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BGH-Beschluss: Ärzte dürfen Geschenke von Pharmakonzernen annehmen

CorbisDer Bundesgerichtshof hat entschieden: Kassenärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie als Gegenleistung für eine Arzneimittelverordnung Präsente der Pharmaindustrie annehmen. Gesundheitsexperten sind entsetzt, die SPD fordert schärfere Gesetze.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...840406,00.html
  1. #110

    Verständnis

    Der Icd 10, die Handlungsgrundlage aller Ärzte, ist defizitär bis zum geht nicht mehr. Das zieht Arzt und Patient echt runter. Da ist es schon ganz gut wenn zumindest der Arzt Zuwendungen der Pharmaindustrie bekommen kann, was dann indirekt auch dem Patienten hilft. Evtl.

    "Bestochen werden kann demnach nur ein "Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes". Und Angestellte sind freiberufliche Vertragsärzte nun mal nicht."

    Das ist schon interessanter! Freiberufler sind nicht bestechlich?!
  2. #111

    Ach soo

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kassenärzte machen sich nicht strafbar, wenn sie als Gegenleistung für eine Arzneimittelverordnung Präsente der Pharmaindustrie annehmen. Gesundheitsexperten sind entsetzt, die SPD fordert schärfere Gesetze.

    BGH: Ärzte dürfen Geschenke der Pharmaindustrie annehmen - SPIEGEL ONLINE
    ... ist das Alles! Wenn der Müllmann, der so freundlich war, einem älteren Menschen hilft, die Mülltonne zu bewegen, oder sie jeden Tag selber holt, obwohl er es nicht müßte und man ihm für die vielleicht jahrelange Mehr-arbeit etwas zu den Feiertagen etwas zukommen läßt, was die 10 oder 20 Euro-Grenze überschreitet, hat dieser Müllmann ein "Bestechung" angenommen, aber bei Ärzten und Pharma- Unternehmen gehört das zum Guten Ton?
    Ich bin entsetzt! Feiglinge, diese Leute in Karlsruhe!
    Nichts gegen Gefälligkeiten unter Freunden, aber sobald Dritte involviert sind ist es Korruption und die gilt es zu bekämpfen.
    Dieses Urteil ist ein Kniefall vor dem Geld und eine Schande für Deutschland.
  3. #112

    Zitat von idealist100 Beitrag anzeigen
    Man bekommt im Krankenhaus auch immer die teuersten Medikamente. Warum weiss ich nicht. Beispiel Plavix 180.-€ Alternativmedikament Clodiprogel 30.-€ und was verschreibt der Kardiologe anschließend Plavix. Das System ist durchgängig korrupt.
    Bitte mal schlau machen. Gleicher Wirkstoff heisst noch lange nicht gleiche Zulassung. Trotz gleichem Inhalt dürfen sie Plavix und Clopidrogel nicht für die gleichen Krankheitsbilder nutzen.
  4. #113

    Hm

    Pharmafirmen sind kapitalistisch orientiert. Sie geben also nicht Geld aus ohne sich davon etwas zu erwarten. Wenn sie also Ärzten Geld geben, was können sie dann erwarten: Das er ihr Medikament öfter verschreibt (als wenn sie ihm kein Geld gegeben hätten). Wenn dieser Effekt nicht eintreten würde, dann würden die Pharamfirmen mit den Zahlungen aufhören.

    Wie ist es aber zu bewerten, wenn ein Arzt Medikamente verschreibt, die er ohne Geldzahlung nicht verschreiben würde?
    1. Aspekt: Schaden am Patienten: Ein Patient hätte ein anderes Medikament / gar kein Medikament gebraucht. Die Mediziner schaden also dem Patienten. Wissentlich dem Patienten zu schaden ist sicherlich strafbar (nur in diesem Zusammenhang den Einzelfall nachzuweisen dürfte unmöglich sein).

    2. Aspekt: Schaden an den Beitragszahlern: Hätte der Patient kein so teures Medikament gebraucht, dann steigen die Kosten der Krankenkasse - welche dann wieder auf die Beitragszahler umgelegt werden. Auch hier wieder: Im Einzelfall schwer nachzuweisen und der direkte Bezug zwischen eigener Bereicherung und Schaden Dritter schwer zu belegen. Deswegen juristisch eventuell nicht als Betrug zu werten

    3. Aspekt: Die Mediziner nutzen die Zuwendungen altruistisch um Fehler in der Finanzierung unserer Krankenversorgung auszugleichen ("Dieses Quartal habe ich mein Budget für folgende Krankheitsklasse schon aufgebraucht, wenn ich dem Patienten vor mir das benötigte Medikament verschreibe, dann muss ich es selber zahlen). Dies wäre theoretisch denkbar.

    In Summe: Wenn die Pharamfirmen Effekt 3 erzielen wollen, dann sollen sie einen Solidarfonds finanzieren der dann die Gelder verteilt. Alle anderen Aspekte dieser Zahlungen sind moralisch verwerflich und sollten verboten werden. Verantwortungsvolle Mediziner müssten das Geld ablehnen. Wenn hier das Gesetz eine Lücke aufweist, dann kann in einem Land mit Gewaltenteilung in der Tat das Gericht nicht verurteilen. Dann ist aber der Gesetzgeber gefordert diese Lücke zu schließen
  5. #114

    helloworld1

    Kündigung wegen 1,20 € Pfandmarken und somit Hartz IV ist berechtigt. 18.000 € Schecks für Gefälligkeiten für Ärzte von der Pharmalobby ist erlaubt. ....verschiedene Maße halt.
  6. #115

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Mein lokaler Eisenwarenhändler verkauft seit Jahren nur noch Geräte einer bestimmten Marke. Was daran liegt, dass ihm der Hersteller besondere Konditionen beim Einkauf einräumt. Völlig normal, oder?
    Jepp, völlig Normal! Da sehe ich auch kein Problem! Ist doch seine Entscheidung welche Produkte er verkauft.

    Zitat von pescador Beitrag anzeigen
    Auch dann, wenn der Vertreter des Großkunden, dem Sie das Geschenk überreichen, alleiniger Eigentümer der Firma ist? Das würde mich wundern.
    Auch dann! Das nennt sich Provisionsabgabe und wird mit Berufsverbot sanktioniert wenn es herauskommt.
    Passiert bei Großgeschäften natürlich trotzdem ständig. Aber es darf halt nicht rauskommen. Sonst wird die Avad informiert.
  7. #116

    Ach jaaa,

    Zitat von moistvonlipwik Beitrag anzeigen
    1. Die Frage nach dem Gesetz ist bei juristischen Themen nicht "von oben herab", sondern zwingend.
    2. Das Gesetz ist schon recht alt. Daher kann von "Lobbyeinfluss" keine Rede sein. An dieser Stelle sei erinnert, dass der BGH bereits früher gewarnt hat, dass die Gesetzeslage mit der Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf Privat nicht Schritt gehalten hat. Alle diese Warnungen wurden ignoriert.
    3. Selbst wenn ein Gesetz auf Lobbyarbeit zurückgehen sollte, bleibt es doch geltendes Recht.
    vielleicht gehen wir noch in die Zeiten zurück, in denen "Quacksalber" für manche Diener der Volksgesundheit gültige Berufsbezeichnung war.
    Jene - oder Teile davon - haben sich zwischenzeitlich zumindest vom "Image" her "emanzipiert", rechnen sich - berechtigt oder nicht - zur "gehobenen Gesellschaft".
    So weit dieser kleine Exkurs.
    Mit "oben herab" - Sie werden es wissen oder zumindest ahnen - ist eine gewisse Doppeldeutigkeit verbunden. Einerseits handelt es sich um Ihren "Ton", andererseits: Siehe meine Beschreibung zum Lobbyismus, bei dem sich Ärzteschaft und Pharma-Industrie einer gewissen Vorreiterschaft erfreuen.
    Zu Ihrem Punkt 3 sei gesagt, daß es einem Berufsstand, der so großen Wert auf "Ethik" legt gut anstünde, sich dieser Praktiken eben nicht zu bedienen. Merke: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim.
  8. #117

    Ist doch ganz einfach...

    Zitat von testthewest Beitrag anzeigen

    Ärzte haben die Auswahl zwischen duzenden Medikamenten, die das Gleiche machen.
    Was soll er verschreiben? Soll er würfeln?
    Die einzige ethisch korrekte Antwort lautet: das für die Solidargemeinschaft günstigste. Die bezahlt nämlich am Ende sein Golfwochenende in Nizza, ohne dafür irgendeinen Mehrwert zu erhalten.
  9. #118

    warum nicht?

    Statt es bestechung zu nennen, sollten wir da evt. einfach umdenken lernen. Arztgehälter werden von UNS bezahlt. Den wirklichen gewinn machen die pharmafirmen. Diese sollte man regelrecht verpflichten ihre gewinne an die ärzte zur entlastung der kassen im sinne für uns alle weiter zu geben.
  10. #119

    Jemand, der das Urteil versteht!

    Zitat von noch_eine_meinung Beitrag anzeigen
    Das BGH kann nur auf der Basis der geltenden Gesetze entscheiden. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung mit dem Urteil nicht einverstanden ist, dürfte es kein Problem darstellen, die Gesetze entsprechend zu ändern.

    Ich fände es allerdings sehr bedenklich, wenn sich eine solche Mehrheit nicht findet.
    Ja, der erste Beitrag, der das Urteil verstanden hat. Der BGH kann und darf nicht gegen Gesetze entscheiden. Das Versäumnis (naja, wohl eher Absicht) liegt beim Gesetzgeber.








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