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Behandlungsfehler : Tausende Patienten beschweren sich bei der Ärztekammer
dapdDie Gutachterstellen der Ärztekammern geben immer mehr Patienten im Streit über Behandlungsfehler recht. Die Zahl der geschädigten Patienten und der Beschwerden ist 2011 gestiegen. Doch die Dunkelziffer ist hoch, der Weg für die Patienten beschwerlich.
http://www.spiegel.de/gesundheit/dia...839690,00.html
- #1 19.06.2012 13:29 von
Ach ja?
Müssen wieder mal medienwirksam die Ärzte dran glauben, indem man vielleicht 0.1% aller Heilbehandlungen als fehlerhaft tituliert! Und was ist mit den hundertausenden ärztlichen Eingriffen, die erfolgreich waren? Über die redet natürlich keiner! Oh Gott, die Medien meinen wirklich, sie könnten alles und jeden schlecht machen!
- #2 19.06.2012 13:35 von
Gierhälse
Das Problem ist doch, dass die vielen Behandlungsfehler der Patient ausbaden muss und so gut wie keinen Schadenersatz bekommt. In anderen Branchen muss man für gemachte Fehler bezahlen, nur die gierigen Ärzte wollen sich drücken.
- #3 19.06.2012 13:42 von
So ein Blödsinn! Schadensersatzansprueche sind auf diesem Sektor mit genauso viel Aufwand verbunden wie in vielen anderen Bereichen. Bezahlen will keiner gerne! Immer wieder die
Eier von den gierigen Ärzten, schon Mist wenn man so unter sozialneid leidet!
Das dumme ist bei arztfehlern die unumkehrbarkeit und die Konsequenzen für den Patienten. Fehler passieren leider immer wenn Menschen etwas tun, wichtig ist nur, wie man damit umgeht... - #4 19.06.2012 13:42 von
- #5 19.06.2012 13:42 von
Aua!
Und wenn´s bei Ihnen mal irgendwo "Aua, Aua" macht und sie natürlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen, gehen Sie zum Bäcker, oder? Ich bin für die Einführung "südeuropäischer Systeme", wo man für ärztliche Leistungen bezahlen muss (wie z.B. bei jedem Anwalt oder Automechaniker) und nicht in dieser unsäglichen Abholermentalität nur nimmt und Ansprüche hat.
- #6 19.06.2012 13:43 von
- #7 19.06.2012 13:44 von
Habe nach einem
Behandlungsfehler meines Zahnarztes geklagt.
Durch nachweisliche (4 Gutachter) Fehlbehandlungen habe ich 3 Zähne verloren.
Die Beweislast lag bei mir.
Natürlich hat man als Patient das Recht, seine Behandlungsakte einzusehen.
Der Arzt seinerseits kann sie aber ganz schnell als verloren gegangen melden.
Hat er nicht die entsprechende Sicherheitskopie, bekommt er eine kleine Geldstrafe.
Also hat man nichts in der Hand - Röntgenaufnahmen und so weiter gehören immer dem Krankenhaus/ der Praxis.
Man darf sie ansehen, aber nicht mitnehmen.
Kopieren geht nur, wenn die Akte noch auffindbar ist.
Vor dem Hintergrund hat man eine schlechte Ausgangsposition.
Nach knapp 3 Jahren mit Gutachten, Gegengutachten, Gutachten für das Gegengutachten, Gutachten von der Krankenkasse usw. habe ich dann 2.000,- € Entschädigung bekommen.
Die haben dann nicht mal für den Zahnersatz gereicht.
Im Übrigen habe ich im Zuge der Verhandlungen mal die Abrechnung des Arztes an die Krankenkasse einsehen dürfen.
War sehr erleuchtend, wenn bei jeder Behandlung (17 in 20 Monaten) eine Röntgenaufnahme abgerechnet wurde, aber dann keine vorgezeigt werden konnte vor Gericht.
Und ich konnte mich auch nur an 2 Aufnahmen erinnern.
Auch an andere Behandlungen, die abgerechnet wurden, konnte ich mich nicht erinnern.
Fazit: ein langer, steiniger Weg liegt vor einem, wenn man gegen die Götter in Weiß klagt.... - #8 19.06.2012 13:47 von
Lächerlich
Wie oft verschwindet eine Schere in Bauchraum? Dieses reißerische Foto hilft niemandem, außer den Werbeeinnahmen der Online-Medien.
Wenn die Klagerei wegen Nichtigkeiten so weiter gehen, dann werden die Kosten für die Krankenkassen bald sehr gering werden, weil es keine Ärzte mehr geben wird. Denn merke, keine Behandlung, keine Kosten, keine Fehler. Beten war immer schon erfolgreicher. :(
Wir sehen die Entwicklungen deutlich bei freien Hebammen, gravierender, aber weniger auffällig ist der Dokumentationswust. Anstatt sich um Patienten zu kümmern, werden seitenlange Berichte geschrieben. Es wird immer lächerlicher. - #9 19.06.2012 13:47 von
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