Zitat von
Emmi
Es wäre schon Klasse, wenn ein ordentliches Gericht mal klarstellen würde, ob und inwieweit Vereine für Handlungen Dritter (hier: Leute, die als Besucher zu (Auswärts-)Spielen des Vereins gehen und dabei Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begehen), die in keinem Rechtsverhältnis zu dem Verein (Angestellter, Bevollmächtigter etc. pp.) stehen, haftbar gemacht werden können. Gegen ein solches Verhalten hat der Verein nämlich kein Handhabe. Seine Mittel (Hausverbot, Ausschluß aus dem Verein) kann er nur im Heimstadion bzw. gegen bekannte Mitglieder/Personen anwenden, die aber für die hier zur Diskussion stehenden Vorfälle fast bedeutungslos sein dürften.