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BGH-Entscheid zu Kuckuckskindern: Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Männern gestärkt, denen ein*Kind untergeschoben wurde: Eine Frau*darf*den Namen des wahren Erzeugers nicht verschweigen. Geklagt hatte ein 49-Jähriger, der Unterhalt für ein Baby zahlte, das nicht seines ist.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...796723,00.html
  1. #270

    mutter/vater

    Zitat von mamsar Beitrag anzeigen
    juhu und jede Frau ist erstmal als Betrügerin zu werten. Ich verurteile das Verhalten solcher Frauen auch, aber ich weiger mich mit ihnen in einen Topf geworfen zu werden.

    nein, jede frau ist die mutter des kindes das sie zur welt bringt..ob der typ mit dem sie zusammen lebt der vater ist, ist nicht gewiss!
  2. #271

    Drehen alle durch?

    Als ich vorhin den Titel ganz oben auf SPON gelesen habe, war meine erste Reaktion ein eindeutiges "Gut!". Gut, dass jemand sich den Unterhalt, den er fälschlicherweise bezahlt hat, zurückfordern kann. Volle Unterstützung dabei.
    Als ich dann wider besseren Wissens auf das Forum geklickt habe und mich durch die (bisher) 26 Seiten gelesen hab, war ich am Ende doch wieder erzürnt. Soviel Wut und Hass, Verdächtigungen der Frau gegenüber, um die es in diesem Präzendenzfall ging und generelle "Deutschland hasst Männer" mit folgendem "lasst euch bloß nicht mit Frauen ein", erstaunt und verblüfft mich immer wieder.

    Es gibt eigentlich soviel, auf dass ich antworten möchte, auf Grund meiner immer noch nicht ganz sortierten gedanken aber erstmal folgendes:
    Meiner Meinung nach gibt es einen großen unterschied zwischen "Nicht Wissen", "Zweifeln" und "Wissentlich Vortäuschen". Letzteres ist moralisch definitiv verwerflich, aber wo kämen wir hin, wenn man Moral verklagen könnte? Insofern finde ich die Entscheidung einen Vaterschaftstest auch gegen den Willen der Mutter durchzuführen, gut.
    Aber jede Frau verklagen, deren Kind nicht von dem Mann ist, von dem sie annimmt, das er der biologische Vater ist? Ich, in meinem vermutlich jugendlichen Optimismus, glaube, dass die Erkenntnis auch für manche Frauen als Schock kommen könnte, und wenn die Zweifel bestätigt sind.

    Hier wird dagegen gleich gefordert der Mutter das Kind wegzunehmen, was ich für ausgemachten Blödsinn halte. Aber Meinung ist wohl Meinung.

    Generell habe ich das Gefühl hier oft auf enttäuschte Männer und evtl. Väter zu treffen, welche irgendetwas sehr unschönes Hinnehmen mussten. Mein Mitleid dafür, wirklich!
    Aber, mal ganz ehrlich: Muss man deshalb gleich davon ausgehen, dass alle "Weiber" untreu, betrügerisch, faul und nur aufs Geld aus sind? Das alles unter dem Deckmantel des "Feminismus", der sowieso eine böse Erfindung ist.
    Mein Frauenbild (und auch das der Männer) ist deutlich besser, ich hoffe nur, dass das nicht mit dem Alter vergeht.

    Beste Grüße und vor allen Dingen Dank an die paar vernunftbegabten Wesen, welche mit Argumenten diskutieren,
    svenne
  3. #272

    Wer fremdgeht, soll zahlen

    Zitat von raka Beitrag anzeigen
    Sie sind ein Spassvogel.
    Wenn der Frau der Überblick verloren gegangen ist, dann kann sie ja wohl auch nicht den Kläger ruhigen Gewissens als Vater nominieren.

    Ist es nicht eher so, dass ein Kuckuckskind dem Kläger 'untergeschoben' wurde, um Versorgung und Ehefrieden nicht zu gefährden und den Seitensprung zu verdecken?
    Das soll recht häufig vorkommen, Schätzungen sprechen von 5-10% aller Kinder in Deutschland.
    Man muss da nur bedenken, dass ja längst nicht jeder Seitensprung auch gleich im großen Knaller "ungewollte Mutterschaft" endet. Also ist die Dunkelziffer jener Frauen und Männer (denn dazu gehören immer zwei), die in "fremden Betten" verkehren vermutlich drastisch höher als die Zahl der daraus resultierenden Kuckuckskinder.

    Ich mag irgendwie den Kuppeleiparagraph nicht wieder haben, aber ein bisschen Handhabe gegen Ehebruch darf es doch sein, oder? Wo bleibt das wegweisende Urteil, welches die Versorgungsverpflichtung des Ehegatten auf 0 reduziert, wenn es aufgrund von Ehebruch zu einer Scheidung führt, dafür der für den Bruch verantwortliche Nebenbuhler volle Versorgungszahlungen zu leisten hat?

    Kurzum: wer eine Ehe ruiniert, sollte zahlen. Und nicht der Gehörnte.
  4. #273

    Liebe

    [QUOTE=Janedoe;9099709]

    Ich für meinen Teil habe meinen Mann noch nie betrogen, nciht weil es an Möglichkeiten mangelt sondern weil wir uns LIEBEN. Echte Liebe scheint den meisten hier bereits fremd zu sein.

    Oh Gott, wenn ich das lese. "Liebe" ist lediglich eine Vorstellung. Gefühle wie, Haß, Neid, Eifersucht, Trauer etc., sind auch nur Vorstellungen.

    Beschäftigen sie sich damit, dann schreiben sie nicht so einen Quatsch.
    Für sie sind Vorstellungen eine Realität oder Tatsache.
    Nein, da gibt es Unterschiede und das sollte man schon auseinanderhalten.
    Genauso wie die Begriffe: Tatsache, Spekululation. Schussfolgerung, Behauptung. Das betrifft sie in diesem Fall allerdings nicht.
  5. #274

    Sozialdemokratischer Schrott

    Wieder ist ein Element der männerfeindlichen Partnerschaftgesetze abgeschafft worden. Aber immer noch wird ein Mann bestraft, der ohne Wissen und Genehmigung der Mutter einen genetischen Vaterschaftstest veranlasst. Dieses Gesetz ging auf die Initiative der damaligen SPD-Justizministerin Brigitte Zypries zurück und gilt noch.
    Viele der vom Feminismus inspirierten Unterhaltsrecht-Regelungen aus den 70er Jahren, die die SPD erlassen hatte, wurden vom BVG schon früher gekippt.
  6. #275

    Umfeld

    Zitat von Janedoe Beitrag anzeigen
    Ich kenne soviele Frauen wie Männer, die absolut treu sind und zwar nicht aus einem Zwang sondern weil sie echte Liebe, Zuneigung und Verantwortung für ihre Partner empfinden.
    Ich beneide Sie um Ihr Umfeld, und das meine ich ernst. In meinem Bekanntenkreis habe ich jetzt schon über 15 Scheidungen miterlebt, und da waren z.T. schlimme Geschichten dabei, verursacht von beiden Seiten. Genau genommen ist überhaupt nur noch eine Ehe übrig geblieben.

    Zitat von Janedoe Beitrag anzeigen
    Mich erschreckt es wie viele insbesondere Männer hier über Frauen denken. Dann frage ich mich was sind das bloß für Männer und was für schlimmer Frauen sind denen begegnet.
    Sie werden es mir nicht glauben, die Schlimmsten sind die bei denen man es sich am wenigsten vorstellen kann. Ich hatte einen Kollegen der mit Unterhaltszahlungen und nicht durchsetzbarem Besuchsrecht nach Jahren des Kampfes vor dem Familiengericht in den Selbstmord getrieben wurde. Ab dem Punkt fängt man an zu zweifeln...
  7. #276

    .

    Zitat von gankuhr Beitrag anzeigen
    Ich frag mich, warum der Mann sich sein Geld von dem wahren Vater zurückholen muss (und es damit quasi sein Problem wäre, wenn die Mutter diesen nicht kennt).

    Erstmal hat er doch IHR zuviel Geld gezahlt, warum kann er sich das Geld nicht dann auch von IHR zurückholen? Dann wäre es anschließend das Problem der Frau, den wahren Vater ausfindig zu machen und die ganze Frage nach Privatsphäre würde sich hier garnicht stellen.
    Und wetten, der Name fällt ihr dann plötzlich wieder ein wenns um ihr Geld geht?
    Diese Frage stelle ich mir auch!
    WIESO will sich der "gehoernte" Mann das Geld vom leiblichen Vater holen? Die (luegende) Mutter hat das Geld widerrechtlich bekommen bzw. genommen. Folglich ist sie - nach meiner Auffassung - auch dafuer verantwortlich, das Geld zurueckzugeben. Wie sie sich das Geld vom leiblichen Vater des Kindes holt, sollte einzig-und-allein ihr Problem sein!

    Stellt sich aber noch eine weitere Frage: Inwieweit wird die Mutter fuer ihre Luegen bestraft??? Sollte sie naemlich dafuer nicht juristisch belangt werden, so gibt's fuer die Mutter bei der Thematik "Kuckuckskind" kein Risiko; heisst '... man kann's doch mal probieren ...'
  8. #277

    ...

    Zitat von Michael Giertz Beitrag anzeigen
    Ich mag irgendwie den Kuppeleiparagraph nicht wieder haben, aber ein bisschen Handhabe gegen Ehebruch darf es doch sein, oder? Wo bleibt das wegweisende Urteil, welches die Versorgungsverpflichtung des Ehegatten auf 0 reduziert, wenn es aufgrund von Ehebruch zu einer Scheidung führt, dafür der für den Bruch verantwortliche Nebenbuhler volle Versorgungszahlungen zu leisten hat?
    Das haben wir doch gehabt, die Schuldfrage im Scheidungsrecht. Und, kaum zu glauben, die Konflikte vor Gericht waren noch größer als heute. Weil nämlich die Leute versuchten, sich gegenseitig mit Schmutz bewarfen um um Unterhaltszahlungen herumzukommen bzw. solche zu bekommen. Das war noch weitaus mehr Schlammschlacht und schmutzige Wäsche als heutzutage, das möchte niemand, der das beruflich regelmäßig miterlebt zurückhaben.
  9. #278

    Wer geht fremd?

    Zitat von Michael Giertz Beitrag anzeigen
    [...] Also ist die Dunkelziffer jener Frauen und Männer (denn dazu gehören immer zwei), die in "fremden Betten" verkehren vermutlich drastisch höher als die Zahl der daraus resultierenden Kuckuckskinder.
    Ich stimme Ihrem Beitrag insgesamt zu, aber:

    Zum Fremdgehen gehören nicht zwangsläufig zwei. Ob nun beide Geshlechtspartner in fremden Betten verkehren, nur einer, oder keiner. Statistisch gesehen gehen Frauen übrigens wesentlich häufiger fremd. :-) Das sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten...
  10. #279

    ...

    Zitat von turbi Beitrag anzeigen
    Diese Frage stelle ich mir auch!
    WIESO will sich der "gehoernte" Mann das Geld vom leiblichen Vater holen? Die (luegende) Mutter hat das Geld widerrechtlich bekommen bzw. genommen. Folglich ist sie - nach meiner Auffassung - auch dafuer verantwortlich, das Geld zurueckzugeben. Wie sie sich das Geld vom leiblichen Vater des Kindes holt, sollte einzig-und-allein ihr Problem sein!
    Nach dem Gesetz leisten beide Eltern dem Kind Unterhalt, die Mutter z.B. durch Unterkunft, Betreuung, Verpflegung etc., der Vater in diesem Falle eben durch Geld. Das ist das Geld des Kindes, lediglich zu Händen der Mutter ausgezahlt, weil man es schlecht einem 5jährigen in die Hand drücken kann. Wenn mann also etwas zurückfordert, dann vom KIND, zu dessen Zwecken das Geld alleine dient. Das Kind hat aber nichts Böses getan und soll angesichts des in aller Regel ja auch restlos verbrauchten laufenden Unterhalts nicht mit Schulden belastet werden vernünftigerweise.

    Dementsprechend bleibt für den Regress der echte Vater, dem mann den Unterhalt erspart hat. Das Kind hat nichts und die Mutter hat selbst Naturalunterhalt geleistet.

    Ihre Auffassung in Ehren, das Gesetz sagt etwas anderes.








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