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Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden

Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...806388,00.html
  1. #10

    Zitat von schnitti23 Beitrag anzeigen
    daß die moderne Kunst die größte Verar**** ist?
    Diese Einschätzung stammt nicht von mir, sondern von Ephraim Kishon.

    Mir selber ist aber folgendes passiert, (wirklich):
    Im Museum für Moderne Kunst in Stockholm habe ich eine mit Gipsflecken behaftete Rigipsplatte als Teil einer kleinen Baustelle angesehen.
    In Wirklichkeit war es aber ein Kunstwerk, welches ich Blödmann völlig falsch als Baustellenutensil angesehen habe.

    Ja ja, die moderne Kunst ist was für Auserwählte. 99,9% der Menschen verstehen sie nicht.
    ephraim war satiriker, daher ist sein statement eher als fragestellung zu sehen, aber naja der sockel machts wohl. und verstehen ist moderne kunst meist leichter als die alten schinken die schon seit jahrhunderten an den wänden hängen, man übersieht sie halt leicht da nun nichtmehr nur fingermalfarbe/ ölfarbe verwendet wird sondern eben modernere mittel, wie fett scheiße nutella und gips, die sich nun auch vermehrt im alltag finden lassen. im allgemeinen gilt kunst immernoch als ausdruck des künstlers durch materialien die der künstler wählt. deshalb ist graffiti mit seinem reinen markierungscharakter ohne inhalt auch keine kunst sondern ausdrucksloser ausdruck und wird erst mit einer intention des künstlers zu streetart. nen beuys im wohnzimmer allerdings, wollte wahrscheinlich nichtmal beuys selbst.
  2. #11

    Ja, so sollte es sein!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

    Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
    Als bekennender und überzeugter (Beuys-) Kunstbanause wünsche ich nach wie vor, daß der tüchtigen Wuppertaler Putzfrau das Bundesverdienstkreuz verliehen wird!
  3. #12

    3 Statements:

    Erstens:

    Ein eigenartiges Urteil des Gerichts, da ja Fotografen auch so etwas wie Künstler mit Urheberrecht sind.

    Zweitens:

    Daraus kann jeder Fotograf nur den Schluss ziehen kann: Knips keine Kunstaktionen mehr, sondern überlasse sie dem Vergessen.

    Drittens:

    Beuys‘ Fettecken darf man getrost vergessen. (An dieser Stelle ein Hoch auf alle Putzfrauen!)
  4. #13

    Kunst mir mal den Buckel runterrutschen

    Zitat von jot-we Beitrag anzeigen
    Was eben dabei rauskommt, wenn beamtete Richter über Kunst urteilen: ein Skandal.
    Dass sich hier die üblichen Kunstbanausen lustig über Beuys machen, gehört hingegen auch zur Kunst: was wäre schliesslich eine Aktion ohne entsprechende Reaktion?
    Sehe ich auch so im Fall Beltracchi.
  5. #14

    Och Joh!

    Wie wäre das eigentlich, wenn ich im Stile Fritz Teufels auf genau diese Fettecken geschissen hätte.

    Wäre das dann mein Kunstwerk, ein Gesamtkunstwerk, ein Allgemeinkunstwerk oder würde sich gar der Staat dieser wertvollen Scheisse bemächtigen?
  6. #15

    Urheberrecht

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Urteil mit Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass die Fotos einer Live-Aktion des Künstlers Joseph Beuys*nicht ohne die Genehmigung seiner Witwe*gezeigt werden dürfen.*Fotografen von Kunstaktionen müssen*nach dem Richterspruch*Verboten rechnen.

    Beuys-Urheberrechtsstreit: Fettecken dürfen nicht gezeigt werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Kultur
    Mein Vorschlag:
    1. Rechte an einem Werk hat nur der Urheber
    2. Rechte sind nicht vererbbar
    3. Rechte können nicht veräußert werden
    4. Rechte des Urhebers sind nach seinem Tod Allgemeingut
  7. #16

    irrtum

    Zitat von denkdochmal Beitrag anzeigen
    Als bekennender und überzeugter (Beuys-) Kunstbanause wünsche ich nach wie vor, daß der tüchtigen Wuppertaler Putzfrau das Bundesverdienstkreuz verliehen wird!
    war eine dame des spd ortsvereins!
  8. #17

    was mir da...

    ..viel eher magenschmerzen verursacht sind doch die möglichen folgen dieses urteils. für bereits tätige abmahnanwälte dürfte sich doch hier ein ganz neues betätigungsfeld auftun. jetzt können sie jedes foto-forum durchforsten und jeden hobby- und profifotografen abmahnen der einen künstler bei der arbeit dokumentiert. in zeiten von sozialen netzwerken und inflationärer handy-fotografie eine goldgrube.
    na, ich nenn das mal ne geschäftsidee der extraklasse.

    die richter sollten mit dem bundes"verdienst"kreuz ausgezeichnet werden und hoffentlich bekommen sie provision.
    prost.
  9. #18

    Zitat von Fritz Motzki Beitrag anzeigen
    Mein Vorschlag:
    1. Rechte an einem Werk hat nur der Urheber
    2. Rechte sind nicht vererbbar
    3. Rechte können nicht veräußert werden
    4. Rechte des Urhebers sind nach seinem Tod Allgemeingut
    urheberrechte hat nur der urheber
    dieses recht kann nicht veräußert werden
    70 jahre nach dem künstlertot verfallen diese rechte sodass das werk zum allgemeingut wird. denke das ist ok so, auch, möchte ich das meinen kindern etwaige gewinne durch meine werke auch nach meinem tod noch zu gute kommen das was sie fordern ist die totale forderung eines kino.to nutzers
  10. #19

    Zitat von Dr. Fuzzi Beitrag anzeigen
    Wie wäre das eigentlich, wenn ich im Stile Fritz Teufels auf genau diese Fettecken geschissen hätte.

    Wäre das dann mein Kunstwerk, ein Gesamtkunstwerk, ein Allgemeinkunstwerk oder würde sich gar der Staat dieser wertvollen Scheisse bemächtigen?
    es wäre sachbeschädigung, inetwa zu damit zu vergleichen wenn jemand der monalisa einen schnurrbart malt.


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