Betreuungsgeld-Eklat : Lammert nennt Regierung "fahrlässig"

dapdZoff im Bundestag wegen des Betreuungsgelds: CDU-Politiker gehen weiter auf die Opposition los. Bundestagspräsident Norbert Lammert hingegen kritisierte die Regierung dafür, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Das war "fahrlässig oder treuherzig".

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...839208,00.html
  1. #180

    Parlament auflösen?

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    wenn die opposition komplett dagewesen wäre und mit nein gestimmt hätte, dann wäre die herdprämie auch abgelehnt worden. oder haben abwesende auch stimmrecht? die regierung hat nicht genügend stimmen für ein blödsinniges gesetz zusammen bekommen und möchte das jetz der opposition anhängen.

    warum nicht einfach den bundespräsidenten bitten, dieses parlament wegen faulheit aufzumlösen. neuwahlen werden dann den einzug der csu in den bundestag verhindern, denn die kommen derzeit bundesweit kaum noch auf 4%.
    Die Berichterstattung der Presse ist so schlecht, dass 80% der Foristen aus schierem Nichtwissen Unsinn schreiben. ES GING ÜBERHAUPT NICHT UM DAS BETREUUNGSGELD BEI DER ABSTIMMUNG! Es ging um einen Antrag der Opposition zum Pressegrosso.
    Wer von Parlamentsauflösung faselt, sollte genau wissen, wovon er da redet. "Parlamentsauflösungen" sind der direkte Weg in die Diktatur, siehe Weimarer Republik, Griechenland, Ägypten etc. pp.
  2. #181

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    in welchem gesetz soll das stehen mit den informellen verfahren? verfassungswidrig ist, von einem abgeordneten zu verlangen, er solle anders abstimmen, als es seiner überzeugung entspräche. informelle verfahren sind illegal. fraktionszwang ist es ebenso.
    Sie wissen schon, dass Absprachen nicht per Gesetz geregelt sind, daher heißt es ja auch informell...nicht umsonst wird dieser Begriff genutzt. Und da es bisher noch nicht eine einzige Beschwerde zu diesem Mittel der Fraktionsdisziplinierung gab, können solche Absprachen natürlich auch nicht als Rechtsbruch beanstandet werden. Nicht umsonst haben wir mit Art. 21 das System der Parteiendemokratie erklärt, das natürlich darauf abzielt, eine gewisse Beständigkeit im politischen Verfahren herbeizuführen und darunter fällt natürlich auch die einfachere Sicherung von Mehrheiten (was im Übrigen auch vom BVG durchaus als sinnvoll erachtet worden ist). Wenn es nur nach Art. 38 gehen würde, dann bräuchten wir das Parteiensystem in Gänze nicht.
  3. #182

    die einseitige wirtschaftliche Ausrichtung ist erkennbar

    Zitat von Palmstroem Beitrag anzeigen
    Der Ausbau der Krippenplätze wird auf jeden Fall das 10-fache kosten.
    Und schon jetzt findet man nicht genügend Betreuerinnen. Dabei ist gerade eine hohe Qualität bei der Betreuung von Kleinstkindern unabdingbar.
    Andererseits wird jede Menge Geld für die Betreuung von Alten daheim ausgegeben. Da findet niemand was dabei, das Frauen dafür zum Heimchen werden und für die Wirtschaft nicht zur Verfügung stehen.
    Aber Kinder sind auch nicht so wichtig in diesem Land!
    Alte werden von Frauen um die 50 aufwärts gepflegt, die müssen weg vom Arbeitsmarkt oder haben eh keine Chance, die Jungen (Frischfleisch) müssen dem Arbeitsmarkt zugeführt werden, leider sind dies auch die, die dann noch die Kinder bekommen und erziehen sollen. Merken Sie was es geht weder um die Alten noch um die Kinder!
  4. #183

    rechtfertigung der parteiendiktatur

    Zitat von kjartan75 Beitrag anzeigen
    Sie wissen schon, dass Absprachen nicht per Gesetz geregelt sind, daher heißt es ja auch informell...nicht umsonst wird dieser Begriff genutzt. Und da es bisher noch nicht eine einzige Beschwerde zu diesem Mittel der Fraktionsdisziplinierung gab, können solche Absprachen natürlich auch nicht als Rechtsbruch beanstandet werden. Nicht umsonst haben wir mit Art. 21 das System der Parteiendemokratie erklärt, das natürlich darauf abzielt, eine gewisse Beständigkeit im politischen Verfahren herbeizuführen und darunter fällt natürlich auch die einfachere Sicherung von Mehrheiten (was im Übrigen auch vom BVG durchaus als sinnvoll erachtet worden ist). Wenn es nur nach Art. 38 gehen würde, dann bräuchten wir das Parteiensystem in Gänze nicht.
    verteidigen sie den verfassungsbruch ruhig weiter. "absprachen" sind nicht illegal, aber der damit verbundene zwang und weiter reichende zwangsmaßnahmen sehr wohl. schon vergessen, was bosbach deshalb vom kauder einstecken musste? ich sags ihnen: er kann seine fresse nicht mehr sehen.
  5. #184

    Dabei

    Zitat von wwwwalter Beitrag anzeigen
    Hier wird Politik gegen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung gemacht. Ich habe volles Verständnis für die Winkelzüge und Tricks der Opposition. Alles was dazu dient, das Gesetzgebungsverfahren zu diesem unsäglichen Betreuungsgeld herauszuzögern, ist mehr als berechtigt. Stellt sie nur bloß, diese Regierung !
    war es ja bekanntlich nicht nur die Opposition, deren Abgeordneten - wenn vielleicht auch mit ein wenig Schlitzohrigkeit, so doch legal - der Abstimmung fernblieben.

    Das wütende "ich will das aber haben"-Fußstampfen insb. der CSU erinnert an die Wegnahme eines Kuchenförmchens beim Sandkastenspielen. Von daher wohl auch Herrn Dobrindt's "dreckig"-Vokabular in seinem erbosten Kommentar zum Geschehen.

    Dabei sollten auch alle diese Politiker doch wissen, dass Abgeordnete allein ihrem Gewissen verantwortlich sind.
    Und die haben wohl auch (endlich mal) verstanden, dass sie als Volksvertreter durchaus auch auf Mehrheitsmeinungen aus einer breiten Bevölkerungsschicht hören sollen.

    Hoffentlich erinnern sich auch noch genug Parlamentarier daran, wenn über ESM und Fiskalpakt abgestimmt wird, zumal sie sich doch ihr Abstimmungsrecht, das man ihnen für Hinterzimmer-Freibriefe beschneiden wollte, vor dem BVerG erkämpften.
  6. #185

    Demokratie?

    Wie hier der zum Teil der Mund voll genommen wird von wegen mangelnder Demokratie. Laut Aristoteles war Demokratie allerdings die Herrschaft aller zum Nutzen weniger. Die gute Herrschaft aller zum Nutzen aller nannte er Politie. Da es hier nur um den Nutzen Seehofers und der CSU geht handelt es sich hierbei im aristotelischen Sinne durchaus um mangelnde Demokratie wenn die Herdprämie verhindert wird...
  7. #186

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    verteidigen sie den verfassungsbruch ruhig weiter. "absprachen" sind nicht illegal, aber der damit verbundene zwang und weiter reichende zwangsmaßnahmen sehr wohl. schon vergessen, was bosbach deshalb vom kauder einstecken musste? ich sags ihnen: er kann seine fresse nicht mehr sehen.
    Jetzt bringen Sie aber im Verfassungsfanclub etwas durcheinander - verständlich, man weiss ja gar nicht mehr wo man anfangen soll:
    Der mit Bosbachs Fr..., das war doch Pofalla.
    Kauder war der, der Angst hat, dass der Parlamentsladen vor lauter abweichenden Meinungen nicht mehr rundläuft - und der deswegen (mit seinen Kollegen) die Redezeit abweichender Meinungshabender begrenzen will.
  8. #187

    Diese Koalition kriegt nichts gebacken. Dafür braucht sie einen Sündenbock. Es ist erbärmlich, etwas mit Macht durchpeitschen zu wollen, was die Mehrheit nicht haben will. Besonders peinlich, weil Frau Merkel ausgerechnet dieses Thema zur "Chefsache" gemacht hatte.
  9. #188

    Das Betreuungsgeld ist eine Schnapsidee,

    die nur durchgeführt wird, um Seehofers Ego zu streicheln und den Schein einer funktionierenden Koalition aufrecht zu erhalten. Der Preis für dieses Manöver ist, mehrere Milliarden Euro ohne irgendeine Notwendigkeit zum Fenster herauszuwerfen. Aber das interessiert von den befürwortenden Koalitionären keinen. Wir Bürger und unsere Kinder und Kindeskinder müssen diesen Mist wieder ausbaden, während die Kabinettsmitglieder und der ach so rührige bayerische Landesvater später ihre fetten Pensionen genießen können... Was muss dieses Land noch alles an Unvernunft verkraften?
  10. #189

    Art. 3 Abs. 2 GG:

    Zitat von Scheidungskind Beitrag anzeigen
    Art 6 GG:

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
    Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    Zur Durchsetzung hat der Gesetzgeber 1994 das 2. GleiBG in Kraft gesetzt.
    Art. 1 des 2. GleiBG beinhaltet das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes.

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht auch in engem Zusammenhang mit dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft in Familie und Beruf.
    Ohne die Unterstützung des Staates durch Zurverfügungstellung von ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten (ab dem vollendeten ersten Lebensjahr) lässt sich die Gesetzesvorgaben mehrheitlich nicht umsetzen.

    Davon völlig unberührt bleiben Art. 6 GG (1), (2), (4).

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt inzw. als eine der zentralen Herausforderungen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Europa und ist Lebenswirklichkeit auch im DEU von 2012.