... dieses Urteil. Für das Stehlen und Benutzen von fremdem Material muss man halt zahlen, richtig dass das vom Gericht klargestellt wurde.
DPAAcht Jahre Ärger wegen einer Tonsequenz von zwei Sekunden: Die Komponisten der Sängerin Sabrina Setlur haben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Urheberrechtsstreit gegen die Musikgruppe Kraftwerk verloren.
http://www.spiegel.de/kultur/musik/s...-a-872851.html
... dieses Urteil. Für das Stehlen und Benutzen von fremdem Material muss man halt zahlen, richtig dass das vom Gericht klargestellt wurde.
wer?
...bewusst oder unbewusst. Die waren halt genial. Heute gibt´s davon - gelinde gesagt - weniger.
ob es jetzt interessiert oder nicht, gab es denn auch eine Strafe?
finden Sabrina S. offensichtlich nicht so toll, dass sie gleich ihr Badewasser saufen würden. Recht so!
Wie das nun mal so üblich ist bei Plagiatoren.
Steht hinter Frau Setlur nicht auch Mister Xavier N.? Oder war das Moses P.? Wundert mich irgendwie gar nicht. Die Scheinheiligkeiten in Person klauen offenbar besonders gerne! Kraftwerk gibt denen hoffentlich einen richtig vor den Bug! Denn Kraftwerk mag ich, den Kunstpopsch... von Naidoo und Co. hingegen nicht!
In ihrem Stück vernehme ich noch weitere "klassische" Samples aus der Rap/Breakdance Gründerzeit, in der mächtig von Kraftwerk adaptiert wurde.
Ich muss wirklich sagen: Der Inhalt eines Samples sollte schon eine gewisse Schöpferische Höhe haben bevor solche Wiederverwertungs-Prozesse anlaufen dürfen.
Das elektrische Geschrubbe - welches jeder in meinem Alter kennen sollte - ist zwar deutlich identifizierbar, aber als tonloses perkussives Element nicht relevant.
Es hndelte sich - was sich schon aus dem Artikel ergibt - um einen Zivilrechtsstreit. Da kann es keine Strafen geben.
Das genaue Begehren der Kläger (Kraftwerk) gibt der BGH in seiner Pressemitteilung (das Urteil liegt noch nicht vor) so wider:
"Sie (die Kläger) haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in Anspruch genommen."