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Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden

Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...806388,00.html
  1. #30

    Beuys "Urheberstreit"

    Hier kann ich nur sagen (Zitat!) Hurz !!!!


    Prost Neujahr
  2. #31

    Hier geht es nicht um das Urheberrecht allein …

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

    Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
    In Sachen Urheberrecht und wie ein Museum mit den Nachlass eines Künstlers umzugehen hat, steh' ich ganz auf der Seite von Eva Beuys und VG Bild Kunst, denn wie das „Museum“ Moyland eine Stiftung wohlbemerkt damit umgeht ist so ziemlich stümperhaft und schnell durchschaubar und nicht im Sinne der Kunst(be)wahrung … Denn darum Freunde der Kunst geht es wirklich: Kunst: Heftiger Streit um Joseph Beuys' Nachlass entbrannt - Nachrichten Kultur - WELT ONLINE


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