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BGH-Urteil: Passagiere gehen bei Flugausfall wegen Streiks leer aus

Annullierte Flüge sind bei Pilotenstreiks eine unvermeidliche Folge - und ein Ärgernis für die Passagiere. Anrecht auf eine Entschädigung haben Kunden dennoch nicht, wenn ihr Flug gestrichen wurde. So entschied nun der Bundesgerichtshof.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...851168,00.html
  1. #60

    .....

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Das unterscheidet Sie von mir. Als Jurist bin ich in der Lage, den Klagegegenstand zu bewerten und das Urteil nachzuvollziehen.
    Es wurde kein auch nur irgendwie gearteter Schaden geltend gemacht. Das Urteil wäre in diesem Fall sicherlich ein wenig diffiziler ausgefallen.
    Oah!
    Würden Sie mir wenigstens zustimmen, dass es Sinn und Zweck der EU Vo 261/2004 ist, Schäden pauschal abzugelten?
    Und nur weil es um diese pauschale Abgeltung ging, können Sie doch nicht daherkommen und behaupten, es wurde ja kein Schaden geltend gemacht! Ist doch Unsinn! Es ging sehr wohl um einen Schaden, nämlich den Pauschschaden.

    Ich meine mal, würden betroffene Passagiere ihre Schäden im einzelnen auflisten, wäre dies für die Airlines vermutlich viel teurer!
    Davon mal abgesehen, sehe ich angekündigte(!) Streiks eben nicht als unabwendbares Ereignis an (und stehe da natürlich konträr zum BGH), sondern als kalkulierbar! Insofern hat der BGH ja auch in seinem Urteil auch gemahnt, dass die Airlines alles tun müssen um den Streik abzuwenden, bzw. dessen Folgen zu mindern!

    Ob das bei einem absehbaren, angekündigten Streik mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf getan wurde, lasse ich im konkreten Fall mal dahingestellt.
  2. #61

    Zitat von toledo Beitrag anzeigen
    Oah!
    Würden Sie mir wenigstens zustimmen, dass es Sinn und Zweck der EU Vo 261/2004 ist, Schäden pauschal abzugelten?
    Und nur weil es um diese pauschale Abgeltung ging, können Sie doch nicht daherkommen und behaupten, es wurde ja kein Schaden geltend gemacht! Ist doch Unsinn! Es ging sehr wohl um einen Schaden, nämlich den Pauschschaden.....
    Eine Entschädigung muss nicht zwangsweise einen materiellen Schaden abdecken. Die EU-Bestimmung deckt immateriellen Schaden ab, der einem durch Verspätung entsteht (Ärger etc.).

    Ein materieller Schaden (Verdienstausfall, zusätzliche Inanspruchnahme von Urlaubstagen = Einkommensverlust, usw.) muss gesondert eingeklagt werden.

    Da dieses nicht geschehen ist, kann von einem Schaden in diesem Sinne nicht gesprochen werden.

    Im Übrigen, "ich komme nicht daher und behaupte etwas", was Sie als Unsinn bezeichnen, ich beziehe mich unverändert auf das Urteil, bei dem nicht von irgendeinem materiellen Schaden die Rede ist.
  3. #62

    Urteil ist richtig

    Ich kann das BGH-Bashing hier nicht nachvollziehen. Es geht doch am Ende um einen fairen Ausgleich der Kosten. Ein Streik ist nunmal was anderes als ein Flugausfall, weil der Flug absichtlich überbucht war. Bei der Überbuchung ist es vollkommen richtig, dass die Airline den sitzengelassenen Passagieren Hotel Verpflegung Schadensersatz zahlt. Da halte ich den pauschalierten Schadensersatz, der im Gesetz steht, sogar tendenziell für zu niedrig.

    Bei Ereignissen, wo die Fluglinie nicht unmittelbar was dafür kann, wie Streik, Unwetter, Flughafensperrungen etc. zahlt die Fluglinie hingegen nur Hotel Verpflegung, aber nicht auch noch Schadensersatz. Und wer jetzt findet, das sei gegen die Gewerkschaften, weil diese mit dem Streik ja Druck auf die Gesellschaft ausüben wollten: Schon mal darüber nachgedacht, dass das Ziel der Gewerkschaften ist, mehr Gehalt für die Mitarbeiter herauszuholen, und nicht, mehr Schadensersatz für Kunden?


    Jag








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