Rapidshare haftet unter bestimmten Bedingungen, wenn über seine Plattform Urheberrechte verletzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Ein anderes Gericht muss nun im Detail klären, wann und wie Filehoster gegen Urheberrechtsverletzungen im eigenen Angebot vorgehen müssen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...844148,00.html
Sehr amüsant!
Gelten Urteile irgendwelcher deutscher Gerichte nun auch schon in der Schweiz, dem Sitz von Rapishare?
Die Richter und Anwälte beweisen wieder einmal, dass sie keine Ahnung von der Thematik haben - bzw. es bewusst so erscheinen lassen.
Daten sind gepackt, meist mit Passwort (alle Daten, nicht nur "illegale") - wie soll der Anbieter da wissen was sich innen befindet? Darf er künftig von allen Kunden einfach die Daten durchstöbern, Passworte knacken, ect. um fest zu stellen ob es sich um potentielle Urheberrechtsverletzungen handelt?
Und ja, es heißt RapidSHARE nicht RapidSTORE, denn das Teilen der Daten ist natürlich fundamental und der eigentlich Sinn der Sache. Aber ob mans glaubt oder nicht, das ist auch bei legalen Daten möglich und wird meist so genutzt.
Die Stadt bietet Parkbänke an. Ist sie in Zukunft als Teil einer kriminellen Verschwörung verklagbar, wenn sich Dealer eben auf diese Bank setzen um ihrem Geschäft nach zu gehen?
Wie wärs wenn wir in Deutschland wieder an dem Punkt ankommen würden an dem Leute einfach für ihr *eigenes* Tun verantwortlich sind, und nicht das fremder Personen? Leute die Speicher anbieten sollen dafür verantwortlich gemacht werden, was gespeichert wird, Forenbetreiber dafür, was Forennutzer schreiben? Warum nicht gleich noch den ISP verklagen, oder Google, weil man damit diese Inhalte finden kann?
Genau ein oder zwei Beteiligte tragen verantwortung: Der Uploader und der Downloader, sonst niemand.