Behandlungsfehler : Tausende Patienten beschweren sich bei der Ärztekammer

dapdDie Gutachterstellen der Ärztekammern geben immer mehr Patienten im Streit über Behandlungsfehler recht. Die Zahl der geschädigten Patienten und der Beschwerden ist 2011 gestiegen. Doch die Dunkelziffer ist hoch, der Weg für die Patienten beschwerlich.

http://www.spiegel.de/gesundheit/dia...839690,00.html
  1. #60

    Wenn Fehler passieren offen damit umgehen

    Fehler passieren, keine ist unfehlbar.
    Nach 30 Jahre Klinikpraxis ist das jedem klar.
    Ob Neuling, Facharzt oder Oberarzt -keiner ist davor gefeit.
    Die Strukturen die dazu führen ,sind manigfaltig ( Stress, Uberforderung, mangelnde Information, Zeitdruck, schlechte Organisation ect )
    Aber anstatt diese Strukturen zu hinterfragen,kritisch zu bewerten und zeitnah zu ändern, herrscht immer noch die Kultur des Verschleierns, Abwiegelns und Aussitzen.
    Der Assistenz wird von Chef einen Kopf kürzer gemacht, Der OA fühlt sich eigentlich nicht zuständig und der CA nimmt sich fein raus. Interne Selbstkritik ? Eine Ausnahme. Lösungsvorschläge ? Belächelt.
    Meist wollen die Patienten doch nicht mehr als eine offene Aufklärung des Vorgangs und ein Eingeständnis des Fehler ( soweit nicht vital ernsthaft ) schadensfolgend.
    Durch verweigerte Kommunikation, Verweigerung der Fehler Benennung , wird der Pat. doch in die hilflose Rolle gedrängt und dem entsprechend aggressiv erfolgt dessen Reaktion.
    Als Ana-Fachschwester wurde mir die " falsche Seite" operiert, Op Erfolg dementsprechend ..null.
    US-Bild präop und Bild postop zeigt gleichen Befund.
    Operativer OA weigerte sich trotz Bildbeweis jeglicher Einsicht eines Fehler. Was soll Pat. da machen ? Trotz Verständnis das solche Fehler im Programm ab 15: 30 passieren können, keine Entschuldigung, kein Einsehen das die Omnipotenz ihre Grenzen hat.
    Da bleibt einem doch die grosse Welle um dieser Aroganz entgegen zutreten. Schlichtung-Verschwundene Akten, Gericht und Urteil folgt - ein hoher Preis für fehlende Selbstkritik.
    Funktionierende Riskmanagment , Kommunikation auf Augenhöhe und " mehr Mensch" würden viele Fehler und rechtliche Konzequenzen vermeiden.
  2. #61

    Gesundheit

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Gutachterstellen der Ärztekammern geben immer mehr Patienten im Streit über Behandlungsfehler recht. Die Zahl der geschädigten Patienten und der Beschwerden ist 2011 gestiegen. Doch die Dunkelziffer ist hoch, der Weg für die Patienten beschwerlich.

    Ärztepfusch: Mehr Patienten durch Ärztefehler 2011 zu Schaden gekommen - SPIEGEL ONLINE
    Was bringt den Doktor um Lohn und Brot?
    Die Gesundheit und der Tod.
    Darum hält der Arzt, auf dass auch er lebe,
    uns zwischen beiden in der Schwebe.
  3. #62

    Mündige Patienten für dumm verkauft

    Es wird langsam allerhöchste Zeit, dass Patienten kritisch und mündig werden. Viele medizinische Fehler lassen sich vermeiden, wenn sich Patienten nicht mehr von den Ärzten wie unmündige kleine Kinder behandeln lassen, sondern Maßnahmen oder medizinische Indikationen hinterfragen und die Weißkittel nicht ehrfurchtsvoll und ängstlich als unfehlbare Götter betrachten.

    Die Realität: Wenn ich als Patient einmal eine Maßnahme oder ein Medikament hinterfrage, oder wenn ich vom Arzt mal etwas näher erklärt haben möchte, dann wird man gleich wie ein Aussätziger behandelt. Die Autorität und Unfehlbarkeit der Weißkittel darf nicht angetastet werden, koste es was es wolle. Wir hörigen Patienten haben einfach nur zu gehorschen. Es gibt zu wenig Ärzte, die Patienten auch als mit-arbeitenden und mit-denkenden Partner sehen.

    Ich habe es zweimal erlebt: Als ich bestimmte Maßnahmen hinterfragte und erklärt haben wollte, sagte man zweimal zu mir: "Ich habe den Eindruck, Sie haben kein Vertrauen zu mir. Ich empfehle Ihnen deshalb einen Arztwechsel!" So einfach ist das!

    Aber angesichts der heutigen Informationsvielfalt sollten die Weißkittel auch mal davon ausgehen, dass sie mit uns nicht unaufgeklärte Hörige vor sich haben, sondern mündige Patienten. Das haben Ärzte bisher genauso wenig erkannt, wie Politiker. Die glauben auch noch immer, uns für dumm verkaufen zu können.
  4. #63

    Psychisch Krank

    Fibromyalgie (M79.7), Multiple Chemische Sensibiltität (T78.4), Bleivergiftung (T56.9) und Chronisches Fatique Syndrom (G93.3)
    Wer in diesem Land eine, oder wie ich alle diese Krankheiten hat, der ist laut Gutachten psychisch krank.
    Ich stelle den Geisteszustand dieses Arztes in Frage, wenn er noch nicht mal weiss, dass Psychische Krankheiten laut ICD Code mit F beginnen.
    Folge dieser Verwirrung: ALG 1 aber vollschichtig arbeitsfähig - allerdings mit Einschränkugen, die so breit gefächert sind, dass dieser Arbeitsplatz erst noch erfunden werden muss.
  5. #64

    Schlechter Rat

    Zitat von Hokuspokus Beitrag anzeigen
    Mein Rat an alle medizingeschädigten Leser hier:
    1.Besorgen Sie sich zunächst - unter einem Vorwand - alle Unterlagen vom Arzt - die "verschwinden" nämliche gerne mal, sobald ein Verfahren läuft.
    2. Wenn es was Ernstes war, sparen Sie sich das Schlichtungsverfahren - Es ist Zeitverschwendung.
    3.Nehmen Sie sich einen Fachanwalt, der NUR Patienten vertritt! Und nehmen Sie sich einen verdammt guten.
    4.Klagen Sie gleich vor Gericht. Lassen Sie sich nicht veräppeln.
    5.Wenn Sie Gutachten brauchen, denken Sie auch ruhig mal ans Ausland. Da sind die Krähen bunter.
    Wer schlechte Ratschläge sucht, wird von Ihnen gut bedient.

    1. Das "Verschwinden" habe ich noch nie erlebt. Als Patient haben Sie selbstverständlich Anspruch auf Einsicht und können sich Kopien fertigen lassen.

    2. Das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens unterscheidet sich in der Praxis so gut wie nie vom Prozessausgang. Für den Patienten gibt es nichts Besseres als die Durchführung des Schlichtungsverfahrens.

    3. Fachanwalt für Medizinrecht ist schon richtig. Anwälte, die nur Patienten vertreten, sind im Zweifel aber eher nicht die besseren.

    4. Völliger Unsinn. Eine Klage macht nur Sinn, wenn a) das Schlichtungsverfahren Erfolg hat, die Versicherung aber nicht zahlt, oder b) der Arzt das Schlichtungsverfahren verweigert.

    5. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist -Ärzte betreffend- Schnee von vorvorgestern. Die von den Schlichtungsstellen eingeholten Gutachten, die Fehler feststellen, belegen dies eindrucksvoll. Da gibt es deutliche Worte.
  6. #65

    Mythen und Falschwissen

    Heute morgen wirft mir der Sohn einer vor kurzem verstorbenen Patientin vor,ich sei schuld,weil seine Mutter verstorben ist.

    Es handelte sich um eine 80-jährige Frau mit einer schwerstgradigen Herzschwäche und zahlreichen anderen Begleiterkrankungen.Sie wurde von mir sehr intensiv betreut inkl.Hausbesuchen und bekam alle Medikamente, die notwendig waren.Sie war regelmäßig in Mitbehandlung bei einen Kardiologen.Immer wieder war sie im Krankenhaus,weil der Zustand dekompensierte und konnte jedes Mal nur mühsam wieder stabilisiert werden.Letztlich ist sie an einer Lungenentzündung verstorben.Medizinisch gesehen ist es ein Wunder,daß sie so lange gelebt hat.

    Doch ein Vorwurf des Sohnes war jetzt,daß seine Mutter u.a. Diuretika (entwässernde Medikamente) bekommen hat,das sei ein Fehler gewesen.

    Tatsächlich gehört diese Medikamentengruppe zur leitliniengerechten Therapie der Herzschwäche mit an erster Stelle.Aber irgendwo im Internet hat der Sohn gelesen,daß Diuretika schädlich sind.Davon ist er jetzt überzeugt.Er will jetzt gegen mich klagen.
    Leider ist es mir nicht gelungen,den Sohn von der schweren Erkrankung der Mutter,die letztlich dann irgendwann zum Tode führte,zu überzeugen.

    Der Klage sehe ich relativ "gelassen" entgegen,weil ich auch im kritischen Rückblick keinen Behandlungsfehler erkennen kann.Trotzdem belastet sie mich natürlich,auch deshalb,weil ich weiß,daß auch dann,wenn offiziell kein Behandlungsfehler festgestellt wird,der Sohn davon nicht zu überzeugen sein wird.Irgendwann wird er dann in irgendeinem Internetforum vermutlich schreiben,daß seine Mutter von einem Arzt getötet worden ist,der immer noch frei herumläuft,weil eine Krähe der anderen ...
    Es tut mir leid,daß der Sohn durch seine fehlerhafte Trauerarbeit kombiniert mit Mythen und Falschwissen sein Leben belastet.Und es stört mich erheblich,daß er damit auch mein Leben belastet,denn ich darf mich jetzt um die Abwehr der Klage kümmern!
  7. #66

    Analyse

    Zitat von kupfer2 Beitrag anzeigen
    Es tut mir leid,daß der Sohn durch seine fehlerhafte Trauerarbeit kombiniert mit Mythen und Falschwissen sein Leben belastet.Und es stört mich erheblich,daß er damit auch mein Leben belastet,denn ich darf mich jetzt um die Abwehr der Klage kümmern!
    Ihre Analyse ist zutreffend. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auch noch ein Gericht damit befasst, das ein Gutachten einholt, das letztlich das, was Sie schreiben, bestätigt. Da bei dieser Einstellung des Sohns auch nicht damit zu rechnen ist, dass er es dann einsieht, wird der Sachverständige sein Gutachten auch noch mündlich erläutern müssen. Der Sohn wird auch dann nicht zu überzeugen sein. Das Gericht wird die Klage abweisen. Dann sind nach seiner Auffassung nicht nur die Ärzte unfähig, sondern auch die Richter. So kommen Queralanten zustande.
  8. #67

    Fehler passieren...

    ...Klar passieren Fehler, aber ich finde gerade in so einer Branche sollte man sich bewusst sein das es sich um Menschen handelt und nicht um irgendwelche Gegenstände! Und wenn man ein Fehler macht dann muss man die Konsequenzen ziehen und auch dazu stehen.
    Mir bringt es nichts wenn ein Arzt sich hinter Anwältin versteckt und schweigt, während mein Vater gestorben ist und das richtig anhand toller Behandlungsfehler und nicht nur einen gleich mehrere...und ich bin der Meinung das so ein Arzt nicht in so einen heikelen Job was zu suchen hat...Aber was passiert? Sie feuern den Arzt und stellen Ihn dann wieder ein siehe Bremen Mitte im Klinikum..wo Frühschen starben! Oder sie verstecken sich hinter guten Anwälten und schweigen zu allem. Es bringt mir einen geliebten Menschen nicht zurück ..aber wenn so ein Arzt weiter macht werden vielleicht auch andere Sterben, denn wenn ein Arzt untersuchungsergebnissse hat bevor er operiert wird hat er wissen müssen ob er operieren darf oder nicht ..ansonsten hätte er keinen Dr. Titel verdient zu tragen!Schliesslich lernen die das in ihrem Studium.. Wenn ich als Köchin mich hinstelle und nicht hygenisch arbeite was passiert dann wenn ein Gast Lebensmittelvergiftung kriegt? Ich würde in den Knast wandern..aber ein hoch angesehener Arzt macht Behandlungsfehler mit folgenden schweren Lebensgefährlichen oder Lebens bedrohlichen Risiken und kommt mit Nix davon... Da hilft das Aua Aua gelabber mit zum Bäcker gehen auch nicht mehr..Son dummer Spruch in meinen Augen!
  9. #68

    Behandlungsfehler

    Mein wurde 1998 an der Hüfte operiert. Die Hüfte sprang unmittelbar nach der OP im Krankenzimmer zum ersten Mal raus. Ein Oberarzt "schob" im Liegen die Hüfte wieder rein. Kaum zu Hause sprang sie erneut raus - OP. Es stellte sich heraus, die Pfanne stand auf 0 !!! statt auf 30 Grad. Jetzt musste mein Mann ein sog. Korsett tragen.Mein Mann kam in die Reha. Hier sprang die Hüfte erneut ganz raus. Wieder zurück nach Aachen, neue OP. Aber anstatt die OP nun sachgerecht durchzuführen, wurde er soweit stabilisiert, dass "nur" eine Teilluxation stattfand, d.h. wenn die Hüfte raussprang, drückte ich sie wieder rein!!! Das war kein Zustand. Mein man ließ sich in Süddeutschland zum dritten Mal operieren. Das "Rausspringen" wurde behoben, allerdings waren inzwischen Verwachsungen, Muskeln geschädigt und, und, und. Wir beschlossen gegen den Arzt zu klagen, vor allem, weil ein Uniprofessor nach Einsicht der Unterlagen der ersten beiden OP lakonisch feststellte: "So etwas darf nicht passieren!"
    Wir klagten - ein Behandlungsfehler wurde bestätigt - aber wie heißt es so schön "kein schwerer" Fehler! Inzwischen wurde mein Mann zum 7. Mal an dieser Hüfte operiert. Er kann nur kurze Strecken mit Stock gehen und lebt mit Schmweztabletten. Unser Aktionsradius ist total eingeschränkt. Was muss eigentlich passieren, dass man die Schwere eines Fehlers anerkannt bekommt???