Zitat von
mpdrt
Vielleicht ist es ein wenig missverständlich, aber es besteht ein Unterschied zwischen dem Urheberecht an einem von mir gemachten Foto (dieses liegt bei mir), und dem Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild (welches der Person gehört, die fotografiert wurde). Was ich abtrete, wenn ich bei Facebook Fotos hochlade, sind die Urheberechte an diesem Bild, wodurch Facebook die Möglichkeit erhält, das von mir hochgeladene Bild z.B. zu Werbezwecken zu verwenden, ohne dass ich Anspruch auf eine Entschädigung habe. Das Recht am eigenen Bild kann ich nur für Bilder von mir selber abtreten (bzw. der Fotografie und der Nutzung des Bilds zustimmen), niemals jedoch für andere Personen, die auf Fotos zu sehen sind. Diese müssten jeweils einzeln befragt werden, bevor die Bilder überhaupt gemacht werden (genau genommen gilt das nur für Einzelpersonen und kleinere Gruppen, ab einer bestimmten Gruppengröße reicht eine allgemeine Frage an alle, solange die Mehrheit zustimmt gilt die Zustimmung als für alle erteilt, wer nicht auf das Bild will, kann/muss sich bewegen). Daran ändert auch nicht die zitierte Klausel aus den Nutzungsbedingungen Facebooks, man trete alle Rechte an bereitgestelltem Material ab. Ich trete lediglich das Urheberecht ab und stimme der Nutzung von Bildern meiner Person zu, sobald ich Bilder anderer Personen ohne ihre Zustimmung mache und hochlade, verletze ich deren Rechte am eigenen Bild.
Das führt zum nächsten Problem, nämlich das Vertrauen darin, man könnte rechtlich gegen Facebook vorgehen, wenn mein (deutsches) Recht am eigenen Bild verletzt wird. Ich bin zwar kein Jurist, aber selbst mir sind Begriffe wie "Gerichtsstand" ein Begriff. Facebook besitzt keine Niederlassung in Deutschland, die Firma sitzt in den USA, genauer in Kalifornien. Der Gerichtsstand sowie der für Facebook bindende gesetzliche Rahmen wird durch die kalifornische und die US-amerikanische Gesetzgebung festgelegt. Facebook hat weder die Pflicht, noch die persönliche Motivation, sich an Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu halten. Solange die Firma im Rahmen kalifornischer und US-amerikanischer Gesetze agiert, können unsere "Datenschützer" und Nutzer so viel rufen wie sie möchten, Facebook kann sich entschuldigen, muss seine Strategie aber nicht ändern, wird es sehr wahrscheinlich auch nicht.
Vielleicht wird durch das Beispiel oben klar, welche Sorge Nicht-Nutzer von Facebook haben.