Zitat von
dafor
Das sei Ihnen unbenommen. Mir geht es darum, dass Verhalten nur vor dem Hintergrund einer bestimmten Kultur sinnvoll beurteilt werden kann. Wenn ein einstellungsberechtigter meint eine bestimmte Kultur sei fehl am Platz ... Na ja, vielleicht hat er ja recht. Die im Artikel genannten Gründen sind, wenn ich richtig erinnere, allesamt nicht auf eine inhaltliche Qualifikation bezogen. Ich würde in einer Einstellungssituation mehr darauf achten als darauf, ob der Kandidat oder die Kandidation die in Deutschland üblichen Regeln kennt bzw. angemessen praktiziert.