Betreuungsgeld-Eklat : Lammert nennt Regierung "fahrlässig"

dapdZoff im Bundestag wegen des Betreuungsgelds: CDU-Politiker gehen weiter auf die Opposition los. Bundestagspräsident Norbert Lammert hingegen kritisierte die Regierung dafür, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Das war "fahrlässig oder treuherzig".

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...839208,00.html
  1. #140

    Zitat von sichersurfen Beitrag anzeigen
    Also, Beispiele hinken ja immer ein wenig.

    Richig ist, daß die Mehrheit der Bundesbürger das Betreuungsgeld ablehnt. Richtig ist aber auch, daß die Altersgruppe auf die es dabei ankommt, das Betreuungsgeld überwiegend will. Bei denen ist das Gelächter gar nicht riesig.
    Die Autofahrer würden das auch wollen, nicht lachen.

    Die Frage ist doch, ob Steuergelder nicht sinnvoller ausgegeben werden können.

    Betreuungsgeld? Kein Problem, für die, die es brauchen, für die, die auch selber betreuen, deshalb nicht arbeiten.

    Aber Betreuungsgeld einzig aus dem Grund, daß man Ö
  2. #141

    Olymp der Unparteilichkeit

    Zitat von Cotti Beitrag anzeigen
    Warum sollte er?(...)
    Aus einem schlichtem Grund:

    Wenn er sich auf dem Olymp der
    unparteischen Objektivität begibt,
    und der eigenen Partei damit immer wieder
    in den Rücken fällt,
    dann sollte er auch so konsequent sein,
    diese Partei zu verlassen.
    Das würde seine Glaubwürdigkeit bestätigen.

    Es geht aber nicht an,
    dass er sich mit schlauen Sprüchen
    bei der Opposition immer wieder empfiehlt,
    ja anbiedert und die eigene Partei vorführt.

    Das ist,
    um es mit seinen eigenen Worten zu sagen,
    "fahrlässig" bis "treuherzig"!
  3. #142

    Zitat von angste Beitrag anzeigen
    Aber bei der Idee, Eltern Geld zu geben, wenn diese die die ÖFFENTLICHEN Betreuungsmöglichkeiten nicht nutzen, klatscht ihm der BRAVE Bürger Beifall.
    beifall klatschen nur die arbeitsscheuen, die ihre kinder eh zuhause lassen wollen, weils zu viel kostet.

    wer halbwegs alle sinne beisammen hat, kann die herdprämie nicht wollen. und wer sie will, der soll sie selbst bezahlen. der staat ist für sozialleistungen zuständig, aber nicht für stimmenkauf und lobbygeschenke.
  4. #143

    Zitat von sichersurfen Beitrag anzeigen
    Also, Beispiele hinken ja immer ein wenig.

    Richig ist, daß die Mehrheit der Bundesbürger das Betreuungsgeld ablehnt. Richtig ist aber auch, daß die Altersgruppe auf die es dabei ankommt, das Betreuungsgeld überwiegend will. Bei denen ist das Gelächter gar nicht riesig.
    Die Autofahrer würden das auch wollen, nicht lachen.

    Die Frage ist doch, ob Steuergelder nicht sinnvoller ausgegeben werden können. Noch dazu auf Pump.

    Betreuungsgeld? Kein Problem, für die, die es brauchen, für die, die auch selber betreuen, deshalb nicht arbeiten.

    Aber Betreuungsgeld einzig aus dem Grund, daß man ÖFFENTLICH GEFÖRDERTE Einrichtungen nicht nutzen will? Dann auch für jeden (außer natürlich für die, die es am dringendsten baruchen)?
  5. #144

    Eben doch

    Zitat von whitemouse Beitrag anzeigen
    Was für sämtliche Leistungen (auch Elterngeld, Kindergeld) gilt, die an Eltern statt an Kinder erfolgen.
    Eigentümer/Berechtigter des Kindergeldes ist das Kind. Das Kind bekommt dann als Gegenwert von den Empfängern des Geldes die Pflege. Das Geld wird an den Elternteil/Sorgeberechtigten ausgezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet - da das Kind unmündig ist - und der es pflegt. Das kann auch ein Heim sein.

    Da man nicht im Voraus weiss, wo sich das Kind befinden wird, wird bei Unterhaltsstreitigkeiten zwischen Sorgeberechtigten angenommen, dass es sich je zur Hälfte bei beiden Sorgeberechtigten befinden wird. Daher wird das Kindergeld in solchen Fällen je zur Hälfte bei den beiden angerechnet. Das leitet zu dem obigen Missverständnis.
  6. #145

    Zitat von RoLf132 Beitrag anzeigen
    1. Zum Betreuungsgesetz: Es ging um die erste Lesung, an deren Ende die Überweisung in die Ausschüsse durch Bechluss steht. Ein Beschluss ist aber nur möglich, wenn das Parlament beschlussfähig ist. Da die Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit abgebrochen wurde. kam die erste Lesung gar nicht erst zu Stande und muss nach der Sommerpause nachgeholt werden.
    zum glück kam die erste lesung nicht zustande und wird hoffentlich auch nie zustande kommen. nach der näxten wahl wird die neue regierung diesen blödsinn eh wieder abschaffen. das ganze hat dann nur eine menge geld gekostet.
  7. #146

    Zitat von whitemouse Beitrag anzeigen
    Sie liegen völlig falsch. Den Hartz4-Empfängerinnen wird es keineswegs verweigert. Es wird nur -völlig zu Recht- beim Hartz4-Bezug angerechnet.
    sie liegen falsch. es wird völlig zu unrecht nicht als zu versteuerndes einkommen angerechnet. wenn es bei hartzis als einkommen angerechnet wird, dann muss es bei allen anderen auch als einkommen angerechnet werden und unterliegt dann der steuerpflicht.
  8. #147

    Zitat von Scheidungskind Beitrag anzeigen
    Art 6 GG:
    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    an diesem recht will ja auch niemand rütteln.

    Zitat von Scheidungskind Beitrag anzeigen
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
    die staatliche gemeinschaft wacht. könnte man als argument für eine kita-pflicht auffassen. im übrigen will niemand den eltern das erziehungsrecht abstreiten. hier gehts nicht um erziehung, sondern um betreuung, während die eltern arbeiten.

    Zitat von Scheidungskind Beitrag anzeigen
    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
    dann sind sie also für ein bedingungsloses müttereinkommen? darüber kann man reden.
  9. #148

    Unzulässiger Vergleich

    Zitat von angste Beitrag anzeigen

    Man stelle sich vor, Seehofer will Gelder bei den Öffentlichen Verkehrsmittel einsparen und kommt auf die Idee, Autofahrern Geld zu geben, weil die ja die Öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen, also weniger Busse gebraucht werden.

    Das Gelächter wäre riesig.

    Aber bei der Idee, Eltern Geld zu geben, wenn diese die die ÖFFENTLICHEN Betreuungsmöglichkeiten nicht nutzen, klatscht ihm der BRAVE Bürger Beifall.
    Derartige Vergleiche werden immer wieder bemüht, sind aber blanker Unsinn ! Man kann nun mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
    Die Betreuung von Kindern ist ein höherrangiges ideelles Gut
    als der öffentliche Nahverkehr. Familie und Kindererziehung stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.
    Insofern ist das Betreuungsgeld eines der sinnvollsten Projekte
    der Sozialpolitik seit Jahren und längst überfällig. Zu kritisieren sind allenfalls die geplanten niedrigen Leistungsbeträge von 100-150 € ,
    während die Fremdbetreuung in Krippen als denkbar schlechteste Alternative mit 1000-2000 € monatlich staatlich subventioniert wird.
  10. #149

    Zitat von Scheidungskind Beitrag anzeigen
    Art 6 GG:

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
    Eben.

    Warum bekommen die einen beruftstätigen Eltern Betreuungsgeld, die anderen nicht? Nur weil sie die Kinder unterschiedlich betreuen lassen?

    Warum bekommen Eltern Betreuungsgeld, obwohl ihre Kinder fremdbetreut werden?

    Warum wird bei der einen Mutter die Erziehung mit dem Betreuungsgeld gewürdigt, bei der Hartz4-Mutter nicht? Da heißt es, du bist doch sowieso zu Hause und bekommst das Nötigste zum Leben?