Das erste West-Auto der Kanzlerin sollte bei Ebay unter den Hammer. Die Gebote für den alten Merkel-Golf stiegen bis auf sagenhafte 130.000 Euro - dann zog das Auktionshaus in letzter Minute die Notbremse. Spaßbieter hatten den Preis nach oben getrieben.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...827789,00.html
Idioten gibt es ja ueberall. Aber "Spassbieter" sollten von E-Bay wirklich zur Rechenschaft gezogen werden.
... würde ich ihn sogar nehmen.
Ich sehe hier auch eher einen Vertrahsbruch von Ebay. Es ist ziemlich egal, ob die Spassbieter kaufen wollten, aber der Anbieter haette das Recht, Schadenersatz geltend zu machen!
Und das so ein Preis nicht 'aus der Luft' gegriffen ist, war doch beim Papa-Golf zu sehen!
Nun hat ebay die eigenen AGB ausgehebelt:Zitat von ebay
Kann sich in diesem Fall nicht der nbieter an EBAY schadlos halten? Die hAetten auch das noetige Kleineld!Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen.