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BGH-Urteil: Passagiere gehen bei Flugausfall wegen Streiks leer aus

Annullierte Flüge sind bei Pilotenstreiks eine unvermeidliche Folge - und ein Ärgernis für die Passagiere. Anrecht auf eine Entschädigung haben Kunden dennoch nicht, wenn ihr Flug gestrichen wurde. So entschied nun der Bundesgerichtshof.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...851168,00.html
  1. #1

    Was ist mit dem BGH los? Was rauchen die in letzter Zeit? Erst das Filesharing-Urteil und jetzt DAS.

    Seit wann ist ein Streik unabwendbar? Jedem Streik gehen Forderungen voraus. Werden diese erfüllt, gibt es keinen Streik. Damit ist dieser Umstand für die Fluggesellschaften ABWENDBAR.

    Dieses Urteil sorgt für nichts anderes als Streikkosten fast komplett auf die Urlauber abzuwälzen, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Eine Frechheit!


    Zum Glück entscheidet das BVerfG noch im Sinne der Bürger...
  2. #2

    optional

    Aha .... aber, so häufig wie in den letzten Jahren in der Luftfahrt gestreikt wurde - kann man da nicht genauso sagen, Tarifverhanldungen gehören zur "normalen Betriebstätigket"? Am Ende hätte es ja niemals zum Streik kommen müssen, so denn die Airlines und Betreibergesellschaften alles in ihrer Macht stehende tun würden diesen zu verhindern ... ;)
  3. #3

    Klingt logisch

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Annullierte Flüge sind bei Pilotenstreiks eine unvermeidliche Folge - und ein Ärgernis für die Passagiere. Anrecht auf eine Entschädigung haben Kunden dennoch nicht, wenn ihr Flug gestrichen wurde. So entschied nun der Bundesgerichtshof.

    Annullierte Flüge wegen Streiks: Kein Ausgleich für Passagiere - SPIEGEL ONLINE

    Klingt für mich absolut nachvollziehbar. Worin liegt das Verschulden der Airline, wenn die Belegschaft streikt und daher Flüge ausfallen? Man kann ja nicht immer den Schaden auf andere abwälzen. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg und Streik, ist nunmal allgemeines Lebensrisiko. Hierfür Entschädigungen zu erhalten, ginge deutlich zu weit.

    Man sollte ggf. die Gewerkschaften haftbar machen!
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Annullierte Flüge sind bei Pilotenstreiks eine unvermeidliche Folge - und ein Ärgernis für die Passagiere. Anrecht auf eine Entschädigung haben Kunden dennoch nicht, wenn ihr Flug gestrichen wurde. So entschied nun der Bundesgerichtshof.
    Damit wäre wieder einmal ein Protestmittel entkräftet - was juckt es jetzt denn noch die Fluggesellschaften, wenn die Piloten streiken - ist ja jetzt nicht mehr ihr Problem, sondern das der Passagiere. Ein wirklich toller Erfolg...
  5. #5

    Sorry, aber was bitte versteht man beim BGH bitte als "außergewöhnliche Umstände"? Höhere Gewalt ist ja nachvollziehbar, aber ansonsten ist das ja eine unendliche graue Zone. Wenn etwas am Flugzeug defekt ist, ist das ja auch kein "gewöhnlicher Zustand". Nicht zuletzt finde ich, dass die Airline sehr wohl einen gewissen Einfluss auf diese Umstände hat. Zufriedene Mitarbeiter mit geregelten Arbeitsverhältnissen und leistungsgerechten Gehältern streiken nicht.
  6. #6

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Annullierte Flüge sind bei Pilotenstreiks eine unvermeidliche Folge - und ein Ärgernis für die Passagiere. Anrecht auf eine Entschädigung haben Kunden dennoch nicht, wenn ihr Flug gestrichen wurde. So entschied nun der Bundesgerichtshof.

    Annullierte Flüge wegen Streiks: Kein Ausgleich für Passagiere - SPIEGEL ONLINE

    Ich hoffe die Gewerkschaften haben genug Geld in der Streikkasse um die Flugkosten zu begleichen, auf dessen Zahlung sie die betroffenen Passagiere verklagen werden.
  7. #7

    Vollkaskomentalität

    Zitat von omega84 Beitrag anzeigen
    Was ist mit dem BGH los? Was rauchen die in letzter Zeit? Erst das Filesharing-Urteil und jetzt DAS.

    Seit wann ist ein Streik unabwendbar? Jedem Streik gehen Forderungen voraus. Werden diese erfüllt, gibt es keinen Streik. Damit ist dieser Umstand für die Fluggesellschaften ABWENDBAR.

    Dieses Urteil sorgt für nichts anderes als Streikkosten fast komplett auf die Urlauber abzuwälzen, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Eine Frechheit!


    Zum Glück entscheidet das BVerfG noch im Sinne der Bürger...
    Das ist ja mal bemerkenswert schlicht gedacht.

    Nach Ihrer Lesart müßte die Fluggesellschaft dann ja nur jeder noch so absurden Forderung nachgeben, um einen Streik zu vermeiden. Und nun raten Sie mal, wer die Streikkosten am Ende bezahlt. Ich denke nicht, daß DAS im Sinner der fliegenden Bürger wäre...

    Streiks verursachen Kosten, die Einigung nach Streiks auch. Blind jedem Streik nachzugeben würde aber wohl höhere Kosten verursachen. Will das Unternehmen nicht pleitegehen, muß es seine Kosten in Form von Preisaufschlägen weitergeben. Oder was soll es sonst tun?
  8. #8

    Klarstellung nötig

    Was viele missverstehen werden ist, dass es um Entschädigungen geht die über den Flugpreis hinaus gehen. Natürlich bekommt der Fluggast seinen Reisepreis zurück und wie man lesen kann sogar Übernachtung etc. bezahlt.

    Möglicherweise hat auch omega84 das falsch verstanden, denn das Urteil ist rechtskonform, schliesslich ist der Schaden durch die Ausfälle schon groß genug und ob Streikforderungen legitim sind ist Ansichtssache, jedenfalls ist es geradezu weltfremd die Fluggesellschaft dafür haften zu lassen!
  9. #9

    Verbraucherfeindlich!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Annullierte Flüge sind bei Pilotenstreiks eine unvermeidliche Folge - und ein Ärgernis für die Passagiere. Anrecht auf eine Entschädigung haben Kunden dennoch nicht, wenn ihr Flug gestrichen wurde. So entschied nun der Bundesgerichtshof.
    Ein Streik ist sicher nicht als höhere Gewalt und damit als unabwendbar zu bezeichnen. Ein Streik ist eine Eskalationsstufe, die man vorher sehr wohl abwenden könnte. In der Regel gehen Streiks etliche Verhandlungsrunden voraus. Der Betreiber hätte also genügend Zeit, den Streik abzuwenden oder Maßnahmen zu ergreifen um seine Kunden zu befördern.

    Ich befürchte, dieses Urteil ist dann auch ein Freibrief für die Deutsche Bahn. Da kommt der nächste Zugführer Streik bestimmt......


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