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Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden

Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...806388,00.html
  1. #1

    Drehscheibe

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

    Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
    Vermutlich dürfen doch aber die Fernsehaufnahmen der "Drehscheibe" gezeigt werden, weil das Fernsehen ja sicher das Recht auf Wiedergabe hat.
  2. #2

    Lesen hilft!

    Zitat von ted211 Beitrag anzeigen
    Vermutlich dürfen doch aber die Fernsehaufnahmen der "Drehscheibe" gezeigt werden, weil das Fernsehen ja sicher das Recht auf Wiedergabe hat.
    Im Artikel steht doch, dass es keine Aufzeichnung dieser Sendung mehr gibt. Ist auch fast 50 Jahre her, eventuelle Bänder wurden längst gelöscht, heute dürfte das ja alles elektronisch gehn.

    Ich finde das Urteil unsinnig, aber auf die Kunst/Kunstherstellung von Joseph Beuys kann ich auch andererseits gut verzichten.
    Ein Hoch der Putzfrau.
  3. #3

    Kunst...

    kommt meinem Verständnis nach von Können. Von Beuys mir bekannten "Kunstwerken" entspricht dem nichts. Ist für mich die Kategorie "Das Lamm schreit HUUURZ"...
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

    Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
    Dann bitte konsequent sein: keine öffentlichen Ausstellungen mehr, keine Berichterstattung in irgendwelchen Medien, keine öffentlichen Zuschüsse für irgendetwas, keine Absetzbarkeit der Materialkosten von der Steuer (ist nicht schlimm, bleibt bei Beuys ja im zweistelligen DM-Bereich), Tilgung jeglicher Erwähnung in Lexika und Ähnlichem. Dann möge er in Frieden ruhen und seine Witwe sich zufrieden zurücklehnen.
  5. #5

    Zitat von wildthin9 Beitrag anzeigen
    kommt meinem Verständnis nach von Können. Von Beuys mir bekannten "Kunstwerken" entspricht dem nichts. Ist für mich die Kategorie "Das Lamm schreit HUUURZ"...
    Also wirklich, wie können Sie dessen Kunst so verkennen:

    Joseph Beuys - Sonne statt Reagan 1982 - YouTube
  6. #6

    °!*

    Zitat von P.Delalande Beitrag anzeigen
    Also wirklich, wie können Sie dessen Kunst so verkennen:

    Joseph Beuys - Sonne statt Reagan 1982 - YouTube
    Was eben dabei rauskommt, wenn beamtete Richter über Kunst urteilen: ein Skandal.
    Dass sich hier die üblichen Kunstbanausen lustig über Beuys machen, gehört hingegen auch zur Kunst: was wäre schliesslich eine Aktion ohne entsprechende Reaktion?
  7. #7

    boykott

    Tja, wenn das Urteil zum Präzedenzfall wird, werden Aktionskünstler große Probleme bekommen ihre "Werke" foto/videografisch dokumentieren zu lassen, welcher Fotograf möchte bitte Fotos schießen über deren Veröffentlichung er nicht entscheiden kann?
    Kein Beinbruch meiner Meinung nach, zumindest für die Fotografie.
  8. #8

    Wann wird die Welt erkennen,

    daß die moderne Kunst die größte Verar**** ist?
    Diese Einschätzung stammt nicht von mir, sondern von Ephraim Kishon.

    Mir selber ist aber folgendes passiert, (wirklich):
    Im Museum für Moderne Kunst in Stockholm habe ich eine mit Gipsflecken behaftete Rigipsplatte als Teil einer kleinen Baustelle angesehen.
    In Wirklichkeit war es aber ein Kunstwerk, welches ich Blödmann völlig falsch als Baustellenutensil angesehen habe.

    Ja ja, die moderne Kunst ist was für Auserwählte. 99,9% der Menschen verstehen sie nicht.
  9. #9

    Zitat von jot-we Beitrag anzeigen
    Was eben dabei rauskommt, wenn beamtete Richter über Kunst urteilen: ein Skandal.
    Dass sich hier die üblichen Kunstbanausen lustig über Beuys machen, gehört hingegen auch zur Kunst: was wäre schliesslich eine Aktion ohne entsprechende Reaktion?
    Über Beuys muss man sich gar nicht lustig machen, mehr Spaß macht es doch sich über über diejenigen lustig zu machen, die nicht sehen können, dass der Kaiser nackt ist.


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