Na ist doch günstig, mal fix de Privatinsolvenz abgegeben und schon ist bei Entlassung aus dem deutschen Luxusknast wieder alles in Butter!
dapdEr zündete aus Sozialneid vorwiegend teure Autos in der Hauptstadt an: Ein Brandstifter ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 28-Jährigen in mehr als hundert Fällen schuldig.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...825481,00.html
Na ist doch günstig, mal fix de Privatinsolvenz abgegeben und schon ist bei Entlassung aus dem deutschen Luxusknast wieder alles in Butter!
Nein nein, Herr Doktor Fuzzi, da kann ich Sie beruhigen: Auch nach der Entlassung aus dem Luxusknast wird für den Angeklagten nichts in Butter sein. Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen bleiben nämlich auch bei Erteilung der Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren bestehen, § 320 Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung).
Butter , für solch einen schrägen (Feuer)Vogel ,wünschte ich mir ganz einfach die gute ,alte und vielfachbewährte Bastonade . Auch oder weil es gewissen Gutmenschen nicht gefällt ,aber bei solch asozialem Gesindel unter Garantie , Wirkung zeitigt . Soviel zum Thema justiziable "Nachhaltigkeit" !
gebe Ihnen recht, dass mich das Urteil zu den U-Bahnschlägern entsetzt hat und eine wesentlich höhere Haftstrafe angemessen wäre. Dennoch sollten hier doch keine miteinander aufgerechnet werden. Als Exempel für alle anderen Hobby-Zündler (aus was für ideologisch-schwachsinnigen Gründen auch immer sie das tun) war das Urteil genau richtig. Und im übrigen haben auch schon andere Foristen richtig festgestellt, dass es eben nicht nur Nobelfabrikate waren die brannten, sondern eben auch die Massenware-Autos normaler Leute.
"Aus Sozialneid"…*macht neuerdings das Brandstiften reich und erfolgreich? Da hab ich wohl was verpasst… ist auch besser so…
Na auf jeden Fall hat er nun seinen sozialen Aufstieg!
Durch lange Haftstrafen werden die verursachten Kosten nur höher, ich hielte Zwangsarbeit für viel wirksamer. Obwohl es genügend Arbeit gäbe, ist so ein Mensch nicht dazu verurteilt, Schaden wieder gut zu machen, ein Fehler im System. Wer als Sprayer ein Haus verunstaltet, muss es nicht sauber machen, sondern bekommt eine Strafe, die den Staat viel Geld kostet.
MfG. Rainer
Da man es ja häufig liest, in Deutschland herrscht auch im Gefängnis Arbeitspflicht. Geregelt in § 41 StrVollzG.
Wer sich der Zwangsarbeit verweigert, davon spricht selbst das Grundgesetz in Artikel 12 Abs. 3, muss in aller Regel damit rechnen, an den Haftkosten beteiligt zu werden. Jeden Monat fallen dann ca. 360 Euro für Unterbringung und Verpflegung an.
Weitere Sanktionen sind die Regel: Angefangen beim Entzug des Fernsehers, über Beschränkung der Teilnahme an Freizeitaktivitäten innerhalb der Anstalt und Einschränkungen eventueller Vollzugslockerungen; vor allem aber keine Möglichkeit, sich Dinge wie Tabak oder Kaffee zu kaufen, denn Nahrungsmittel dürfen nur vom Arbeitsentgelt erworben werden (§ 22 StrVollzG).