Prima, dann fehlt ja jetzt nur noch die Möglichkeit für den Kreditnehmer, seinen Vertrag mit der Immobilie ebenfalls weiterveräußern zu dürfen. Ist sicherlich nicht uninteressant, wenn seinerzeit bessere Konditionen als die gegenwärtige Marklage ausgehandelt wurden.
Ich bin mir sicher, hier wird es auch bald ein Urteil geben, um Waffengleichheit für beide Seiten herzustellen. Ich glaube an den Rechtsstaat und einen starken Verbraucherschutz in diesem unserem Lande.



