Bevor jetzt alle anfangen, auf den Gas- oder Stromanbieter verbal einzuprügeln: Es herrscht immer noch Vertragsfreiheit. Jeder Anbieter kann sich seine Kunden aussuchen. Und umgekehrt. Kontrahierungszwang besteht jedenfalls nur für den örtlichen Anbieter im Grundtarif.
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