der eine "erlaubnis" zur veröffentlichung erteilte. als ich mich protestierend an den redakteuer wandte, bekam ich die hämische antwort, ich könne mich ja meinen arbeitgeber verklagen.......natürlich hätte ich dies als freischaffender tun können, aber aufträge hätte ich dann wohl nicht mehr erhalten, oder?
  9. #18

    Zitat von donbilbo Beitrag anzeigen
    Dabei sind diese Bilder eigentlich nur für Print, Medien, Publishing zu lizensieren.
    Sorry – aber das ist schlichtweg falsch. Rechtlich gesehen muss eine Bildlizenz muß erworben werden, sobald das Bild veröffentlicht wird. Egal ob privat (blog), oder geschäftlich.

    Zitat von donbilbo Beitrag anzeigen
    Was entsteht für ein Schaden, wenn ein Privatmensch ein solches Bild auf seine Homepage stellt
    Kommt drauf an wie man "Schaden" definiert. Kaputt geht natürlich erst mal nichts. Was entsteht für ein Schaden, wenn Gutenberg abgeschrieben hat? Da ist auch nichts kaputt gegenagen und trotzdem wars nicht OK.
    Das Problem mit privaten Homepages und Blogs ist: man weiß oft nicht, wieviel Geld so eine Homepage oder ein Blog dem Betreiber einbringt – Werbung, Banners, Link exchanges,... da lädt vieles im Hintergrund.
    Ich find's nicht OK wenn sich Blogger einfach im Internet die besten Bilder zusammensuchen, auf ihren Blog stellen, ein paar Reiseinformationen dazuschreiben (Keywords für Google) und dann in der rechten Spalte eine Pay-per-Click/Pay-per-View Werbung oder Amazon Affiliate Buttons schalten. Vielleicht ein Extrembeispiel – aber es geht ums Prinzip.
    Ich mach doch auch keinen Diavortrag & zeig anderer Leute Bilder – auch wenn der Vortrag nur für Freunde & Familie ist.

    Zitat von donbilbo Beitrag anzeigen
    ..., es vielleicht vorher ohne Quellenangabe bei Google gefunden hat?
    Ohne Quellenangabe bei Google geht schon mal gar nicht – zumindest nicht bei den großen Agenturen. Die haben immer ein Wasserzeichen mit im Bild. Das Wasserzeichen verschwindet erst dann, wenn man sich bei der Agentur anmeldet & einlocht. Tja, und dann weiss man ja woher man das Bild hat.
  10. #19

    Zitat von phthalo Beitrag anzeigen
    Mich würde aber mal interessieren, ob der Fotograf das Einverständnis des Motivs hat, welches er abgelichtet hatte.
    Braucht er für journalistische Arbeiten/Nutzungen nicht. Wenn jeder Journalist jeden Menschen erst fragen müßte, dann gäbe keinen Bildjournalismus mehr und alles wäre nur noch gestellt.

    Erst wenn das Bild für Werbung, oder für eine Titelseite für ein Magazin (=Werbung für das Magazin an sich) verwendet wird, braucht er einen sogenannten Model Release.








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