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Bestechungsvorwürfe: "Berliner Morgenpost" engagierte LKA-Beamten als Bodyguard

Nach der Razzia bei der "Morgenpost" legt die Zeitung Beschwerde ein. Der Springer-Verlag hält die Aktion nach SPIEGEL-Informationen für "eklatant unverhältnismäßig". Die Details des Falls führen in einen Graubereich, es geht um die Beziehung zwischen einem "Mopo"-Reporter und einem LKA-Beamten.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-870514.html
  1. #1

    Ooch Mönsch ... So ist das nun einmal, wenn die Wundertüte Berlin seine Beamten nicht angemessen bezahlt. An diese Art der Berichterstattung werden wir uns da ähnlich wie in Osteuropa wohl gewöhnen müssen ... Hauptsache das Geld wird für Abgeordnenten-Diäten, Hauptstadtflughafen etc. verpulvert. Da ist dann auch kein Geld beispielweise für marode Straßen oder für die Glatteisbeseitigung da. Also holt sich der Senat das Geld dafür von denjenigen, die sich dagegen nicht wehren können ... Und diejenigen müssen dann eben andere Quellen erschließen ...
  2. #2

    Sehr sehr fragwürdig das Ganze

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Nach der Razzia bei der "Morgenpost" legt die Zeitung Beschwerde ein. Der Springer-Verlag hält die Aktion nach SPIEGEL-Informationen für "eklatant unverhältnismäßig". Die Details des Falls führen in einen Graubereich, es geht um die Beziehung zwischen einem "Mopo"-Reporter und einem LKA-Beamten.

    "Berliner Morgenpost" engagierte LKA-Beamten als Bodyguard - SPIEGEL ONLINE
    Es müssen knallharte Tatsachen auf den Tisch, um sich ein endgültiges Urteil bilden zu können.
    Neben des Verdachts der Verletzung der Pressefreiheit durch die Ermittlungsbeamten könnte Gefahr im Verzug bei der Aufdeckung einer kriminellen Vereinigung geltend gemacht werden.
    Also bitte keine vorschnellen Verdächtigungen!
  3. #3

    Kinderschänder-Milieu in den Niederlanden,

    das bevorzugte Jagdgebiet der Berliner Regionalzeitung Morgenpost.

    Was es so alles gibt. Und was man so alles nicht glauben sollte. Der Anfangsverdacht ist da und m.E. ausreichend.

    Die Rechnung ist für eine Nebentätigkeit im Ausland ist rührend. Mit Genehmigung? Aber es geht wohl um andere Beträge. Und die findet man entweder in der Spesenabrechnung des Reporters oder in "schwarzen Kassen" des Verlages, die für "nützliche Aufwendungen" eingerichtet wurden.
  4. #4

    Wie naiv

    sind die ermittelnden Behörden denn Bitteschön? Derart heikle Informationen an "Infodealer" für läppische 3100€? Die hätten die Rocker doch locker selbst aufgebracht, um rechtzeitig Bescheid zu wissen und dafür sicherlich keinen Chefredakteur einer bekannten Zeitung gebraucht. Es wäre nämlich so dumm, eine derart exponierte Person als Mittelsmann zu wählen, dass nicht einmal die "Hells Angels" auf diese abstruse Idee kämen.
  5. #5

    Gefahr im Verzuge gibt es nicht wenn eine

    Zitat von derandersdenkende Beitrag anzeigen
    Es müssen knallharte Tatsachen auf den Tisch, um sich ein endgültiges Urteil bilden zu können.
    Neben des Verdachts der Verletzung der Pressefreiheit durch die Ermittlungsbeamten könnte Gefahr im Verzug bei der Aufdeckung einer kriminellen Vereinigung geltend gemacht werden.
    Also bitte keine vorschnellen Verdächtigungen!
    Aufklärung verzögert werden könnte.
    Gefahr im Verzuge rechtfertig das sofortige Eingreifen nur bei ganz bestimmten Tatbeständen. Gefahr für Leib und Leben, Opferschutz vor Gewaltverbrechen oder Staatsgefährdung.
  6. #6

    Und Sie meinen,

    Zitat von müllschlecker Beitrag anzeigen
    Aufklärung verzögert werden könnte.
    Gefahr im Verzuge rechtfertig das sofortige Eingreifen nur bei ganz bestimmten Tatbeständen. Gefahr für Leib und Leben, Opferschutz vor Gewaltverbrechen oder Staatsgefährdung.
    wenn LKA und Medienvertreter in gemeinsamer Verschwörung Straftäter (Was haben diese eigentlich verbrochen?) vor einem polizeilichen Zugriff warnen, sind keine Anzeichen von Staatsgefährdung erkennbar?
    Also ich würde erwarten, daß das LKA auf der Seite des Rechts steht.
    Ist dem nicht der Fall, hielte ich dies für staatsgefährdend.
    Besonders schlimm wird es, wenn derartiges nicht nur ein Beamter sondern derer viele betreiben.
    Deshalb wehret den Anfängen!
    Aber wie gesagt, ich weiß noch zu wenig, um mir ein Urteil zu bilden!
  7. #7

    ohne

    Zitat von müllschlecker Beitrag anzeigen
    Aufklärung verzögert werden könnte.
    Gefahr im Verzuge rechtfertig das sofortige Eingreifen nur bei ganz bestimmten Tatbeständen. Gefahr für Leib und Leben, Opferschutz vor Gewaltverbrechen oder Staatsgefährdung.

    ich bin immer erschreckt welche Kenntnisse etliche Bürger von ihren Rechten und Pflichten haben.
    Gefahr im Verzuge ist ein Begriff aus der Strafprozessordnung und hat mit der Schwere einer Tat nichts zu tun.
    Die Strafprozessordnung schreibt lediglich vor, dass die zuständigen Ermittlungsbehörden alle Maßnahmen treffen müssen, um eine Straftat unverzüglich aufzuklären.
    (Beispiel: A fährt mit seinem Rad an Oma B vorbei und sieht ihr Portemonnaie ganz oben auf der Einkaufstasche liehen. Er fährt zurück und nimmt ohne Gewalt das Portemonnaie aus der Tasche.
    Oma B läuft hinterher und sieht ihn in einem Haus verschwinden. Nachbarn sagen ihr, dassder Nichtsnutz da wohnt.
    Die Polizei wird gerufen.
    Die Polizeikommissare SCHNEIDIG und EIFERIG entscheiden sich, dire Wohnung von NICHTSNUTZ sofort zu durchsuchen, um das Portemonnaie zu finden und sicherzustellen)

    Im vorliegenden Fall wird mit Sicherheit ein Richter Durchsuchungsbeschlüsse auf Antrag der StA erlassen haben und zwar
    gegen den Chefreporter wegen Verdachts der Bestechung und gegen den Beamten wegen des Verdacht der Bestechlichkeit.
    Da der Chefreporterseinen Arbeitsplatz in den Redaktionsräumen der MP hat, wird der Richter auch die Durchsuchung seines Arbeitsplatzes beim Unverdächtigen (Redaktion MP) angeordnet haben.
    Zum Fall äußere ich mich noch nicht, da keine genauen Fakten vorliegen.
    Aber jetzt schon Verstoß gegen die Pressefreiheit zu schreiben ist ein Unding.
  8. #8

    Das LKA ermittelt

    gegen den Journalisten wegen des Verdachtes einer Straftat. Da gibt Durchsuchung und Beschlagnahmung. Ist das den Damen und Herren der "Morgenpost" denn neu?
  9. #9

    voll daneben

    Genau wie bei der völlig illegalen Razzia hier:http://meedia.de/fernsehen/razzia-bei-akte-redaktion-war-rechtswidrig/2011/09/07.html
    Das LKA Berlin ist in dieser Hinsicht anscheinend schmerzbefreit.....als ob ein Spitzel eine ordentliche Rechnung stellen würde....wie lächerlich ist das denn bitte?


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