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Betreuungsgeld: Opposition wütet gegen Ausschluss von Hartz-IV-Eltern

dapd"Absurd", "überflüssig", "unsozial": Die neue Volte der Union beim Betreuungsgeld stößt auf heftigen Protest bei SPD und Grünen. Dass Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, von dem Zuschuss ausgenommen werden sollen, schaffe "neue Ungerechtigkeiten".

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...829623,00.html
  1. #280

    *

    Zitat von munkelt Beitrag anzeigen
    Wahlkampfgetöse, unlauterer Stimmenfang.
    Wer H4 ungerecht findet, erinnere sich bitte, dass die H4-Gesetze unter Rot-Grün umgesetzt wurden.
    Was allerdings nur möglich war, weil alle Fraktionen im Bundestag zustimmten. Das darf aus sachlichen und fairen Gründen nicht unerwähnt bleiben - ganz abgesehen davon, dass H4 an sich - gerecht od. ungerecht - nicht das Thread-Thema bildet.

    Wahlkampfgetöse ja, evtl. Stimmenfang ist damit allerdings nicht unlauter, nur konsequent, wenn man das Betreuungsgeld ohnehin zu Recht als eine Fehlfördermaßnahme ablehnt.
  2. #281

    ...

    Zitat von oneil57 Beitrag anzeigen
    Wenn man ehrlich ist muss halt gesagt werden das sich das Arbeiten gehen lohnen soll und nicht H4 und deshalb muss das Betreuungsgeld angerechnet werden. Davon abgesehen ist dieser "Bonus" völlig überflüssig. Lieber mehr Krippen- und Ktiaplätze zur verfügung stellen.
    Aha? Und was ist mit denen, die arbeiten wollen, aber nach 200 Bewerbungen immer noch keinen Job bekommen? Pech gehabt?

    Wenn man ehrlich ist, richtet man seit 1998 eine gesellschaftliche Kaste ein, die man irgendwie am Leben erhalten muss, und denen viele Foristen hier nicht die Butter auf dem Brot gönnen. Ich warte nur auf den Tag, an dem die letzte moralische Schranke fällt und man es den Bedürftigen ohne jegliche Zuwendung selbst überläßt, irgendwie durchzukommen. Übertrieben? Sicher. Noch!
  3. #282

    Zitat von chaika Beitrag anzeigen
    Nach Ihren Kriterien gehoere ich zu den zu Foerdernden, ich bin hochdekorierter Akademiker mit hoechst erreichbaren Graden, vielleicht bin ich sogar ein Leistungstraeger,
    Dekoriert wird man als Soldat und nicht als Akademiker.
  4. #283

    genau so

    Zitat von suwarin Beitrag anzeigen
    Übrigens auch ungerecht ist, dass hier wieder Steuergelder verschleudert werden, daher mein Vorschlag: Eine vertretung der Steuerzahler, vielleicht den Steuerzahlerbund?, die jedem Haushalt absegnen muss und im Zweifelsfall den Steuerstreik erklären kann.
    Gute Idee! Das sollte es nicht nur geben, das gibt es sogar.
    Es heißt "Bundestag". Steuerzahler wählen ihn alle vier Jahre.

    Zitat von suwarin Beitrag anzeigen
    Es kann nicht sein, dass Politiker regelmäßig auf kosten der Leistungsbringer Wahlversprechen machen.
    Es kann leoder doch sein, auch wenn Sie das offenkundig nicht billigen. Ich finde das sehr vernünftig und kann Ihnen nur raten, sich genau anzusehen, welche der Koaltionsparteien mehr und welche weniger geneigt sind, Steuergelder für die Herdprämie auszugeben, und bei der nächsten Wahl die Konsequenzen zu ziehen.
  5. #284

    Zitat von adal_ Beitrag anzeigen
    Nicht nur. Sie muss auch vor dem BVerfG standhalten können. So ist z.B. die Nichtanrechenbarkeit des Pflegegeldes auf das Sozialgeld dadurch begründet, dass das Pflegegeld sonst seinen Zweck verfehlen würde. Zweck ist nämlich, einen finanziellen Anreiz für die häusliche Pflege zu schaffen.
    Genau. Wurde übrigens auch schon von der früheren Sozialhilfe abgezogen. Ich sehe aber keinen Grund, warum das BVerfG beim Betreuungsgeld zu einem anderen Urteil kommen sollte als beim Kindergeld.
    Der Unterschied liegt in der Berechnung der pauschalierten Regelsatzberechnung. Hier konnte die Herdprämie nicht berücksichtigt werden. Sie konnte faktisch ja noch nicht berechnet werden, weil sie ja heute noch nicht existiert. Vor Gericht kann also nicht dahin gehend argumentiert werden, dass das Geld bereits im Regelsatz enhalten ist.

    Darüber hinaus soll sie einen finanziellen Ausgleich bilden für die Nicht-Nutzung eines Kita-platzes. Wenn die Hartz4-Mutter sich für den Kita-Platz entscheidet, hat sie den selben Vorteil wie alle anderen Mütter auch. Wenn nicht ist sie benachteiligt. Deshalb mein Verweis auf GG Artikel 3. Wohlgemerkt hier geht es um Gleichberechtigung, nicht um die Menschenwürde.
  6. #285

    ...

    Zitat von Berlinjoey Beitrag anzeigen
    Die nächste Protestwelle wird wohl über schwarzgelb hereinbrechen, wenn die Schnaps- und Zigarettenindustrie, die fest mit den Mehreinnahmen gerechnet hat, mit dem Abbau von Arbeitsplätzen droht.
    ....warum? Springen Sie in diese Lücke und konsumieren Sie, dann schreiben sich diese Art Stammtisch-Sottisen noch flotter...
  7. #286

    Nur für den, der auf Berufstätigkeit verzichtet

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    "Absurd", "überflüssig", "unsozial": Die neue Volte der Union beim Betreuungsgeld stößt auf heftigen Protest bei SPD und Grünen. Dass Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, von dem Zuschuss ausgenommen werden sollen, schaffe "neue Ungerechtigkeiten".

    Betreuungsgeld: Opposition wütet gegen Ausschluss von Hartz-IV-Eltern - SPIEGEL ONLINE
    Das Betreuungsgeld ist doch schließlich gedacht, für Eltern, die aus pädagogischen Gründen ihre kleinen Kinder von bis zu 2 Jahren nicht in eine Krippe geben möchten und dafür bewusst auf eine Erwerbsarbeit verzichten..
    Es ist nicht gedacht, für Eltern, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und deshalb Hartz IV oder Arbeitslosengeld beziehen, denn diese Eltern wollen ja arbeiten und nicht ihr Kind betreuen. Sofern hier Betreuungsgeld gezahlt werden sollte aus welchem Grund auch immer, ist dieses natürlich auf die anderen Leistungen anzurechnen.
  8. #287

    gleich

    Zitat von Mr Bounz Beitrag anzeigen
    ... gleiche Rechte für alle!!
    Keine Sorge - Ihr Flehen wurde erhört!

    Es gibt nicht nur gleiche Rechte für alle, sondern der Vorschlag sieht auch vor, das Betreuungsgeld allen auszuzahlen, die ihre Kinder selbst betreuen. Auch ALG2-Empfängern. Diese Leute sind keineswegs, wie die Überschrift diese Artikels irreführend suggeriert, ausgeschlossen. Sie bekommen nach dem Vorschlag das Betreuungsgeld wie jeder andere auch, der Kinder selbst betreut.

    Die ganze Erregung entsteht nur aus der Selbstverständlichkeit, daß die Agentur für Arbeit zur Berechnung der Leistungen im Rahmen des ALG2 alle Einkünfte berücksichtigt, also natürlich auch Betreuungsgeld.
  9. #288

    Zitat von pejaydarklord Beitrag anzeigen
    Der Unterschied liegt in der Berechnung der pauschalierten Regelsatzberechnung. Hier konnte die Herdprämie nicht berücksichtigt werden...
    Und seit wann gehört eine "Herdprämie" zum Existenzminimum, das mit H4 abgedeckt sein soll?
  10. #289

    @ habnemeinung, 11.25Uhr

    Zitat von habnemeinung Beitrag anzeigen
    und was ist daran logisch dass wer eh zuhause sitzt dann noch extra geld bekommt fürs zuhause rumsitzen???
    Respekt, ich habe mich nicht getraut DAS zu schreiben. Fakt ist doch dass Opposition und viele H4er das geplante Betreuungsgeld als selbstverständliche Geldquelle betrachten möchten. Manchmal habe ich den Eindruck dass Kinder gerne als Druckmittel missbraucht werden.








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