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BGH-Urteil: Flugreisende dürfen nicht für "unbekannt" buchen

DPAPassagiere können keine Flugbuchung für eine noch unbekannte Begleitperson vornehmen. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach kommt kein wirksamer Vertrag zustande, wenn für das Ticket ein Platzhalter statt des Namens in das Formular eingetragen wird.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-861727.html
  1. #10

    Zitat von Stäffelesrutscher Beitrag anzeigen
    Erklären Sie das doch bitte mal einem, der nicht auf der Gehaltsliste einer Fluggesellschaft steht, also jemandem wie mir:

    Wieso ist es eine Stornierung, wenn Max Mustermann zwei Tickets bucht und, da seine ältere Tochter Erika drei Tage oder drei Wochen vor Abflug erkrankt, entscheidet, dass seine jüngere Tochter Elsa an die Stelle von Erika tritt? Er hat für zwei Personen bezahlt und will mit zwei Personen fliegen. Warum werden die Fluggesellschaften in solchen Fällen nicht gesetzlich verpflichtet, gegen eine angemessene Gebühr (5 Euro?) den Namen auszutauschen?
    Weil es das Recht der Fluggesellschaft ist soetwas auszuschließen. Wenn ich einen Vertrag im Fitnessstudio abschließe kann ich nach 2 Monaten auch nicht sagen in bin verletzt, mein Bruder kommt jetzt mit meiner Karte.
  2. #11

    Zitat von cmotpet Beitrag anzeigen
    ist es legal und muss so gehandhabt werden. Wenn der Name des Passagiers geändert wird, kommt es einer Stornierung gleich, da die Ursprungperson nicht am Flug teilnimmt. Und für eine Stornierung gibt es eben gesonderte Regeln, die zu beachten sind. Und Beförderungsbedingungen werden für "Ausnahmen" nicht neu geregelt. Zudem sind die im Internet erworbenen Tickets "etwas" billiger, aber auch die Kaufsbedingungen sind etwas anders und beachtungswert.
    Erklären Sie das doch bitte mal einem, der nicht auf der Gehaltsliste einer Fluggesellschaft steht, also jemandem wie mir:

    Wieso ist es eine Stornierung, wenn Max Mustermann zwei Tickets bucht und, da seine ältere Tochter Erika drei Tage oder drei Wochen vor Abflug erkrankt, entscheidet, dass seine jüngere Tochter Elsa an die Stelle von Erika tritt? Er hat für zwei Personen bezahlt und will mit zwei Personen fliegen. Warum werden die Fluggesellschaften in solchen Fällen nicht gesetzlich verpflichtet, gegen eine angemessene Gebühr (5 Euro?) den Namen auszutauschen?
  3. #12

    Interessantes Beispiel ..

    Zitat von Baader Beitrag anzeigen
    Weil es das Recht der Fluggesellschaft ist soetwas auszuschließen. Wenn ich einen Vertrag im Fitnessstudio abschließe kann ich nach 2 Monaten auch nicht sagen in bin verletzt, mein Bruder kommt jetzt mit meiner Karte.
    ... zur Klärung der Frage, zieht aber nicht: Hier gibt es andere, sachliche Gründe. Es gibt zum einen eine Rechtspflicht eines jeden Fitnesscenterbetreibers zu besonderen Hinweisen / Schulungen bezüglich der typischen Gefahren der Nutzung von Räumen und Geräten und auch auf Übertraining und nicht zuletzt versteht man sich in der Regel als "Club", d.h. als eine auf Dauer und auf die Person angelegte Gemeinschaft. Zumindest soll das geheuchelt werden, gehört zum (Marketing-)Konzept dazu.

    Also: Bessere Beispiele bitte. Ich fürchte, es handelt sich wirklich nur um die Hinderung des Handels mit Billigtickets. Das würde allerdings nicht erklären, warum auch die teuren Fluggesellschaften das (teilweise) mitmachen. Und sogar die Bahn.

    Im Übrigen wäre es an der Grenze zur Rechtmäßigkeit: Durch Kleingedrucktes Rechte so elementar einzuschränken, hält kaum der gerichtlichen Kontrolle stand. Das musste das Gericht hier nicht entscheiden: Es meint, es wäre noch nicht einmal ein Vertrag geschlossen worden, weil der Reisende wusste, dass sein Eintrag "noch unbekannt" von der Fluggesellschaft nicht akzeptiert werden würde.
  4. #13

    Bei Hotels gibt es keine Probleme

    wenn langfristig zwei Zimmer für die Mitarbeiter A und B
    gebucht wurden, tatsächlich aber C und D zur Messe anreisen. Das Hotel fragt dann nur, ob A und B nicht doch
    noch (zusätzlich) erscheinen. Das klappt sogar ohne zusätzliche Gebühren. Es geht also auch ohne Abzocke.
  5. #14

    Zitat von solon640 Beitrag anzeigen
    wenn langfristig zwei Zimmer für die Mitarbeiter A und B
    gebucht wurden, tatsächlich aber C und D zur Messe anreisen. Das Hotel fragt dann nur, ob A und B nicht doch
    noch (zusätzlich) erscheinen. Das klappt sogar ohne zusätzliche Gebühren. Es geht also auch ohne Abzocke.
    Das hat nichts mit Abzocke zu tun, sondern mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen dem Hotelgewerbe und den Fluggesellschaften unterschiedlich sind.








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