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Bei Stuttgart-21-Stopp: Baden-Württemberg drückt Schadenersatz an die Bahn
Ein neues Gutachten macht einen Stopp von Stuttgart 21 für die Grünen und die Gegner in Baden-Württemberg noch attraktiver: Bislang wurden die etwaigen Ausstiegskosten auf 1,5 Milliarden Euro beziffert - offenbar liegen sie jedoch bei nur 350 Millionen. Die Deutsche Bahn sieht das anders.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...795773,00.html
- #40 04.11.2011 07:27 von
Wahrheit und Lüge
Nun, es ist immer eine gesunde Spepsis gegenüber jedweder Veröffentlichung von beiden Gruppen oder auch einer vielfach bei diesem Thema viel zu unkritischen Journaille geboten - nur, lieber Happy, und dies müssen auch die Befürworter ehrlicherweise einräumen - bisher ist Lug und Trug, verschleiern und tricksen und insbesondere ein arbeiten mit falschen oder nur halbwahren Zahlen eindeutig ein nachgewiesenes Privileg der Deutschen Bahn und dem S-21-Informationsbüros und nicht von Herrn Herman oder des Aktionsbündnisses. Also tut jetzt nicht so...
- #41 04.11.2011 07:45 von
@Stephantastisch
Der Bund mit der Bahn allein wird den Bahnhof nicht bauen, das ist schon mal klar.
Merkels Statement dazu:
Im übrigen ist das Projekt „Stuttgart 21“ kein Bedarfsplanvorhaben. Der Bund beteiligt sich hieran finanziell mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Mio. €. Das entspricht den Kosten, die für die Einbindung des Bedarfsplanvorhabens „Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“ in den Knoten Stuttgart als „Sowieso-Kosten“ erforderlich gewesen wären. Über den genannten Festbetrag hinaus übernimmt der Bund für Stuttgart 21 keine Kostensteigerungen. - #42 04.11.2011 07:58 von
@fourchette
Richtig, schauen Sie sich mal den geschlängelten Streckenverlauf an, nur damit Stuttgart mit Flughafen überhaupt erreicht werden kann. S21 kostet mit Flughafenhalt etwa 8 Minuten. Man kann sogar sagen, die NBS-Ulm ist nötig, damit durch S21 keine Verlangsamung der Ost-West Strecke zu Buche schlägt.
Wobei auch gesagt werden muß, für Aus und Umsteiger kann es schneller werden, je nachdem, wo sie hinwollen. - #43 04.11.2011 08:20 von Rainer Daeschler
Rückabwicklung
Bei ca. 75% der Flächen konnte man tatsächlich auf eine Rückabwicklung verzichten, darunter auch die Gleisflächen des seit 30 Jahren stillgelegten Rangier- und Abstellbahnhofs. Das wird aber nicht thematisiert, um die Drohkulisse der Bahn von von 1,5 Mrd. € zu unterstützen, die ca. zur Hälfte auf die Grundstückskosten basiert. Dass die dabei auch noch doppelt gerechnet werden (Grundstücke behalten und Verkaufserlös vom Land ersetzt bekommen), das ist ein anderes Thema.
- #44 04.11.2011 08:23 von
@trafowärter
Stimmt, sogar einschließlich der durch gutes Finanzmanagement erzielten Renditen.
Es sollen 150ha durch S21 frei werden. Da ist der Güterbahnhof (75ha) mit dabei. Diese 75ha bleiben auch ohne S21 frei.
Richtig, dort kann auf eine Rückabwicklung verzichtet werden. Es müssen aber beide Partner einverstanden sein, ein Vertrag gilt sonst als Bündel oder gar nicht.
Bei S21 sind 25ha nur noch als Stadtpark zu gebrauchen weil darunter Bahnhofsanlagen sind. Ein Naherholungsgebiet in Stuttgart ist zwar nicht schlecht. Aber diese 25ha sind unverkäuflich, also praktisch wertlos, nachdem Stuttgart die Fläche gekauft hat. Die Bahn bekommt noch die kostenlosen Lichtkuppeln nach oben als Draufgabe.
Die Bahn fährt oberirdisch auf eigenen Grundstücken, unterirdisch im kostenfreien Niemandsland. Bei der Planung von S21 wird dieser Vorteil stillschweigend als Geschenk vorausgesetzt, um bei der Rückabwicklung als Verlust gesehen zu werden? Ich habe Verständnis dafür, das die Bahn darüber traurig ist, ein Verlust gegenüber dem Stand vorher ist es nicht.
Aber die ganzen Diskussionen könnte die Bahn beenden. Es geht den meisten doch darum, das den genannten Kosten nicht getraut wird.
Wenn Grube ein rechtssicheres Papier unterschreibt, daß die Bahn sich sicher ist, das der Kostenrahmen von 4,5 Mrd€ bei mindestens 30%iger Leistungssteigerung eingehalten wird und deshalb für alle Mehrkosten eintritt, dann sind doch fast alle zufrieden.
Warum wird Grube aber so etwas nicht unterschreiben? - #45 04.11.2011 08:47 von
- #46 04.11.2011 08:57 von Rainer Daeschler
- #47 04.11.2011 08:59 von
- #48 04.11.2011 09:02 von
Neeee...
Er ist der EINZIGE der das denkt. Im Verfassungsrecht gibt es einige Streitpunkte bei denen Professoren immer mal wieder "ausreißen" und abenteuerliche Thesen vertreten.
Am Ende, und jetzt kommt der größte Witz, hätte die Verfassungswidrigkeit zivilrechtlich nahezu die Gleichen Rechtsfolgen wie das Kündigungsgesetz - mit dem Unterschied, dass in ersterem Falle der Schadensersatz auf das negative Interesse reduziert werden würde, insofern weder Vertragsstrafen noch Gewinnkalkulationen in die Summe einfließen würden. Dies würde aber nur für den Teil von dem Bund bewilligten und unterzeichneten Verträge gelten - und dass sind wahrscheinlich gar keine. Am Ende müsste das Land die Mehrkosten tragen, weil dies die sinnhafte Folge der Argumentation wäre.
Dennoch wäre das Land schadensersatzpflichtig. - #49 04.11.2011 09:06 von
...
War ja klar, dass so dümmliche Statements der Befürworter folgen werden.....
Den Studien der BAHN glauben Sie? Obwohl die Bahn nachgewiesen die Zahlen geschönt hat?
Naja, es muss auch solche Leute geben.....
Die WAHRHEIT kann heute noch garniemand kennen!
Denn die tatsächlichen Kosten werden wir erst kennen, wenn entweder gebaut oder gestoppt wird.
Dass der Stopp allerdings günstiger ausfallen wird als der Bau, das ist mittlerweile durch viele Studien belegt.
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