Zitat von
moistvonlipwik
1. Die Frage nach dem Gesetz ist bei juristischen Themen nicht "von oben herab", sondern zwingend.
2. Das Gesetz ist schon recht alt. Daher kann von "Lobbyeinfluss" keine Rede sein. An dieser Stelle sei erinnert, dass der BGH bereits früher gewarnt hat, dass die Gesetzeslage mit der Auslagerung hoheitlicher Aufgaben auf Privat nicht Schritt gehalten hat. Alle diese Warnungen wurden ignoriert.
3. Selbst wenn ein Gesetz auf Lobbyarbeit zurückgehen sollte, bleibt es doch geltendes Recht.