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BGH-Entscheid zu Kuckuckskindern: Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Männern gestärkt, denen ein*Kind untergeschoben wurde: Eine Frau*darf*den Namen des wahren Erzeugers nicht verschweigen. Geklagt hatte ein 49-Jähriger, der Unterhalt für ein Baby zahlte, das nicht seines ist.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...796723,00.html
  1. #10

    Wenn die Huendin mit dem Kuckuck...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Männern gestärkt, denen ein*Kind untergeschoben wurde: Eine Frau*darf*den Namen des wahren Erzeugers nicht verschweigen. Geklagt hatte ein 49-Jähriger, der Unterhalt für ein Baby zahlte, das nicht seines ist.
    Ist doch ganz einfach: Bevor jegliche Unterhaltszahlungen angeordnet oder begonnen werden, ist ein DNA-Vaterschaftstest zwingend. Die Frau kann gern verzichten, damit der (wirkliche) Vater nicht bekannt wird, aber verzichtet gleichzeitig auf Unterhalt vom (wahrscheinlich) Betrogenen. Was zu begruessen waere.
  2. #11

    Modell Nähmaschine

    Aber wenn sie ihn doch nicht wissen? Bei so vielen kann man sich doch nicht alle Namen merken....
  3. #12

    Durchsetzen

    Und wie bitteschön, will ein Kuckucksvater das Auskunftsrecht durchsetzen? Eiserne Jungfrau? Daumenschrauben? Erzwingungshaft, das Kind kann dann mit in den Knast?
  4. #13

    ....

    Zitat von maco Beitrag anzeigen
    Was wäre die Konsequenz bei Nichtbefolgung? Wenn also die Mutter sagt "Nö, den Vater nenne ich nicht." Oder wenn sie einfach sagt "War ein ONS, den Mann kenne ich nicht."
    Ganz einfach. Dann bezahlt der Steuerzahler, d.h. Sie und ich....
  5. #14

    .

    Zitat von maco Beitrag anzeigen
    Was wäre die Konsequenz bei Nichtbefolgung? Wenn also die Mutter sagt "Nö, den Vater nenne ich nicht." Oder wenn sie einfach sagt "War ein ONS, den Mann kenne ich nicht."
    Kann sie tun.
    Aber dann zahlt der als "Vater" auserkorene ja keinen Unterhalt...
  6. #15

    Hängt davon ab...

    Zitat von maco Beitrag anzeigen
    Was wäre die Konsequenz bei Nichtbefolgung? Wenn also die Mutter sagt "Nö, den Vater nenne ich nicht." Oder wenn sie einfach sagt "War ein ONS, den Mann kenne ich nicht."
    Hängt davon ab.
    Wenn sie sagt: Den Vater nennne ich nicht => Beugehaft.
    Wenn sie sagt: Den Vater kenne ich nicht => HartzIV.
    Ich würde ihn nennen, schon um Unterhalt zu erhalten *g*
  7. #16

    Antwort

    Zitat von maco Beitrag anzeigen
    Was wäre die Konsequenz bei Nichtbefolgung? Wenn also die Mutter sagt "Nö, den Vater nenne ich nicht." Oder wenn sie einfach sagt "War ein ONS, den Mann kenne ich nicht."
    Nach geltendem Recht ist der gehörnte Vater offiziell der Vates des falschen Kindes und muß trotzdem für das Kind Unterhalt zahlen. Wenn der echte Vater nicht ermittelt werden kann, bleibt das auch so. Ist es nicht geil, wie die Männer ver**scht werden?
  8. #17

    Gute Entscheidung!

    Es geht hier ja um Unterhaltszahlungen. Somit ist der Nicht-Vater nicht mehr genötigt diese zu zahlen.

    @maco: Tja, dann muss die Mutter eben arbeiten gehen - wie so viele andere alleinerziehende Frauen.
    Moralisch ist das Verhalten des Unterschiebens jedenfalls nicht.
  9. #18

    klick

    Ich frag mich, warum der Mann sich sein Geld von dem wahren Vater zurückholen muss (und es damit quasi sein Problem wäre, wenn die Mutter diesen nicht kennt).

    Erstmal hat er doch IHR zuviel Geld gezahlt, warum kann er sich das Geld nicht dann auch von IHR zurückholen? Dann wäre es anschließend das Problem der Frau, den wahren Vater ausfindig zu machen und die ganze Frage nach Privatsphäre würde sich hier garnicht stellen.
    Und wetten, der Name fällt ihr dann plötzlich wieder ein wenns um ihr Geld geht?
  10. #19

    Unglaublich

    Ich habe kein Kind und bin auch nicht betroffen. Die Ungerechtigkeit bisher ist nun aber endlich aufgehoben. Das Kind sollte aber nicht darunter leiden, dass die Mutter sich den solventesten Versorger ausgesucht hat. Der Hintergangene, ja Betrogene kann sich endlich aus dieser Falle befreien. Bravo ihr Richter, die ich sonst kaum verstehen kann.








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