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Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden

Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...806388,00.html
  1. #20

    Zitat von optophon Beitrag anzeigen
    war eine dame des spd ortsvereins!
    irrtum, die spd frau hat denn fettkübel sauber geschrubbt.beuys ghat mehr als einmal probleme mit "Vandalismus"
  2. #21

    Zitat von benztown70 Beitrag anzeigen
    ..viel eher magenschmerzen verursacht sind doch die möglichen folgen dieses urteils. für bereits tätige abmahnanwälte dürfte sich doch hier ein ganz neues betätigungsfeld auftun. jetzt können sie jedes foto-forum durchforsten und jeden hobby- und profifotografen abmahnen der einen künstler bei der arbeit dokumentiert. in zeiten von sozialen netzwerken und inflationärer handy-fotografie eine goldgrube.
    na, ich nenn das mal ne geschäftsidee der extraklasse.

    die richter sollten mit dem bundes"verdienst"kreuz ausgezeichnet werden und hoffentlich bekommen sie provision.
    prost.
    Könnte im nächsten Schritt sogar noch schlimmer kommen. Architektur ist eine Kunst, Autodesign auch, oder man denke an die Gestaltung eines Gartens. Z.B. die Fotocommunity zeigt unzählige Architekturfotos, das würde ein weites, einträgliches Feld für solche Abmahnanwälte werden. Hobbyfotografen können dann quasi einpacken.
  3. #22

    yooh

    Zitat von P.Delalande Beitrag anzeigen
    Also wirklich, wie können Sie dessen Kunst so verkennen:

    Joseph Beuys - Sonne statt Reagan 1982 - YouTube
    Nun, nicht jeder kann die neuen Kleider des Kaisers erkennen. Selbst habe ich auch Schwierigkeiten damit. Aber demnächst werde ich auf richterlichem Beschluss davon verschon. Ach, wie schön!

    Demnächst muss also jeder Fotograf sich die schriftliche Erlaubnis geben lassen, dass er mit den geknipsten Bildern der Ausstellung Geld verdienen darf, zumindest räumt das Ungereimtheiten aus dem Weg.
  4. #23

    Ein weites Abmahnfeld

    Zitat von neoptolemos Beitrag anzeigen
    Erstens:

    Ein eigenartiges Urteil des Gerichts, da ja Fotografen auch so etwas wie Künstler mit Urheberrecht sind.

    Zweitens:

    Daraus kann jeder Fotograf nur den Schluss ziehen kann: Knips keine Kunstaktionen mehr, sondern überlasse sie dem Vergessen.

    ...
    Und was ist mit Architektur? Werden manche Archtekten nicht auch wie Künstler gelobt? Also keine Fotos mehr, auf denen Gebäude zu sehen sind? Und wer fühlt sich nicht wie ein Künstler und will nun über sein Recht am Bild hinaus alle seine "Passbild-Fotografen" und die Meldeämter wegen Urheberrechtsverletzungen rankriegen - vielleicht weil ihm ein altes Bildchen, das vor Jahrzehnten gemacht wurde, nun nicht mehr zusagt?
  5. #24

    Zitat von wildthin9 Beitrag anzeigen
    kommt meinem Verständnis nach von Können. Von Beuys mir bekannten "Kunstwerken" entspricht dem nichts. Ist für mich die Kategorie "Das Lamm schreit HUUURZ"...
    "Das Wort Kunst bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst, Kunst der freien Rede). Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind. Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses." Zitat Wikipedia

    Was Sie nicht verstehen, ist also keine Kunst? D.h., für Sie ist Kunst, ein Reiterstandbild des Fußballvereinsvorsitzenden? Sie müssen sich hier nicht outen, aber dies ist genau das, was die Nazis unter Kunst verstanden haben bzw. verstehen! Natürlich dürfen Sie eine Meinung haben, aber kompetent Sie Sie nicht!
  6. #25

    Zitat von wildthin9 Beitrag anzeigen
    kommt meinem Verständnis nach von Können. Von Beuys mir bekannten "Kunstwerken" entspricht dem nichts. Ist für mich die Kategorie "Das Lamm schreit HUUURZ"...
    *lach* Hape Kerkeling ist schon genial. Ich habe es nicht so mit moderner Kunst, aber trotz alle dem gibt es noch genug Kunstliebhaber die die Bilder der Aktion gerne sehen würden. Wenn ich nicht möchte, dass andere meine Bilder sehen, dann darf auch solche Aktionen nicht machen. Was die Erben nun von dieser Aktion haben ist fraglich? Wollen sie nun selber die Bilder verkaufen oder geht es ihnen darum einfach nur über jeden Furz der die Kunst von Beuys angeht mitbestimmen zu dürfen?
  7. #26

    Vielleicht Geld?

    Zitat von boeseHelene Beitrag anzeigen
    Was die Erben nun von dieser Aktion haben ist fraglich? Wollen sie nun selber die Bilder verkaufen oder geht es ihnen darum einfach nur über jeden Furz der die Kunst von Beuys angeht mitbestimmen zu dürfen?
    Die Fotos werden durch dieses Urteil nicht Eigentum der Beuys-Erben. Aber diese können - sollte das Urteil rechtskräftig werden - eine Nutzung der Fotos auch von der Zahlung von Tantiemen abhängig machen. Und das m.E. zu Recht. Die Fotos interssieren ja nicht etwa deshalb, weil der Fotograf Herrn Beuys so genial abgelichtet hat, sondern weil Beuys' Kunst darauf zu sehen ist.
  8. #27

    Skandal?

    Zitat von jot-we Beitrag anzeigen
    Was eben dabei rauskommt, wenn beamtete Richter über Kunst urteilen: ein Skandal.
    Dass sich hier die üblichen Kunstbanausen lustig über Beuys machen, gehört hingegen auch zur Kunst: was wäre schliesslich eine Aktion ohne entsprechende Reaktion?
    Und worin sehen Sie jetzt genau den Skandal?
  9. #28

    Zitat von ellereller Beitrag anzeigen
    Die Fotos interssieren ja nicht etwa deshalb, weil der Fotograf Herrn Beuys so genial abgelichtet hat, sondern weil Beuys' Kunst darauf zu sehen ist.
    Woher wollen Sie das denn wissen?
    Wahrscheinlich interessiert die meisten Menschen nur das Bild eines Mannes der Fett in eine Ecke schmiert und dafür eine Menge Geld kassiert, weil sie sich über diesen Vorgang und den Zusammenhang wundern.
    Wie passt das nun zu Ihrer Behauptung?
    Wenn ich diese nun aber konsequent auf den Punkt bringe, so ist das Problem lediglich eine eventuelle Bildunterschrift. Würde das Foto als genau das beschrieben was es wirklich zeigt, nämlich eben diesen lächerlichen Vorgang, so wäre es frei von Urheberrechtsforderungen der Erben Beuys'.
  10. #29

    Zitat von jayjayjayjay Beitrag anzeigen
    Zitat von Dr. Fuzzi Beitrag anzeigen
    Wie wäre das eigentlich, wenn ich im Stile Fritz Teufels auf genau diese Fettecken geschissen hätte.

    Wäre das dann mein Kunstwerk, ein Gesamtkunstwerk, ein Allgemeinkunstwerk oder würde sich gar der Staat dieser wertvollen Scheisse bemächtigen?
    es wäre sachbeschädigung, inetwa zu damit zu vergleichen wenn jemand der monalisa einen schnurrbart malt.
    Marcel Duchamp hat der Mona Lisa einen Bart angemalt, das schon 1919 und es wurde allgemein als Kunst anerkannt.
    Wie nun, wenn Dr.Fuzzi für seine Aktion, ebenso wie Duchamp, eine Reproduktion wählt, bei wem läge dann das Urheberrecht? Bei Beuys oder bei dem "Künstler" der den "Kunstbegriff" hiermit erweitert hätte und ein neues "eigenständiges" Werk schuf?








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