Sie sollten sich umgehend an den Bundespräsidenten wenden.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Da waren die Herren Väter des Grundgesetzes wohl etwas gedankenlos in ihrer Geisteshaltung.

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