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Augsburger Urteil: Lesbische Erzieherin siegt gegen katholische Kirche

DPAEine katholische Kirchengemeinde in Neu-Ulm darf einer lesbischen Erzieherin nicht in der Elternzeit kündigen. Das entschied das Augsburger Verwaltungsgericht. Die Frau hatte ihre Homosexualität geheim gehalten. Nach Ablauf der Elternzeit kann sie das aber trotz des Urteils den Job kosten.

Kirche: Keine Kündigung in Elternzeit für lesbische Erzieherin - SPIEGEL ONLINE
  1. #10

    Lizenz der Kirchen zum Diskriminieren

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Nach Ablauf der Elternzeit kann sie das aber trotz des Urteils den Job kosten.
    Diese "Lizenz zum Diskriminieren" ist unertraeglich! Haette Anton Schlecker vor 10 Jahren eine Kirche gegruendet, deren Glaubensgrundsaetze Hungerloehne, unbezahlte Ueberstunden und Ausbeutung von Mitarbeitern sind, haetten die Angestellten keine Chance gehabt, under er waere heute noch Milliardaer.
  2. #11

    aha
    "Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln."
    Auch wenn diese Regelungen gegen Deutsche Gesetzte verstoßen (z. B. Diskriminierung) verstoßen?
    Also ist Ehrenmord doch ok, oder? Ist ja ne interne Sache...
  3. #12

    Ganz einfach, konfessionelle Kindergärten abschaffen ...

    bzw. staatliche Zuschüsse streichen. Sollen sie alles selbst bezahlen, dann können sie auch solche Entscheidungen treffen.
  4. #13

    Zitat von chris6841 Beitrag anzeigen
    Also ist Ehrenmord doch ok, oder? Ist ja ne interne Sache...

    Blödsinn. Das gehört doch nicht zur offiziellen Moralvorstellung des Islam.
  5. #14

    Beobachtung

    Ich habe nichts gegen Religionen oder religiöse Menschen an sich, solange sie ihre Religion als individuelle Privatsache ansehen, deren Regeln für sie persönlich gelten mögen, die aber in der Gesellschaft keine bindende Funktion haben.

    Diese Ansicht scheint aber ein nicht erreichter Idealzustand zu sein, denn wir müssen immer stärker beobachten, dass Religionen meinen, sich über gesellschaftliches Recht stellen zu können. Das äußert sich dann in dem Ansinnen, für kinderschändende Priester sei die Gerichtsbarkeit der Kirche zuständig bis hin zu angeblich in den Traditionen verwurzelten Ehrenmorden.

    Für mich gehören alle Religionen grundsätzlich unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz gestellt, da stetig geprüft werden muss, ob sie bereit sind, sich dem Rechtsstaat unterzuordnen. Diese Beobachtung kann ergebnisoffen ohne Vorverurteilung geschehen, notwendig bleibt sie trotzdem.
  6. #15

    .

    Zitat von zeromancer Beitrag anzeigen
    Man mag zu Homosexualität stehen, wie man will.

    Aber in dem konkreten Fall ist es so, dass die lesbische Frau im Auftrag der Kirche Kinder erziehen soll. Die Stelle hat sie von der Kirche bekommen unter der Voraussetzung, dass sie die Kinder nach katholisch-christlichen Werten erzieht. Dazu hat sie sich selbst verpflichtet, dazu wurde sie nicht gezwungen!
    Wenn sie nun diese Werte selbst nicht leben will bzw. kann, und dies auch noch öffentlich bekundet und gutheißt, dann muss sie ihre Stelle in kirchlichem Auftrag aufgeben.
    Erschwerend kommt m.E. hinzu, dass sie ja nicht nur lesbisch ist (was für sich genommen KEINE Sünde ist), sondern dass sie ihre Homosexualität auslebt, eine Frau heiratet (!) und ein Kind von wer-weiß-wem hat, das sie zusammen mit ihrer "Ehefrau" aufzieht. Das sind keine Kleinigkeiten mehr.
    Zudem hat sie die Kirche jahrelang über ihre wahren Ansichten belogen. Wie kann sich jemand auf Werte verpflichten lassen, im Wissen, das gegebene Versprechen früher oder später zu brechen? Allein das wirft schon Fragen zur Integrität der Frau auf. Wenn ihr ihre Überzeugung und ihr Lebenswandel so viel bedeuten und ihr nun auf einmal Ehrlichkeit wieder wichtig zu sein scheint, warum zeigt sie dann nicht Charakter und gibt die Stelle von sich aus auf? Warum darf die Kirche belogen und hinters Licht geführt werden, ohne sich wehren zu dürfen?
    All das würde ich zu 100% gelten lassen wenn der Kindergarten zu 100% seitens der Kirche finanziert würde.
    Ist dem so?
  7. #16

    Antidiskriminierungsgesetz

    Zitat von chris6841 Beitrag anzeigen
    aha
    ...
    Auch wenn diese Regelungen gegen Deutsche Gesetzte verstoßen (z. B. Diskriminierung) verstoßen?
    ...

    Genau über den Weg würde ich versuchen, die Kündigung rückgängig zu machen.
  8. #17

    Zitat von zeromancer Beitrag anzeigen
    Man mag zu Homosexualität stehen, wie man will.
    Wie Sie dazu stehen, ist offensichtlich.

    Aber in dem konkreten Fall ist es so, dass die lesbische Frau im Auftrag der Kirche Kinder erziehen soll. Die Stelle hat sie von der Kirche bekommen unter der Voraussetzung, dass sie die Kinder nach katholisch-christlichen Werten erzieht. Dazu hat sie sich selbst verpflichtet, dazu wurde sie nicht gezwungen!
    Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde: Finanziert wird das im Wesentlichen vom Staat, nicht von der Kirche. Der "Auftrag" ist also ein dehnbarer Begriff.

    Und wer sagt, dass sie die Kinder nicht trotzdem im Sinne mittelalterlicher Moral erziehen kann? Kann jemand, der Porsche faehrt, keine Fiats bauen?

    Erschwerend kommt m.E. hinzu, dass sie ja nicht nur lesbisch ist (was für sich genommen KEINE Sünde ist), sondern dass sie ihre Homosexualität auslebt, eine Frau heiratet (!) und ein Kind von wer-weiß-wem hat, das sie zusammen mit ihrer "Ehefrau" aufzieht. Das sind keine Kleinigkeiten mehr.
    Keine Kleinigkeiten, sondern Grundrechte, die jeder in Deutschland geniesst. Ausser Angestellten von Kirchen.

    Zudem hat sie die Kirche jahrelang über ihre wahren Ansichten belogen. Wie kann sich jemand auf Werte verpflichten lassen, im Wissen, das gegebene Versprechen früher oder später zu brechen? Allein das wirft schon Fragen zur Integrität der Frau auf. Wenn ihr ihre Überzeugung und ihr Lebenswandel so viel bedeuten und ihr nun auf einmal Ehrlichkeit wieder wichtig zu sein scheint, warum zeigt sie dann nicht Charakter und gibt die Stelle von sich aus auf? Warum darf die Kirche belogen und hinters Licht geführt werden, ohne sich wehren zu dürfen?
    Wer seinen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespraech z.B. ueber eine bestehende Schwangerschaft beluegt, darf das. Weil solche intimen Angelegenheiten den Arbeitgeber nichts angehen.
  9. #18

    Zu viel Gottvertrauen kann schaden!

    Die Profit Organisation RKK darf sich ohne Schaden so etwas erlauben und ich empfinde es sogar als richtig und HOHN gegenüber ihren Mitgliedern, da sich in deren Hirnen der Flaschengeist unter einen anderen Namen seinen Platz gefunden hat.
    Deshalb sollt ihr leiden, bis zum Ende und hoffentlich tut ihr es auch!
  10. #19

    .

    Zitat von chris6841 Beitrag anzeigen
    aha
    "Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten grundsätzlich eigenverantwortlich regeln."
    Auch wenn diese Regelungen gegen Deutsche Gesetzte verstoßen (z. B. Diskriminierung) verstoßen?
    War da nicht ein Verfahren bei einem EH Gericht anhängig? Mir ist als ob da mal etwas gewesen wäre...?

    Zitat von chris6841 Beitrag anzeigen
    Also ist Ehrenmord doch ok, oder? Ist ja ne interne Sache...
    Ja, wenn eine Religionsgemeinschaft die so etwas gut heißt in den deutschen Gesetzen berücksichtigt würde wäre es OK, ist es aber nicht.








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