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BGH-Entscheidung: Kinderporno-Urteil gegen Tauss ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat eine Revision des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Taus wegen des Besitzes von Kinderpornografie als unbegründet abgewiesen. Das Urteil - eine 15-monatige Bewährungsstrafe - ist nun rechtskräftig. Tauss hatte die Vorwürfe stets bestritten.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...714847,00.html
- #1 31.08.2010 12:06 von ProPolizei
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Da kann er der Herr Tauss bestreiten wie er will, Polizei, Staatsanwaltschaft und die Richter sahen es anders! Und ich bin froh, dass sein Versuch, sich mit "dienstlicher Nachforschung" rauszureden nicht von Erfolg gekrönt war!
- #2 31.08.2010 12:33 von
damit hat es sich wohl
Mich wundert ein wenig die relativ geringe Strafe. So eindeutig überzeugt scheint man da nicht gewesen zu sein.
Die zitierten Fälle liegen auch recht weit auseinander. Ein klein wenig verwundert es schon. Die Erklärungen von Herrn Tauss haben aber nie wirklich jemanden überzeugen können. Ich hätte von daher ein höheres Urteil erwartet. Ist man da bei der Auslegung des Strafe bei Politikern etwas zu sanft? Scheint mir so.
Auch wenn es ein völlig anderes Delikt ist aber wohl der prominenteste Politiker, Herr Kohl konnte ja durch Zahlung von ca. 150.000 Euro das Ermittlungsverfahren gegen sich beerdigen lassen... ich denke schon das Politik und Justiz da manchmal zu nah beieinander sind.
Mal nebenbei: was Polizei und Staatsanwaltschaft denken ist unerheblich. Der Richter entscheidet. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft genug Beweise oder mindestens Indizien zusammen tragen dann hilft das dem Richter bei der Entscheidungsfindung. - #3 31.08.2010 12:37 von
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Das Urteil ist zu lasch. 15 MOnate für einen Mittäter, der die Nachfrage zur Mißhandlung von Kindern gefüttert hat.
Empfindliche Strafen müssen solchen Verbechern folgen (ja, auch bloße Konsumenten sind Verbrecher!), die Kinder haben ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen, dio Täter müssen es auch!
Wer auf die Rechter der Täter pocht: Die Täter haben den Opfern auch keine Rechte gelassen. - #4 31.08.2010 12:39 von
Spiegel mal wieder
Soweit ich weiß, hat das Gericht seinerzeit festgestellt, dass Herr Tauss sich das Material nicht aus sexuellen Gründen verschafft hat, aber er dennoch rechtswidrig gehandelt hatte.
Sprich, „dienstliche Nachforschung“ wurde durchaus akzeptiert, aber eben nicht für einen Verbotsirrtum als ausreichend betrachtet. - #5 31.08.2010 12:41 von
...
weil wahrscheinlich die meisten das mit dem "privaten Interesse" wieder falsch verstehen, es ging ja nicht darum, ob er sich die Bilder/Filme zur persönlichen Lustbefriedigung geholt hat oder auch nicht, sondern nur darum, ob er ein "dienstliches Interesse" geltend machen konnte.
Da die Gerichte das aber nur Journalisten oder Ermittlern zugestehen, konnte kein anderer Spruch erfolgen. - #6 31.08.2010 12:45 von TheBlind
Nuhr !?
Der Fall ist vielschichtiger und komplizierter als er von den Medien her dargestellt wird. Wer neben Spiegel, Bild und Express noch weitere Quellen nutzt, merkt schnell in was für ein Land wir leben und wie politische Gegner kaputt gemacht werden, auch mit Hilfe von Richtern, Polizei und Medien. Hier genauso, Tauss hat sich mit Leuten angelegt, die weitaus mehr im Sinn haben als nur die Verfolgung von Kinderpornografie. Alles Zutaten die ein gerechtes Urteil unmöglich machen.
- #7 31.08.2010 12:48 von
BGH - Bald Gehts Höher
Wäre nicht das erste BGH-Urteil, das vom BVerfG wieder kassiert wird.
Bin gespannt, ob nicht dort mal die gesamten Umstände gewürdigt werden. Wie die vielen "Zufälle" in diesem Fall, z.B. dass Tauss justament zeitgleich zum Beginn der BKA-Lügen zu Internetsperren pädophil wird. Oder dass pünktlich zur Fraktionssitzung, wo er die SPD gegen v.d.Leyen einschwören wollte (als Einziger, der Ahnung von Neuen Medien hatte), medienwirksam verhaftet wird. - #8 31.08.2010 12:58 von bombjack
Frage
Nur blöde, dass die meisten sex. Mißbräuche ohne die Aufnahme von Bildmaterial statt finden und es sich meist um den sex. Mißbrauch in der Familie oder näherm Umfeld handelt.
Daher würde es mich mal interessieren woher Du diese Weisheit nimmst, dass der Konsum von solchen Material die Nachfrage steigert? - #9 31.08.2010 13:00 von
kompakte Zusammenfassung des Urteils
Das Pressestatement von Tauss-Anwalt Jan Mönikes liefert noch einmal eine kompakte Zusammenfassung. Mönikes spricht folgende Punkte an:
"-Ausschluss der Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB (Bemerkung: keine Unrechtmässigkeit von Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.) auf Abgeordnete durch das Gericht.
-Das Gericht hat Tauss kein sexuelles Interesse attestiert.
N-ach Ansicht des Gerichts habe ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen
-Die Verteidigung prüft Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen."
Der Ansatz von Herrn Tauss zu testen ob sich der "Vertriebswege" von Internet auf Handy verlagert hätten klingt recht vernünftig, damals wurde das Blocken von Websites heftig thematisiert. Frau von der Leyen versuchte genau mit diesem Thema zu punkten, ohne grosse Fachkenntnis aber öffentlichkeitswirksam.
Tauss wurde mit an die Medien weitergegebenen Infos fertig gemacht. Binnen 2 Monaten wurde er zum Paria.
Meines Erachtens ist es recht unwahrscheinlich dass er die Videos zu privaten Zwecken verwendet hat, davon geht auch das Gericht nicht aus. Es wird sogar zugestanden dass er Infos zu rein beruflichen zwecken gesammelt hat, nur wird dieses Recht einem Abgeordneten NICHT eingeräumt.
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