Oah!
Würden Sie mir wenigstens zustimmen, dass es Sinn und Zweck der EU Vo 261/2004 ist, Schäden pauschal abzugelten?
Und nur weil es um diese pauschale Abgeltung ging, können Sie doch nicht daherkommen und behaupten, es wurde ja kein Schaden geltend gemacht! Ist doch Unsinn! Es ging sehr wohl um einen Schaden, nämlich den Pauschschaden.
Ich meine mal, würden betroffene Passagiere ihre Schäden im einzelnen auflisten, wäre dies für die Airlines vermutlich viel teurer!
Davon mal abgesehen, sehe ich angekündigte(!) Streiks eben nicht als unabwendbares Ereignis an (und stehe da natürlich konträr zum BGH), sondern als kalkulierbar! Insofern hat der BGH ja auch in seinem Urteil auch gemahnt, dass die Airlines alles tun müssen um den Streik abzuwenden, bzw. dessen Folgen zu mindern!
Ob das bei einem absehbaren, angekündigten Streik mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf getan wurde, lasse ich im konkreten Fall mal dahingestellt.

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