Sagen Sie das den BerufsbelästigerInnen!
Als deren Opfer brav und tugendhaft die andere Wange auch noch hinzuhalten kann's nicht sein - und nein, das ist natürlich keine Selbstjustiz, sondern schlichte Gegenwehr; genau wie bei einem körperlichen Angriff: Wer zuschlägt, muß halt damit rechnen, an jemanden zu geraten, der in gleicher Weise zurückschlägt - warum denn nicht...? oO

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