Da würd`mich doch mal interessieren,wie die anderen Kreuzfahrtteilnehmer an Bord gekommen sind ?
Wer aus Gründen höherer Gewalt seine Reise nicht antreten kann, muss bei einer Kündigung keine Stornokosten zahlen. So hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Kreuzfahrtgastes entschieden. Dessen Urlaubspläne machte der Vulkan Eyjafjallajökull zunichte.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-873800.html
Da würd`mich doch mal interessieren,wie die anderen Kreuzfahrtteilnehmer an Bord gekommen sind ?
Reiseunternehmen können auch ohne Stornokosten und Schadensersatz einen Reisevertrag kündigen, wenn sie diesen wegen höherer Gewalt (Streik, Aschewolken, Flughafen gesperrt etc. pp.) nicht erfüllen können. Das gilt dann im Umkehrschluss auch für die Reiseteilnehmer.
Jag