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Banken- und Schuldenkrise: Spaniens Tag der Wahrheit

REUTERSDie Welt blickt auf Spanien: Das Land gibt neue Staatsanleihen aus und muss vermutlich hohe Zinsen zahlen. Außerdem wird der Prüfbericht zu den Problemen der iberischen Banken erwartet. Reichen die EU-Hilfen für die Institute - oder muss das ganze Land unter den Rettungsschirm?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...840096,00.html
  1. #70

    Zahlenspiele!

    Erst kommt der IWF mit einer Schätzung von 40 Mrd. JP Morgan rechnete da schon mit 350-500 Mrd. Dann rechnen die Spanier mit 80 Mrd.
    Inzwischen, die genauen Analysen liegen noch nicht mal auf dem Tisch, werden Zahlen in einer Größenordnung von 288 Mrd. ganz offiziell gehandelt.
    Ich denke, JP Morgan ist, mit einigen Schnitzern natürlich, so erfolgreich, weil sie eine hervorragende Analyseabteilung haben. Die werden wissen wovon sie reden.
    Wenn ich mit meiner Schätzung überwiegend basierend auf JPMorgan-Daten richtig liege, wird der tatsächliche Bedarf der spanischen Banken um die 400 Mrd. liegen. Zunächst einmal, versteht sich!

    Die Frage ist natürlich, werden derartige Zahlen auch veröffentlicht, oder gibt es erstmal einen Bericht light?

    Liebe Kommentatoren, ich persönlich vermute folgendes Szenario:
    Heute abend, frühestens wenn die spanischen Anleihe-Auktionen über den Tisch sind und sich alle nach dem Mittagessen und 2 oder 3 Verdauungsschnäpsen vom neuerlichen Zinsschock erholt haben, kommen die ersten Zahlen. Sie werden sich auf dem Niveau der 288 Mrd. bewegen, einfach weil die Zahlen schon ganz offiziell gehandelt werden.
    Die Verlautbarungen werden leicht verwaschen klingen, weil die Zahlen in den nächsten Tagen nach oben korigiert werden müssen. Dazu bietet sich natürlich ein Wochende an, überhaupt wenn die Zahlen ein derartiges Ausmaß annehmen, das Spanien unter den Rettungsschirm muß.

    Aber warten wir es ab, ich drücke den Spaniern natürlich die Daumen.
    Mit Spaniern meine ich nur die gebeutelte Bevölkerung!

    Denn, wie Interessierten inzwischen bekannt sein dürfte, ist die spanische Politik mit den Banken ziemlich verbandelt, was in meinen Augen nichts anderes bedeutet, als das die spanische Politik ganz genau weiß, auf was für einer Bombe sie da sitzen!

    Leute, es ist Freitag und die Freitage werden werden seit Beginn der Eurokrise mit jeder Woche spannender!
    Aber bitte, lassen Sie sich nicht das Freitagabendbier mit Ihren Freunden versauen, selbst wenn der Euro uns mit Getöse um die Ohren fliegt, werden die Brauereien weiter Bier in Tonnen abfüllen! ;o)
  2. #71

    Eilantrag

    Zitat von qoderrat Beitrag anzeigen
    Kann das BVerfG die Regelung nachträglich kippen? Ist es nicht eher so, dass das BVerfG im Nachgang feststellt, dass die Unterzeichnung nicht Rechtens ist, die bindende Wirkung des Vertrags aber trotzdem bestehen bleibt?

    Schauen wir uns doch mal das Ergebnis des letzten .....
    Wenn unser Verfassungsgericht über den ESM Vertrag erst in einem Jahr oder so ähnlich entscheiden würde, wäre es wirklich zu spät. Möglicherweise wäre ja sogar das gesamte Stammkapital bereits zur Rettung von Staaten eingezahlt und an die Staaten geflossen.

    Es wurde heute berichtet, daß die Linke mit einem Eilantrag beim Verfassungsgericht die Unterzeichung des ESM Vertrages stoppen will. Scheint mir auch der einzig mögliche Weg zu sein. Dann wollen wir mal schauen, wie mutig Herr Voßkuhle ist. Das wäre ja ein Ding, wenn es ausgerechnet die Linke schaffen würde.
  3. #72

    Oh, vielen Dank,

    Zitat von español Beitrag anzeigen
    Die heutige Anleihen-Emission ist durch und wieder einmal hat Spanien den gewünschten Betrag erhalten (2,22 Milliarden Euro), aber natürlich wie IMMER... mit Rekordzinsen (oder Renditen für die "ach so besorgten" Investoren.

    Daten zu den Emissionen:
    A. 2-Jahres-Anleihen
    - 700 Millionen Euro in 2-Jahres-Anleihen (Fälligkeit 2014)
    - Überzeichnungsfaktor:....
    Sie entheben mich der unangenehmen Pflicht, mir die Daten selbst mühsam zusammen zu suchen!

    Vielen Dank und n schönen Tach noch! ;o)
  4. #73

    Irrefuehrung bei den "Krisen"-Benennungen

    Es wird stets so getan, als sei die "Loesung" der "Banken-&Staatsschulden"-Vielfaltkrisen, wenn es denn nur klappen wollte, DIE Loesung aller "Krisenherde" und Probleme. Ja, was fuer ein Nonsens.

    "... Zahlreiche Hauseigentümer können ihre Kredite nicht mehr zahlen, und da die Arbeitslosigkeit steigt, geraten zusehends auch Menschen aus der Mittelschicht in Zahlungsschwierigkeiten. ..."

    Nehmen wir den theoretischen Fall einer vollstaendigen "Loesung", oder "Behebung", oder wie auch immer man es bezeichnen wolle, ALLER "Banken-Staatsschulden-Ueberschuldungsprobleme" einmal an.
    Aenderte sich etwa dadurch subtanziel an den Grundproblemen des Landes, bzgl. Wettbewerbsfaehigkeit der Wirtschaft, seiner Produkte, dessen Arbeitslosigkeit und duerftiges bis aussichtsloses Investitionsumfeld fuer Unternehmen, u.s.w.? Sehe ich nicht!

    Das "Spiel" mit den Staatshaushaltungen und Staatsaufgabenfinanzierungen allein und komplett "auf Pump", also mit weiterem (Neu-)Schuldenaufbau, blieben doch genauso erhalten wie derzeit, selbst wenn alle Banken "saniert" und die Summe der Staatsschulden voellig beseitigt waeren.

    Das Schmierenspiel, dessen Folgen nun "nur" als "Banken- und Schuldenkrisen" verkauft werden sollen, ginge sodann weider von vorne los. Man haette wieder ein paar Jahre zum (Neu-)Verluste generieren dazugewonnen, und weitere Jahre zum Verschlafen von Staats- und Wirtschaftsrunderneuerungen -in (neuer) Mittaeterschaft der "EU"- abermals zusammengeraubt.
  5. #74

    Das BVerfG kann Gesetze und Verträge kippen.

    Zitat von qoderrat Beitrag anzeigen
    Kann das BVerfG die Regelung nachträglich kippen?
    Ja.
    Gültig ist der Vetrag erst wenn ihn der Präsident nach der Abstimmung im Parlament unterzeichnet und dann das zugrundeliegende Gesetz im Bundesagesetzblatt veröffentlicht ist.
    Nicht umsonst hat unser aller Gauck schon in vorauseilender Gehorsamkeit angekündigt, den ESM - Vertrag schnell unterzeichnen zu wollen.

    Das BVerfG kann nach einem Eilantrag, und dieser wurde schon von mehreren Abgeordneten angekündigt, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung bis zu seiner (des BVerfGs) Entscheidung verbieten. Dann kann das BVerfG in Ruhe entscheiden und dann eben den ESM Vertrag bzw. das Gesetz dazu als verfassungswidrig verwerfen oder nicht.
    Das Urteil auf das sie abzielen, sagt etwas ganz anderes. Nämlich dass die Regierung das Parlament über den Fortgang der ESM-Verhandlungen unzureichend informiert hat.
    Logischerweise lässt sich diese mangelhaft Informatiion im Nachhinein nicht mehr ändern. Dieses Urteil könnte jedoch bei einer Entscheidung über den ESM eine gewisse Rolle spielen, weil es die Entstehung des ESM Vertrages rügt.

    In der Sache ESM kann das BVerfG erst entscheiden, wenn der Bundestag zustimmt hat. Über nicht beschlossene Gesetze und nicht geschlossene Verträge kann kein Gericht dieser Welt im Voraus urteilen.
  6. #75

    ESM und Zustimmung des Deutschen Bundestages

    Zitat von waldgänger Beitrag anzeigen
    Der Bundestag ist im Begriff einen völkerrechlich gültigen Vertrag zu ratifizieren, in dem eben NICHT steht, dass die Zustimmung der Parlamente zu Kapitalerhöhungen notwendig ist. Hebt der Finanzminister die Hand bei einer Abstimmung über die Kapitalerhöhung ist diese definitiv beschlossen - ohne Zustimmung des Parlamentes. Deutschland muss unwiderruflich......
    Nun haben Sie doch erst einmal zugestimmt, daß ohne deutsche Zustimmung eine Erhöhung des ESM Stammkapitals nicht möglich ist. Halten wir dies doch erst einmal fest.

    Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig die Rechte des Parlament gestärkt und sogar der Bundeskanzlerin Fesseln auferlegt. Entgegen den Gepflogenheiten in fast allen Staaten kann auch unsere Bundeskanzlerin ohne vorherige Unterichtung und ggfls. Abstimmung mit dem Parlament keine Verträge abschließen welche in die Budgethoheit des Parlaments eingreifen. Selbstverständlich gilt dies auch dann, wenn vertraglich eine Erhöhung des ESM Stammkapitals vereinbart werden soll.

    Es ist völlig ausgeschlossen, daß ein deutscher Finanzminister die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes mißachtet und einfach die Hand hebt zu einer solchen Vereinbarung.
  7. #76

    Na ja,

    Zitat von qoderrat Beitrag anzeigen
    Kann das BVerfG die Regelung nachträglich kippen? Ist es nicht eher so, dass das BVerfG im Nachgang feststellt, dass die Unterzeichnung nicht Rechtens ist, die bindende Wirkung des Vertrags aber trotzdem bestehen bleibt?

    Es ist ja nicht so, dass die bisherigen Entscheidungen dadurch ungültig wurden, dass das Parlament nicht ausreichend und rechtzeitig informiert wurde. Nur bei zukünftigen Abstimmungen müssen die Fakten vorher auf den Tisch.

    Sprich, das BVerfG kann im Nachgang feststellen, die Sache mit dem ESM ist jetzt aber schlecht gelaufen und eigentlich hätte der Vertrag nicht unterschrieben und ratifiziert werden dürfen. An der Gültigkeit ändert das aber nichts mehr. So sehr ich das BVerfG auch schätze, im Endeffekt ist das ein ziemlich zahnloser Tiger.

    Um Ihnen den Tag noch ein bisschen mehr zu versauen, der Nachtragshaushalt für die erste und zweite Rate für den ESM ist schon durch den Bundestag durch:

    Bundesfinanzministerium - Pressemitteilungen - Nachtrag zum Bundeshaushalt 2012

    Die Party kann weitergehen.
    unser ach so sehr die Freiheit liebender Bundespräsident muss das Gesetz über den ESM noch unterschreiben und das BVerfG über den Eilantrag der Linken entscheiden. Schauen wir mal, vielleicht gibt es ja doch noch eine Überraschung.

    Und was die beiden Raten für den ESM anbetrifft, endlich sind wir die Kohle los, ist ja nicht so, als ob wir das Geld selbst brauchen würden, bei 2 Bill. Schulden, phh...Peanuts! ;oP
    Und wie schön still das über die Bühne ging, kein Geschrei, keine Verlautbarung in den Medien, nix!
  8. #77

    Zitat von sichersurfen Beitrag anzeigen
    Wenn unser Verfassungsgericht über den ESM Vertrag erst in einem Jahr oder so ähnlich entscheiden würde, wäre es wirklich zu spät. Möglicherweise wäre ja sogar das gesamte Stammkapital bereits zur Rettung von Staaten eingezahlt und an die Staaten geflossen.

    Es wurde heute berichtet, daß die Linke mit einem Eilantrag beim Verfassungsgericht die Unterzeichung des ESM Vertrages stoppen will. Scheint mir auch der einzig mögliche Weg zu sein. Dann wollen wir mal schauen, wie mutig Herr Voßkuhle ist. Das wäre ja ein Ding, wenn es ausgerechnet die Linke schaffen würde.
    Wahrscheinlich wird der Antrag als "unbegründet" abgewiesen. Man will sich doch keine Probleme machen.
  9. #78

    Habe ich mich...

    Zitat von ergoprox Beitrag anzeigen
    Sehr interessant. Wieso sind die Zinsen nicht niedriger bei der dargestellten Überzeichnung, also man drückt das Zinsniveau, bis Nachfrage=Angebot ist?
    ...auch immer gefragt, kann Ihnen aber leider keine Antwort darauf geben. Ich gehe sogar davon aus, daß der Ablauf wie von Ihnen angegeben vonstatten geht.

    Evtl. kann uns ein Anderer Experte über das Prozedere aufklären.

    Ich habe die Daten der Emission nur eingestellt, weil man anhand dieser Zahlen das ganze (Betrugs)-System wunderbar zu Schau gestellt bekommt.

    - Da steht eine Emission im Südlland XYZ an
    - Panikmeldungen in den Medien und Schlagzeilen von Überall her (Der Euro zerbricht, Rettungsschirm, Angeblich Besorgte Investoren, Mangelndes Vertrauen, etc., etc.)
    - Differential wird durch Verkäufe auf dem Sekundarmarkt in die Höhe getrieben (Durch Verkäufe der oftmals selben "Investoren" die dann bei der anstehenden Emission zuschlagen)
    - Emission geht über die Bühne - Mit Rekordzinsen und zigfacher Überzeichnung
    - Kurz nach der Emission, fällt das Differential der 10J-Anleihen dann wieder....

    ....und dies.... obwohl sich REIN GAR NICHTS am eigentlichen Problem verändert haben könnte (außer das Land XYZ nun seine Schulden refinanziert hat aber nun erneut an etwas anderem einsparen muss um die höheren Zinsen bezahlen zu können)

    ... und keine Frage.... Kurz vor der nächsten Emission, wiederholt sich dieses Spielchen wieder und immer wieder.

    Wir haben keine Schuldenkrise (Schuldenrückzahlung (auch im vollen Umfang) kann man verhalndeln). Hier wird nur, unter Ansetzung von knappen Terminplänen (welche dann Handlungsunfähig machen) ein Staat nach dem Anderen ausgenommen.

    Daher verwende ich ja so gerne den Ausdruck "Finanz-Terrorismus"

    MfG aus Madrid
  10. #79

    Langsam wird es lächerlich

    Zitat von sichersurfen Beitrag anzeigen

    Es ist völlig ausgeschlossen, daß ein deutscher Finanzminister die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes mißachtet und einfach die Hand hebt zu einer solchen Vereinbarung.
    Nein. Was Sie behaupten ist falsch! "Völlig" ausgeschlossen ist dies eben gerade NICHT.
    Sie können noch so oft das Gegenteill behaupten, doch beweisen können Sie Ihre Behauptung nicht.

    Nochmals: Nach dem Wortlaut des ESM Vertrages kann der deutsche Finanzminister völkerrechtlich gültig zustimmen ohne das Parlament zu befragen oder sogar gegen ein Votum des Parlamentes.

    Dass der Finanzminister und wahrscheinlich sein Kanzler nachher politisch tot wären und das BVerfG toben würde, änderte nichts aber auch gar nichts an der aus der Zustimmung resultierden Zahlungsverpflichtung Deutschlands.
    Der Finanzminister wäre eben auch nur politisch tot. Weitere Konsequenzen hätte er nicht zu fürchten aufgrund der strafrechtlichen Immunität im ESM. Die Pension könnte ihm vielleicht noch gestrichen werden.








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