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Bewährungs- und Geldstrafe: Gericht verurteilt Maler der Augsburgblumen

dapdBernhard T. wollte "die Welt ein bisschen schöner machen" - und sprühte hunderte Blumenmotive an Häuser in Augsburg und Umgebung. Inzwischen gibt es sogar T-Shirts und Anstecker mit der sogenannten Augsburgblume. Nun wurde der 25-Jährige wegen Sachbeschädigung verurteilt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...856782,00.html
  1. #1

    Wie?

    Wie, der Mann steht unter Bewährung und bekommt nun nochmals Bewährung?
    Ich verstehe Deutschland nicht mehr ...
  2. #2

    Seltsam

    Gegen die Täter, die an meinem Haus vorsätzlich wesentlich höheren Sachschaden verursacht haben, wurden entsprechende Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Aber ich bin ja nur ein Privatmann.
  3. #3

    Wenn man die tristen Häuser in Augsburg

    sieht dann sind die Blumenmotive schon eine Bereicherung.
  4. #4

    Kunst oder Geschmier?: Fans trauern um das Ende der Augsburgblume - Nachrichten Augsburg - Augsburger Allgemeine

    Ohne Vorstrafe wäre der "Maler" sicherlich nicht verurteilt worden, sondern sein Produkt hätte den Weg in die Vermarktung gefunden...
  5. #5

    Ex MAN Vorstand

    Das ist genau das was ich meine. Der Typ von MAN macht ein auf Wirtschaftsschädling und bekommt weniger als der Blumenmaler. So sieht Gerechtigkeit nicht aus!.
  6. #6

    ***

    Zitat von mischpot Beitrag anzeigen
    sieht dann sind die Blumenmotive schon eine Bereicherung.
    Eine Beurteilung hinsichtlich des äthetischen Werts steht m.E. nur dem Besitzer der Hauswände zu.
    Im Übrigen ist das Wort "Bereicherung" hoffnungslos überschätzt.
  7. #7

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Gegen die Täter, die an meinem Haus vorsätzlich wesentlich höheren Sachschaden verursacht haben, wurden entsprechende Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Aber ich bin ja nur ein Privatmann.
    Daß Sie Ihren Schaden zivilrechtlich einklagen können, wissen Sie aber?
  8. #8

    Zitat von -bix- Beitrag anzeigen
    Wie, der Mann steht unter Bewährung und bekommt nun nochmals Bewährung? Ich verstehe Deutschland nicht mehr ...
    Wenn Sie DAS schon nicht verstehen, werden Sie Deutschland bestimmt nicht verstehen... ^^

    Der Angeklagte ist wegen mehrerer Drogen- und Verkehrsdelikte vorbestraft und steht derzeit noch unter Bewährungsauflagen.
    Frage: Wann verstößt man gegen Bewährungsauflagen?
    Antwort: Wenn man dasselbe Delikt ein weiteres mal begeht.

    Da es dieses mal um Sachbeschädigung ging, hat er nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Ich hoffe, ich konnte helfen.
  9. #9

    [QUOTE=Ohne Vorstrafe wäre der "Maler" sicherlich nicht verurteilt worden, sondern sein Produkt hätte den Weg in die Vermarktung gefunden...[/QUOTE]

    Stimmt, insbesondere, da die Stadt Augsburg ja erwogen hatte, die Augsburgblume als Logo zu verwenden!

    Vermarktet wird sie dennoch, und dem Vernehmen zufolge erhält der Erfinder einen gerechten Anteil am Verkauf.

    Den Laden Ideenreichtum in Augsburg anchecken, mal bei fb googeln, wer will, der findet.


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