Zitat von AGENDA21
Abkommen zum Atomausstieg:
Am 14.06.2000 hatte die Bundesregierung (Koalition: SPD + Grüne) mit führenden Energieversorgungsunternehmen nach langwierigen "Konsensgesprächen" (daher die Bezeichnung "Atomkonsens") im Abkommen zum Atomausstieg vereinbart, die Nutzung der Kernenergie in Deutschland geordnet zu beenden. Am 14.12.2001 wurde dann gegen die Stimmen der Opposition (CDU/CSU, FDP) das neue Atomgesetz vom Bundestag beschlossen. Mit dem neuen Atomgesetz, das am 26.04.2002 in Kraft trat, wurde die Ausstiegsvereinbarung rechtsverbindlich umgesetzt . Das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Energie" enthält u.a. folgende Eckpunkte:
- Laufzeitbefristung der Atomkraftwerke (AKW) auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme
- Reststrommenge von 2623 TWh, danach Abschalten aller Kraftwerke
- Reststrommenge für jedes der 19 Atomkraftwerke (AKW), danach Stilllegung
- Ende der Atommülltransporte ab Juli 2005
- Atommüllendlager: Moratorium der Erkundung von Gorleben bis 2010