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BGH zu Atari gegen Rapidshare: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzung

Rapidshare haftet unter bestimmten Bedingungen, wenn über seine Plattform Urheberrechte verletzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Ein anderes Gericht muss nun im Detail klären, wann und wie Filehoster gegen Urheberrechtsverletzungen im eigenen Angebot vorgehen müssen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...844148,00.html
  1. #1

    Die Ableitung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Dies schien BGH-Richter Wolfgang Kirchhoff zunächst nicht zu überzeugen: "Der Dienst heißt nun mal Rapidshare und nicht Rapidstore - und das sagt schon alles."]
    "Nomen es omen" halte ich für einen Richter des BGH's für unwürdig.
  2. #2

    Ganz einfach...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    ... muss nun im Detail klären, wann und wie ...
    Ganz einfach: 1 Upload und >50 Downloader AND öffentlicher Link

    = Urheberrechtsverletzung

    Wo ist das Problem?
  3. #3

    Rechtssicherheit

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Rapidshare haftet unter bestimmten Bedingungen, wenn über seine Plattform Urheberrechte verletzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. [...]
    Atari gegen Rapidshare: Filehoster haften unter Umständen - SPIEGEL ONLINE
    Eine klare Reglung hilft allen Beteiligten.
    Fachkräfte könnten sich allerdings in rechtsfreie Räume zurückziehen.
    Jedoch ist es begrüßenswert, daß endlich einmal klare Linien gezogen werden.

    Dieser Beitrag könnte satirische Elemente beinhalten.
  4. #4

    ....

    Sehr amüsant!
    Gelten Urteile irgendwelcher deutscher Gerichte nun auch schon in der Schweiz, dem Sitz von Rapishare?
  5. #5

    Zitat von axiom Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: 1 Upload und >50 Downloader AND öffentlicher Link

    = Urheberrechtsverletzung

    Wo ist das Problem?
    Wieso sollte es als Urheberrechtsverletzung gelten, wenn ich meine selbstgedrehte Spielevideos (die alle zwischen 10.000-50.000 Abrufe habe) auf Rapidshare anbiete?
  6. #6

    Keine Ahnung

    Die Richter und Anwälte beweisen wieder einmal, dass sie keine Ahnung von der Thematik haben - bzw. es bewusst so erscheinen lassen.

    Daten sind gepackt, meist mit Passwort (alle Daten, nicht nur "illegale") - wie soll der Anbieter da wissen was sich innen befindet? Darf er künftig von allen Kunden einfach die Daten durchstöbern, Passworte knacken, ect. um fest zu stellen ob es sich um potentielle Urheberrechtsverletzungen handelt?

    Und ja, es heißt RapidSHARE nicht RapidSTORE, denn das Teilen der Daten ist natürlich fundamental und der eigentlich Sinn der Sache. Aber ob mans glaubt oder nicht, das ist auch bei legalen Daten möglich und wird meist so genutzt.

    Die Stadt bietet Parkbänke an. Ist sie in Zukunft als Teil einer kriminellen Verschwörung verklagbar, wenn sich Dealer eben auf diese Bank setzen um ihrem Geschäft nach zu gehen?

    Wie wärs wenn wir in Deutschland wieder an dem Punkt ankommen würden an dem Leute einfach für ihr *eigenes* Tun verantwortlich sind, und nicht das fremder Personen? Leute die Speicher anbieten sollen dafür verantwortlich gemacht werden, was gespeichert wird, Forenbetreiber dafür, was Forennutzer schreiben? Warum nicht gleich noch den ISP verklagen, oder Google, weil man damit diese Inhalte finden kann?

    Genau ein oder zwei Beteiligte tragen verantwortung: Der Uploader und der Downloader, sonst niemand.
  7. #7

    Schließen wir doch das Internet...

    Zitat von axiom Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: 1 Upload und >50 Downloader AND öffentlicher Link

    = Urheberrechtsverletzung

    Wo ist das Problem?
    1 WebSeiten Upload auf den Server > 50 Downloader des HTML Files --> Eindeutig eine Urheberrechtsverletzung.

    Was ein Quatsch.

    Wenn das File nicht vom Urheber hochgeladen wurde dann KANN es eine Urheberrechtsverletzung sein. Muß aber nicht.
  8. #8

    Zitat von Gaiwa Beitrag anzeigen
    (..)Wie wärs wenn wir in Deutschland wieder an dem Punkt ankommen würden an dem Leute einfach für ihr *eigenes* Tun verantwortlich sind, und nicht das fremder Personen? Leute die Speicher anbieten sollen dafür verantwortlich gemacht werden, was gespeichert wird, Forenbetreiber dafür, was Forennutzer schreiben? Warum nicht gleich noch den ISP verklagen, oder Google, weil man damit diese Inhalte finden kann?

    Genau ein oder zwei Beteiligte tragen verantwortung: Der Uploader und der Downloader, sonst niemand.
    Das ist ja grundsätzlich richtig - Rapidshare wird ja aber auch nicht unmittelbar mit zur Verantwortung gezogen wenn geschützte Werke angeboten werden. Es geht ja darum dass auf Hinweise mit zumutbaren Löschungen reagiert werden soll. Und das finde ich schon gerechtfertigt.
  9. #9

    Zitat von dani216 Beitrag anzeigen
    "Nomen es omen" halte ich für einen Richter des BGH's für unwürdig.
    Das erschüttert mich allerdings auch sehr. Ich hatte nicht erwartet solch eine fragwürdige Geisteshaltung noch am BGH vorzufinden. Amtgerichte, Landgerichte klar, da ist man sowas ja gewohnt aber BGH? Traurig. Die Internetausdrucker sind wirklich überall :(








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