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Becker-Prozess: Nebenkläger Buback legt Revision ein
DPADas Urteil im RAF-Prozess gegen Verena Becker wird nun auch von der Nebenklage angefochten. Michael Buback hat Revision eingelegt. Er verdächtigt Becker, die tödlichen Schüsse auf seinen Vater selbst abgegeben zu haben.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...844013,00.html
- #1 12.07.2012 12:21 von
- #2 12.07.2012 12:25 von
lassen sie es
doch einfach sein Herr Buback. In Deutschland Recht haben und Recht bekommen sind - speziell in Ihrem Fall - zwei verschiedene Dinge. Zu glauben, dass auch nur einer der RAF-Mitglieder auch nur einen Teil der Wahrheit preisgibt, ist eine Hoffnung, welche sich nie erfüllen wird. Darüber hinaus noch anzunehmen, dass sie eine gerechte Strafe erhalten haben bzw. noch erhalten werden, ist ebenso illusorisch. Sie wissen doch selbst ganz genau, dass in unserem Staat die Täter mehr Beachtung bekommen, als die Opfer. Traurig aber wahr.
- #3 12.07.2012 12:44 von
Dämliches Urteil
... und ein völlig aus dem Ruder laufender Nebenkläger. Was soll denn bitte "psychische Beihilfe" sein? Da müßte ja im Nachhinein noch jeder zur Rechenschaft gezogen werden, der seiner Zeit "klammheimliche Freude" bekundet hat; immerhin ein kaum zu beweisendes Phänomen. Und jetzt also Revision; haben die Richter etwa Fehler gemacht, und was bitte schön würde das zur Beweisführung beitragen, die erklärtermaßen in einem Revisionsverfahren nicht verändert oder erweitert werden kann? Will also heißen, daß Herr Buback dem Gericht noch eins reinwürgen will, ohne daß er auch nur die geringste Aussicht darauf hat, seiner "Wahrheit" ein Stück näher zu kommen. Also verballern wir noch ein wenig Geld, die Allgemeinheit hat's ja ...
- #4 12.07.2012 13:12 von
eben. vorher nennt kohl seine spender.
so ist es im fall kohl und so wird es auch in jedem anderen fall sein. im übrigen saßen die meisten raf-täter für ihre morde länger als vergleichbare andere mörder. der grund: politiker ermorden ist tausendmal schlimmer in diesem land, als kinder. kindermörder werden kaum noch beachtet, aber das ermorden von politikern gilt - #5 12.07.2012 13:40 von
Rechtsstaat Sicherheitspolitik
Ich freue mich, dass ein Urteil geschrieben wird. Und halte es für richtig, wenn es Revisionsgründe gibt, dass die abgearbeitet werden.
Das Verfahren und der jetzt erfolgte Richterspruch zeigen, dass der konkrete Anschlag heute nicht mehr geklärt werden kann.
Zwingend für den Sicherheitspolitikstaat als Rechtsstaat halte ich, sämtliche Fehler und Regelwidrigkeiten festzustellen, ordentlich zu dokumentieren, namentlich zu kennzeichnen, diesbezüglich der Bringschuld des Staates zu genügen und damit seine staatliche Organisation transparent und steuerbar auszulegen. Was war rechtsstaatlicher Regelbruch, was waren Strukturdefizite, was war Schicksal?
Ich hoffe, M. Buback kann ein weiteres Buch dazu vorlegen, damit die Öffentlichkeit nicht allein auf die "offiziale Rechtsstaatlichkeit" angewiesen bleibt.
Dr. Dietmar Moews, Piratenpartei Deutschland - #6 12.07.2012 15:42 von
Es geht nicht um einen "privaten Feldzug" von Buback.
Es geht vielmehr darum, aufzuklären, welche Rolle Informanten des Verfassungsschutzes in der RAF hatten.
Hierzu sind die Verfassungsschutzakten leider immer noch unter Verschluss.
In einem Rechtsstaat ist so etwas nicht zu akzeptieren.
Die Implikationen sieht man heute bei der Verquickung von Verfassungsschutz und rechtsradikaler Gewalt.
Es steht der begründete Verdacht im deutschen Raum, dass unser Verfassungsschutz bei vielen Terror-Akten ob von links oder rechts seine Hand im Spiel hatte.
Es müsste eigentlich Aufgabe des Gerichts sein, diesem Verdacht nachzugehen und ihn wenn irgend möglich glaubhaft auszuräumen.
Dass es dies nicht tut, sondern Aktenverschluss akzeptiert, weckt weitere Zweifel an unserem Rechtsstaat. - #7 12.07.2012 22:29 von
Klarstellung
Michael Buback hat in seinem Plädoyer, nachzulesen bei 3sat.kulturzeit.blog, ausdrücklich keine Strafe für Frau Becker beantragt. Mein Mann und ich sind froh, diesen Prozess nicht länger ertragen zu müssen. Wenn Rechtsanwälte der Nebenklage und der Verteidigung Revision einlegen, so haben sie das Recht dazu und sicher ihre Gründe.
Elisabeth Buback - #8 13.07.2012 09:42 von
Recht haben Sie!
Liebe Frau Buback,
kann gut verstehen, dass Sie erleichtert sind, diesen in der Geschichte der BRD einmaligen Prozess hinter sich gebracht zu haben.
Sie und Ihr Mann haben mir während der vergangenen 20 Monate über die Maßen imponiert.
Dass mein Anteil an der Wahrheitsfindung nur eine Marginalie blieb, wird auch Sie nicht verwundert haben.
Zu Erinnerung an alle, die das verfahrene Verfahren verfolgt haben: wir leben in einem Staatsfragment ( Carlo Schmidt 1949) in dem - im Unterschied uu anderen Nationen - Staatsanwälte politisch weisungsgebunden sind; also auch Bundesanwalt Hemberger.
Wünsche Ihnen gleichwohl "Glück" für die Revision.
Nils v.d. Heyde - #9 13.07.2012 18:49 von
Generalbundesanwalt Buback
Es ist absolut richtig, dass der Sohn Revision einlegt. Sein Vater und der Chauffeur sind bestialisch von linksterroristischen Verbrechern ermordet worden. Vieles ist nicht geklärt worden. Man war zwar immer bemüht, aber es ist zweifelhaft, ob tatsächlich der politische Wille vorhanden war, den Mord aufzuklären, zumal Frau Becker wohl auch Zuträger der Behörden war.
Herr Buback ist kein Michael Kohlhaas, sondern er bewegt sich auf liberalem und rechtsstaalichen Terrain. Er hat seinen Vater verloren, seine Mutter den Ehemann und beide haben das unveräußerliche Recht, darauf zu drinegn, dass der bzw. die wahren Täter gefasst und die gerechte Strafe bekommen /bekommt
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