Ist doch ganz einfach: Bevor jegliche Unterhaltszahlungen angeordnet oder begonnen werden, ist ein DNA-Vaterschaftstest zwingend. Die Frau kann gern verzichten, damit der (wirkliche) Vater nicht bekannt wird, aber verzichtet gleichzeitig auf Unterhalt vom (wahrscheinlich) Betrogenen. Was zu begruessen waere.

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