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Berufungsurteil: Gericht kippt Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger

Kein automatischer Ausschluss von Sportwetten*für Hartz-IV-Empfänger: Das Oberlandesgericht Köln hat eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Eine Konkurrent wollte Wettanbieter Westlotto dazu verpflichten, Tipper mit geringem Einkommen zu sperren.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...778673,00.html
  1. #20

    ...

    Zitat von xvulkanx Beitrag anzeigen
    Man sollte diese Automaten nur in Gang setzen dürfen,
    wenn man eine Karte eistecken würde mit der man sich ausweisen würde. Bei Spielsüchtigen könnten dann alle
    Automaten in Deutschland gesperrt werden. Ebenso sollte
    bei anderen Glückspiele und Wetten verfahren.
    Als Gedankenspiel interessant; aber leider in der Realität ohne Wirkung. Sehen sie sich das Beispiel Prohibition in den USA an. Ein vollständiger Verbot legaler Glücksspiele für Süchtige hätte nur zur Folge, dass das Angebot an illegalen Glücksspielen auf das Hundertfache ansteigen würde. Nicht ein einziger Süchtige würde auf diese Weise vom Spielen abgehalten werden. Der Unterschied ist, dass beim illegalen Glücksspiel die Gewinnchance sehr viel geringer ist. Der Süchtige würde also noch schneller in den Ruin getrieben werden.
  2. #21

    ???

    Zitat von DJ Doena Beitrag anzeigen
    Weil eine einstwilige Verfüfung nur in Kraft ist, bis ein Urteil vor einem Gericht gesprochen wurde. Das Urteil kann die EV bestätigen oder auch aufheben.

    Erst nach dem Urteil ist wirklich "Butter bei die Fische".
    Gerichte erlassen aber nicht leichtfertig Einstweilige Verfügungen im Sinne von "heisser Luft"! Wenn Sie mit einer Einstweiligen Anordnung oder Verfügung vor Gericht Erfolg haben, dann lässt das i.d.R. auch Rückschlüsse über den Ausgang der Hauptverhandlung zu!
  3. #22

    Sozialer Bundesstaat Art 20 I GG

    Zitat von DJ Doena Beitrag anzeigen
    Kritiker würden anmerken, dass es nicht wirklich ihr Geld ist. Hartz IV wird ihnen gegeben, damit sie ...
    Wie jedem Beamten oder Angestellten im öD oder Menschen in der Privatwirtschaft, Rentnern uam auch Geld gegeben wird.

    Es I S T wirklich deren Geld, sie haben darauf einen rechtlichen Anspruch, das hat das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 nochmals eindeutig klargestellt. Sie müssen nur zB die Leitsätze lesen ...
    http://www.bundesverfassungsgericht....bvl000109.html
  4. #23

    ...

    Zitat von xvulkanx Beitrag anzeigen
    Die Mehrheit der Alg2-Empfänger verdienen z.B. durch einen
    Minijob oder gar eine gering bezahlte Ganztagstätigkeit
    hinzu (Selbstbehalt 100 € + 20% darüber) oder bekommen eine
    Aufwandsentschädigung für einen 1-Euro-Job.
    Es geht aber nicht um H4ler im speziellen sondern um Geringverdiener im Allgemeinen.
  5. #24

    ...

    Zitat von s-n-a-f-u Beitrag anzeigen
    Gerichte erlassen aber nicht leichtfertig Einstweilige Verfügungen im Sinne von "heisser Luft"! Wenn Sie mit einer Einstweiligen Anordnung oder Verfügung vor Gericht Erfolg haben, dann lässt das i.d.R. auch Rückschlüsse über den Ausgang der Hauptverhandlung zu!
    Klar und das Urteil eine Instanz zuvor wurde auch nicht leichtfertig gefällt. Es steht also erst einmal 1:1, Verlängerung möglich.
  6. #25

    Übersetzung

    Zitat von RosaHasi Beitrag anzeigen
    ich bin zwar ganz klar gegen dieses schwachsinnige verbot, aber sie haben da etwas ganz klassisch falsch übersetzt.

    happiness ist nicht glück. happiness ist in diesem kontext zufriedenheit (glücklich) und nicht glück (chance).
    Ich habe gar nichts übersetzt.

    The Pursuit of Happiness wird allgemein mit der Formulierung "Streben nach Glück" übersetzt.
  7. #26

    Hartz-IV-Gegner wird dies nicht freuen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Kein automatischer Ausschluss von Sportwetten*für Hartz-IV-Empfänger: Das Oberlandesgericht Köln hat eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Eine Konkurrent wollte Wettanbieter Westlotto dazu verpflichten, Tipper mit geringem Einkommen zu sperren.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...778673,00.html
    Das Oberlandesgericht hat richtig gehandelt. Als Hartz-IV-Empfänger möchte ich keine Einschränkung meiner privaten Freiräume erleben. Dazu gehört auch, dass ich beliebig wetten kann. Das wird die "Hartz-IV-Feinde" nicht freuen, aber das ist eben auch Teil der Demokratie. Es gibt wirklich keinen vernünftigen Grund, diese ohnehin stark benachteiligte Gruppe unserer Gesellschaft derart zu behandeln und zu disziplinieren.
  8. #27

    Kleiner Irrtum

    Zitat von Indigo76 Beitrag anzeigen
    Es ist schon eine Frechheit. Solange man sich im legalen Bereich aufhält, soll man mit seinem Geld gefälligst machen dürfen was man will.

    Wie kommen Sie denn darauf, dass das Ihr Geld ist - Sie haben doch gar kein Einkommen! Es ist das Geld des Steuerzahlers und ich wäre sehr dafür, dass es verboten wäre, dieses Geld zu verzocken. Nach Ansicht Vieler reicht ALGII ja hinten und vorne zum Leben nicht aus, wie kann da fürs Wetten etwas übrig sein?!

    Zitat von Indigo76 Beitrag anzeigen
    Es geht nicht an, dass der Staat für Leute zahlt, die hintenrum Geld zusammengewinnen.
    Fast richtig. Wenn Sie schreiben: Es geht nicht an, dass der Staat Geld an Leute ohne eigenes Einkommen umverteilt, die hintenrum Geld zusammengewinnen haben Sie vollkommen Recht.
  9. #28

    oooo

    Zitat von Crom Beitrag anzeigen
    Es geht aber nicht um H4ler im speziellen sondern um Geringverdiener im Allgemeinen.
    nein auch das nicht. es ging um wett/spieleinsätze die im gegensatz zu den finanziellen möglichkeiten des wetters/spielers stehen.

    das kann auch menschen betreffen, die ein hohes einkommen haben, aber das mehrfache dessen verwetten/verspielen.
  10. #29

    Steuergelder

    Zitat von hierro Beitrag anzeigen
    Das Oberlandesgericht hat richtig gehandelt. Als Hartz-IV-Empfänger möchte ich keine Einschränkung meiner privaten Freiräume erleben. Dazu gehört auch, dass ich beliebig wetten kann. Das wird die "Hartz-IV-Feinde" nicht freuen, aber das ist eben auch Teil der Demokratie. Es gibt wirklich keinen vernünftigen Grund, diese ohnehin stark benachteiligte Gruppe unserer Gesellschaft derart zu behandeln und zu disziplinieren.
    Ich bin zwar kein Fan davon wenn Empfänger von staatl. Hilfen so mit ihrem Geld umgehen, aber wenigstens zahlen sie somit einen Teil ihrer Hilfen, über die hohe Versteuerung der Lotterie, wieder an den Staat zurück.








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