Bei minus 18 Grad wurde Jennifer in Brandenburg aus dem Zug gewiesen. Sie hatte das falsche Ticket gelöst. In der Dunkelheit musste die 16-Jährige an einem geschlossenen Bahnhof ausharren. Ein Erlebnis, das ihr Weltbild erschüttert hat: "Die Schaffnerin kannte kein Erbarmen."
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,674844,00.html
Ich auch. Ich sagte ja auch nur, dass man darüber diskutieren kann.
Da haben Sie wohl Recht. Insbesondere bei wiederholten Körperverletzungsdelikten [insb. wenn §224 StGB erfüllt wird], sollte die Justiz schneller und härter reagieren.
Ja, Mann! Jaaa! Ist ja gut! Ich habe übrigens keine Sanktionen gegen die Zugbegleiterin gefordert. Ich habe nur gesagt, dass das Ergebnis [Jugendliche in der Eiseskälte abgesetzt] für mich indiskutabel ist.
Schön. Nun war es aber im vorliegenden Fall auch so, dass
1. das Gespräch vor bzw. auf dem Bahnhof KW stattfand, und
2. Jennifer ein gültiges Ticket bis KW besaß, oder jedenfalls willens und in der Lage war, ein solches zu kaufen.
Also insofern die gleiche Situation.
Womit wir dann wieder bei der paradoxen Situation wären:
- Würde Jennifer in KW freiwillig aussteigen, hätte sie keinen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen begangen und die Schaffnerin hätte keinen Grund, sie festzuhalten.
- Würde Jennifer dagegen weiterfahren, müsste die Schaffnerin gemäß Dienstvorschrift ihre Personalien aufnehmen oder, falls Jennifer sich nicht ausweisen kann oder will, die Polizei hinzuziehen.
- Sagt die Schaffnerin Jennifer jedoch, dass Ihr genau diese beiden Alternativen bleiben, so macht sich die Schaffnerin der Nötigung schuldig, weil sie Jennifer mit einem "empfindlichen Übel" (auf dem kalten Bahnsteig stehen) droht, falls sie nicht aussteigt (also der "Forderung", zu der man sie nötigt, nachkommt).
Wenn Sie das jetzt auch noch aufklären würden, wäre das wunderbar!
In der Bewertung des Ergebnisses sind wir uns ja einig, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Es kommt doch immer sehr auf die Betrachtung des konkreten Einzelfalles an. Und da komme ich im "Fall Jennifer" zu dem Ergebnis, dass hier ein riesiger Popanz mit viel heisser Luft aufgeblasen wird.
Das Mädchen wurde eben nicht "hilf- und schutzlos" in auswegloser Situation dem drohenden Kälte-Tod überlassen, sondern in einer vergleichbaren Situation zurückgelassen, in die sie sich bereits vorher, gut präpariert, freiwillig begeben hat (man darf auch davon ausgehen, dass sie bei ihrer Hin- und Herreise zuvor bereits auf kalten Bahnsteigen auf ihre Beförderung gewartet hat).
Wenn die Gesellschaft Jugendlichen ohne Begleitung oder Aufsicht den Aufenthalt im Freien / in der Öffentlichkeit bis 24:00h gestattet, kann sie auch kein Problem damit haben, dass Jugendliche abends um 22:00h mal eine Stunde an einem Bahnhof rumstehen (auch wenn es dort kalt, der Jugendliche aber angemessen bekleidet ist). Vielerorts machen die Kids das übrigens freiwillig, weil sie keine besseren Treffpunkte mehr vorfinden.
Da gab es in der Vergangenheit leider echte Fälle, die wirklich der Aufregung wert waren und die in der Konsequenz zu der berechtigten Dienstanweisung: "Kinder und Jugendliche nicht des Zuges verweisen!" mündeten.
Gegen diese Anweisung hat die Zugbegleiterin, warum auch immer, verstossen und für diesen Verstoss ist sie disziplinarisch von ihrem Arbeitgeber zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht mehr und nicht weniger.
Daraus im konkreten Fall irgendwelche Ansprüche für Jennifer abzuleiten, halte ich für völlig verfehlt.
Man muss es aber auch mal so sehen: Jemand der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, hat auch die Pflicht, sich über deren Kosten zu informieren. Hätte diese 16-jährige nur ein einziges Mal den Fahrkartenschalter am Alexanderplatz benutzt, wäre ihr der korrekte Fahrpreis bis nach Groß Köris bekannt gewesen.
In diesem Punkt sind wir uns einig.
Zu 2.: Nein, so war eben nicht. Laut SPON-Artikel wollte sie bis Groß-Köris fahren und hatte noch nicht bezahlt, auch hätte der vorhandene Barbestand für dieses gewollte Fahrtziel nicht gereicht. Auch war sie keineswegs willens, ein Ticket bis KW zu kaufen, wo nehmen Sie das her? Ob die 5,10 € wenigstens hilfsweise bis KW überhaupt gereicht hätten (worauf Sie jetzt offenbar abstellen wollen), weiß ich nicht, dies kann aber auch zur Gänze dahinstehen, denn was hätte ihr ein solches Ticket schon genützt, wenn sie doch nach G.-K. wollte? Bis KW wäre sie immer mitgekommen, denn ein Rauswurf auf freier Strecke stand ja nie zur Debatte, und weiter als bis KW hätte sie auch mit einem Ticket bis KW nun einmal nicht fahren dürfen. Oder?
Aus dem SPON-Artikel:
"So auch am vergangenen Dienstag. Um 18.30 Uhr fährt Jennifer zu Hause los, löst wie immer - weil es am Bahnhof Groß Köris keinen Fahrscheinautomaten gibt - ihre Karte bei einem Schaffner im Zug. 5,10 Euro. Kurz nach 21 Uhr klettert sie am Alexanderplatz erneut in die Bahn Richtung Cottbus, um wieder nach Hause zu fahren. [...] Fünf Fahrminuten vor Königs Wusterhausen kommt es zur Fahrscheinkontrolle. "Ich hatte 5,10 Euro aufgehoben, weil ich auf der Hinfahrt und auch sonst immer so viel bezahle", sagt Jennifer. Doch die Schaffnerin verlangt - für Jennifer überraschend - 7,20 Euro."
Sehen Sie jetzt den Unterschied? Oder merken Sie nicht, daß Sie dabei (oder mindestens kurz davor) sind, sich zu verzetteln, weil Sie meinen, partout Recht behalten zu müssen?
P. S.: Bei alledem lasse ich einmal dahinstehen, ob nicht bereits darin ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen lag (wofür einiges spricht), daß J. sich nicht unmittelbar nach Fahrtantritt an das Zugpersonal wandte, um ein Ticket nachzulösen, sondern stattdessen die Kontrolle abwartete.