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BGH-Urteil: Sabrina Setlurs Komponisten haben bei Kraftwerk geklaut

DPAAcht Jahre Ärger wegen einer Tonsequenz von zwei Sekunden: Die Komponisten der Sängerin Sabrina Setlur haben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Urheberrechtsstreit gegen die Musikgruppe Kraftwerk verloren.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/s...-a-872851.html
  1. #1

    Sehr gut...

    ... dieses Urteil. Für das Stehlen und Benutzen von fremdem Material muss man halt zahlen, richtig dass das vom Gericht klargestellt wurde.
  2. #2

    Sabrina

    wer?
  3. #3

    Von Karftwerk haben schon viele geklaut...

    ...bewusst oder unbewusst. Die waren halt genial. Heute gibt´s davon - gelinde gesagt - weniger.
  4. #4

    und nun

    ob es jetzt interessiert oder nicht, gab es denn auch eine Strafe?
  5. #5

    Tja - die Jungs von Kraftwerk

    finden Sabrina S. offensichtlich nicht so toll, dass sie gleich ihr Badewasser saufen würden. Recht so!
  6. #6

    Na, dann muss sie sofort ihren Doktor zurückgeben!

    Wie das nun mal so üblich ist bei Plagiatoren.
  7. #7

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Acht Jahre Ärger wegen einer Tonsequenz von zwei Sekunden: Die Komponisten der Sängerin Sabrina Setlur haben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Urheberrechtsstreit gegen die Musikgruppe Kraftwerk verloren.

    Sabrina Setlurs Komponisten verlieren Urheberrechtsstreit gegen Kraftwerk - SPIEGEL ONLINE
    Steht hinter Frau Setlur nicht auch Mister Xavier N.? Oder war das Moses P.? Wundert mich irgendwie gar nicht. Die Scheinheiligkeiten in Person klauen offenbar besonders gerne! Kraftwerk gibt denen hoffentlich einen richtig vor den Bug! Denn Kraftwerk mag ich, den Kunstpopsch... von Naidoo und Co. hingegen nicht!
  8. #8

    Traurig

    In ihrem Stück vernehme ich noch weitere "klassische" Samples aus der Rap/Breakdance Gründerzeit, in der mächtig von Kraftwerk adaptiert wurde.
    Ich muss wirklich sagen: Der Inhalt eines Samples sollte schon eine gewisse Schöpferische Höhe haben bevor solche Wiederverwertungs-Prozesse anlaufen dürfen.
    Das elektrische Geschrubbe - welches jeder in meinem Alter kennen sollte - ist zwar deutlich identifizierbar, aber als tonloses perkussives Element nicht relevant.
  9. #9

    Zitat von darthmax Beitrag anzeigen
    ob es jetzt interessiert oder nicht, gab es denn auch eine Strafe?
    Es hndelte sich - was sich schon aus dem Artikel ergibt - um einen Zivilrechtsstreit. Da kann es keine Strafen geben.
    Das genaue Begehren der Kläger (Kraftwerk) gibt der BGH in seiner Pressemitteilung (das Urteil liegt noch nicht vor) so wider:

    "Sie (die Kläger) haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in Anspruch genommen."


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