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Berufungsurteil: Gericht kippt Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger

Kein automatischer Ausschluss von Sportwetten*für Hartz-IV-Empfänger: Das Oberlandesgericht Köln hat eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Eine Konkurrent wollte Wettanbieter Westlotto dazu verpflichten, Tipper mit geringem Einkommen zu sperren.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...778673,00.html
  1. #1

    !

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Berufungsurteil: Gericht kippt Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger Auf Thema
    Recht so.
  2. #2

    Alles

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kein automatischer Ausschluss von Sportwetten*für Hartz-IV-Empfänger: Das Oberlandesgericht Köln hat eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Eine Konkurrent wollte Wettanbieter Westlotto dazu verpflichten, Tipper mit geringem Einkommen zu sperren.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...778673,00.html
    Alles nur Einstweilige Verfügungen, also heiße Luft.
  3. #3

    ^^ Gut, ☺ ☻ ☺

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kein automatischer Ausschluss von Sportwetten*für Hartz-IV-Empfänger: Das Oberlandesgericht Köln hat eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Eine Konkurrent wollte Wettanbieter Westlotto dazu verpflichten, Tipper mit geringem Einkommen zu sperren.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...778673,00.html
    dann können sich jetzt wieder alle "Hartz-IV"-Basher darüber aufregend, dass das "faule" Pack welches ja von "meinem" Geld und "meinen" Steuern lebt sich auch noch in der "grenzenlosen spätrömischen Dekadenz" wieder Glücksspiele leisten darf.
    IRONIE + SARKASMUS OFF!
  4. #4

    Kein automatischer Ausschluss vom Alkoholkauf

    Spielen wir hier das bescheuerte Spiel "aber nicht versaufen, die Kohle, ja"?

    Dass Politiker nicht mehr gestalten wollen ist bedauerlich. Dagegen kommt man weder mit Stigmata noch mit populistischer Schafscheiße an.

    Da hilft nur eine E-Mail an den örtlichen Bundestagsabgeordneten.
  5. #5

    Wieso?

    Zitat von ichliebeeuchdochalle Beitrag anzeigen
    Alles nur Einstweilige Verfügungen, also heiße Luft.
    Wieso sind "Einstweilige Verfügungen " heiße Luft? Das verstehe ich nicht.

    MfG kagu
  6. #6

    .

    Zitat von kagu Beitrag anzeigen
    Wieso sind "Einstweilige Verfügungen " heiße Luft? Das verstehe ich nicht.
    Weil eine einstwilige Verfüfung nur in Kraft ist, bis ein Urteil vor einem Gericht gesprochen wurde. Das Urteil kann die EV bestätigen oder auch aufheben.

    Erst nach dem Urteil ist wirklich "Butter bei die Fische".
  7. #7

    Titelverweigerer

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kein automatischer Ausschluss von Sportwetten*für Hartz-IV-Empfänger: Das Oberlandesgericht Köln hat eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Eine Konkurrent wollte Wettanbieter Westlotto dazu verpflichten, Tipper mit geringem Einkommen zu sperren.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...778673,00.html
    Wettverbot für Hartz-IVer? Was kommt als nächstes? Konsequent wäre doch mal ein Fortpflanzungsverbot. Schließlich hat uns der olle Sarrazin beigebracht, dass die ihre Unintelligenz (die natürlich Schuld an der Arbeitslosigkeit ist) an ihre Kinder vererben.

    Schön wäre auch ein Verbot für Busse und Bahnen - wer nicht arbeitet muss auch nicht durch die Gegend gondeln. Und die Nahverkehrsmittel wären nicht mehr so schrecklich überfüllt.

    Oder ein Verbot für Freizeitangebote wie Schwimmbäder, Kinos und Sportanlagen. Wer nicht arbeitet muss sich auch nicht entspannen.

    Am konsequentesten wäre natürlich ein Aufenthaltsverbot. Schicken wir sie einfach alle nach Indien oder China. Die paar Millionen fallen bei der großen Bevölkerung in diesen Ländern echt nicht mehr ins Gewicht.

    ***Wer Ironie findet darf sie behalten***

    Es ist schon eine Frechheit. Solange man sich im legalen Bereich aufhält, soll man mit seinem Geld gefälligst machen dürfen was man will. Das Problem beginnt erst beim Gewinnen. Denn natürlich müssen Hartz-IVler Gewinne angeben. Es geht nicht an, dass der Staat für Leute zahlt, die hintenrum Geld zusammengewinnen.
  8. #8

    Gewinne müssen angegeben werden

    Zitat von Indigo76 Beitrag anzeigen
    Wettverbot für Hartz-IVer? Was kommt als nächstes? Konsequent wäre doch mal ein Fortpflanzungsverbot. Schließlich hat uns der olle Sarrazin beigebracht, dass die ihre Unintelligenz (die natürlich Schuld an der Arbeitslosigkeit ist) an ihre Kinder vererben.

    Schön wäre auch ein Verbot für Busse und Bahnen - wer nicht arbeitet muss auch nicht durch die Gegend gondeln. Und die Nahverkehrsmittel wären nicht mehr so schrecklich überfüllt.

    Oder ein Verbot für Freizeitangebote wie Schwimmbäder, Kinos und Sportanlagen. Wer nicht arbeitet muss sich auch nicht entspannen.

    Am konsequentesten wäre natürlich ein Aufenthaltsverbot. Schicken wir sie einfach alle nach Indien oder China. Die paar Millionen fallen bei der großen Bevölkerung in diesen Ländern echt nicht mehr ins Gewicht.

    ***Wer Ironie findet darf sie behalten***

    Es ist schon eine Frechheit. Solange man sich im legalen Bereich aufhält, soll man mit seinem Geld gefälligst machen dürfen was man will. Das Problem beginnt erst beim Gewinnen. Denn natürlich müssen Hartz-IVler Gewinne angeben. Es geht nicht an, dass der Staat für Leute zahlt, die hintenrum Geld zusammengewinnen.
    Gewinne müssen angegeben werden, daß ist bereits heute Gesetz. Natürlich wird kaum jemand einen Kleingewinn, der in bar ausgezahlt wird, angegeben, denn da kommt keiner dahinter. problematisch sind die mittelgroßen Gewinne von einigen Tausend Euro, da diese (bei Überweisung) angerechnet werden, jedoch nicht dauerhaft aus der Hilfebedürftigkeit befreien. Dagegen wird niemand ein Problem haben, einen Jackpot von über einer Mio Euro anzugeben, weil er sich dann endlich mal mit einem "Ätsch, Ätsch" von seinem persönlichen "Kunden-Schikanierer" auf dem Amt dauerhaft abmelden können.
  9. #9

    ich frage mich,

    wieviele gerichte noch irgendwelchen mist entscheiden, der dann in anderer instanz wieder gekippt wird. die jeweiligen richter und justizangestellten müssten für solche falschentscheidungen mit ihren gehalt haften bis hin mit ihrem privatvermögen.


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